Hat das rechtliche Nachteile, wenn man statt persönliches Erscheinen per "Briefwahl" an den Abstimmungen und Beschlüssen teilnehmen will ? Grund: Ungezogene primitive laute Tonart.- Keine sachliche Diskussion möglich. Komplottbildung.
Nein, muß man nicht. Das ist wie bei einer politischen Wahl - da MUSS man auch nicht hingehen. Allerdings darf man sich auch nicht wundern, wenn am Ende Entscheidungen getroffen wurden, bei denen man doch gerne seine Meinung geäußert hätte. Wäre es meine Wohnung, würde ich regelmäßig teilnehmen!

WEnn die Teilungserklärung darüber etwas aussagt, kannst Du Dich wie dort beschrieben vertreten lassen. Steht nichts drin, kann Dich irgendjemand nach Deiner Wahl mit schriftlicher Vollmacht vetreten.
Briefwahl geht nicht, dass ist ja keine Wahl zum Bundestag.
Schick einen Vertraute, der in deinem Namen abstimmen kann.
du kannst entweder vorab die Tagesordnungspunkte abstimmen und dem Verwalter oder Miteigentümer eine Vollmacht geben der dann so wählt wie du es angekreuzt hast oder deine Stimme einem anderen Miteigentümer/ Verwalter geben der nach deinen Anweisungen oder seiner Wahl stimmt. Wichtige Punkte müssen sowieso auf der Tagesordnung steht, sonst darf man darüber nicht abstimmen bzw. sind anfechtbar. Normalerweise muß im Einladungschreiben auch gleich eine Vollmacht mit den Tagesordnungspunkten dabei sein
Schicke eine/n Vertraute/n deiner Wahl mit einer von dir unterschriebenen Vollmacht, in welcher du sie/ihn als Vertreter/in benennst. Sonst hat sie/er kein Stimmrecht.

"Briefwahl" geht m.E. bei einer Eigentümerversammlung nicht. Du kannst aber jemand mit einer Vollmacht für dich abstimmen lassen.

Du kannst Dich, wie in der Teilungserklärung beschrieben, vertreten lasen. Wenn darüber nichts drin steht kann Dich irgendwer, den Du bevollmächtigst, vertreten. Da scheint aber ein schwacher Verwalter am Werk zu sein!