gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Muss man beim Autokauf selbst nach einem Unfallschaden fragen?

gefragt von betterversion am 05.08.2008 um 22:08 Uhr

Meine kleine Schwester hat sich einen alten BMW gekauft, das war vor ein paar Monaten. Jetzt hatte sie ein kleines Problem und war in einer Werkstatt, wo festgestellt wurde, dass er einen Unfall hatte. Muss der Händler einem so was eigentlich nicht mitteilen? Oder ist es ihr Fehler, weil sie nicht speziell danach gefragt hat?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34637)
Auto (22559)
Unfall (1188)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von Frank5000 am 5. August 2008 22:09
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es kann hilfreich sein selbst zu fragen. Allerdings muss der Verkäufer von sich aus auf Unfallschäden aufmerksam machen.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 5. August 2008 22:10
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Man sollte auf alle fälle, den Verkäufer deutlich anch evtl. Vorschäden und Unfällen fragen. Wenn er lügt, kann man ihn mit Hilfe der Vorbesitzer meist leicht überführen und dann ist er dran.

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 5. August 2008 23:01

Aber das kann dauern...Wir hatten selbst mal diesen Fall, wo uns beim Kauf bestätigt wurde, dass der Wagen unfallfrei ist.Durch Zufall,als er in der Werkstatt war, wies man uns auf alte Unfallschäden,die für den Laien kaum ersichtlich waren, hin.Durch Recherchen des beauftragten Gutachters stellte sich heraus,das der Wagen einen Unfall mit Totalschaden hatte.Die ganze Sache, bis wir endlich unser Geld wieder hatten,zog sich 1 Jahr hin.In dieser Zeit wurde uns angeraten,das Fahrzeug abzumelden, da jeder gefahrene Kilometer den Wert gemindert hätte u. wir am Ende nicht den kompletten Kaufpreis zurückerstattet bekommen hätten.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 5. August 2008 22:09
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

der händler muss das schon mitteilen, vorausgesetzt er weiß es.

aber danach fragen sollte man immer.


anonym
beantwortet von katerpurzel am 5. August 2008 22:26
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Verkäufer ist verpflichtet, einen Unfallschaden mitzuteilen. Dies gilt für größere Schäden - nicht für Bagatellschäden (kleine Beule im Heck o.ä.). Macht er dies nicht, macht er sich strafbar. Dies wurde vom Gesetzgeber vor einigen Jahren in dieser Art geregelt. Ebenso müssen versteckte Mängel, wenn sie dem Händler bekannt sind, mitgeteilt werden. Ein Fahrzeug mit einem Unfallschaden hat i.d.R. immer einen niedriegeren Wert als ein Fahrzeug ohne Unfallschaden.


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 5. August 2008 23:05
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Normalerweise ist der Verkäufer verpflichtet,einen Unfallschaden im Kaufvertrag mitanzugeben.Tut er dies nicht, auf jeden Fall nachfragen u.ggf.bestätigen lassen. Aber siehe auch meinen Kommentar bei der Antwort von Indy72


Tonica
beantwortet von Tonica am 5. August 2008 22:10
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du schreibst, es ist ein alter BMW. Wurde er als Bastlerauto verkauft? L.G.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Probleme beim Autokauf

    Was sollte man einen Autoverkäufer am Telefon alles zum angebotenen Auto fragen?

    wer hat Recht? Szenario: 3-Spurige Autobahn

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.