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Muss man bei Umtausch die Originalverpackung aufgehoben haben??

gefragt von holzwurm70 am 22.06.2007 um 15:41 Uhr

Eine defekte Waage muss zurückgeschickt werden. Kann ich das auch mit einem entsprechenden anderen Karton machen?


Reply


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 22. Juni 2007 15:43
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Der Kaufbeleg muss vorhanden sein. Eine Rücksendung im Originalkarton erleichtert es Dir vielleicht - ist aber nicht zwingend.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 22. Juni 2007 15:48
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Um die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch zu nehmen ist die Originalverpackung nicht nötig. Allerdings können freiwillige Leistungen der Verkäufers oder Herestellers durchaus strenger sein, d.h. auch die Originalverpackung erfordern. es gilt die Vertragsfreiheit.

Kommentar von Simple_avatar4smallFabersIllegalePolnischeHaushaltsHilfe am 22. Juni 2007 15:57

Nicht, wenn das Teil defekt ist. Dann ist das keine freiwillige Leistung der Herstellers.


FabersIllegalePolnischeHaushaltsHilfe
beantwortet von FabersIllegalePolnischeHaushaltsHilfe am 22. Juni 2007 15:56
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Es geht ja nicht um einen Umtausch, sondern um eine Mängelrüge. Du hast Anspruch auf fehlerfreie Ware, unabhängig von der Verpackung.


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