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Muss man bei Volljährigkeit zum Unterhalt sein eigenes Vermögen verwenden?

gefragt von rolandoth am 16.03.2008 um 10:36 Uhr

wie ist das bei einem Scheidungskind?


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 16. März 2008 10:42
1x
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Das hängt nicht mit der Volljährigkeit zusammen.

Bei einem Scheidungskind ist auch nicht anders, als bei einem Kind, dessen Eltern noch verheiratet sind, nur sieht man es da eher, bzw. kommt es da eher zum Streit.

Das Vermögen des Kindes spielt unter bestimmten Umständen schon eine Rolle, aber es gibt auch andere Faktoren, die zu berücksichtigen sind.

Besser kann ich hier eine allgemeine Auskunft nicht geben; es kommt halt sehr auf die konkreten Umstände an.


anonym
beantwortet von frankzo am 16. März 2008 10:38
0x
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Ja. Hierzu gehört z.B. auch das ererbte Sparguthaben. Lediglich eine gewisse Kapitalreserve bleibt anrechnungsfrei.



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