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Muss man bei einer Eigentümerversammlung persönlich erscheinen ?

gefragt von Barum am 09.01.2009 um 17:43 Uhr

Hat das rechtliche Nachteile, wenn man statt persönliches Erscheinen per "Briefwahl" an den Abstimmungen und Beschlüssen teilnehmen will ? Grund: Ungezogene primitive laute Tonart.- Keine sachliche Diskussion möglich. Komplottbildung.

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Wohneigentum x 42 Eigentümerversammlung x 14

anonym
beantwortet von migrowe am 9. Januar 2009 17:48
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Nein, muß man nicht. Das ist wie bei einer politischen Wahl - da MUSS man auch nicht hingehen. Allerdings darf man sich auch nicht wundern, wenn am Ende Entscheidungen getroffen wurden, bei denen man doch gerne seine Meinung geäußert hätte. Wäre es meine Wohnung, würde ich regelmäßig teilnehmen!


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 9. Januar 2009 17:49
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WEnn die Teilungserklärung darüber etwas aussagt, kannst Du Dich wie dort beschrieben vertreten lassen. Steht nichts drin, kann Dich irgendjemand nach Deiner Wahl mit schriftlicher Vollmacht vetreten.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 9. Januar 2009 17:46
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Briefwahl geht nicht, dass ist ja keine Wahl zum Bundestag.

Schick einen Vertraute, der in deinem Namen abstimmen kann.


Mismid
beantwortet von Mismid am 9. Januar 2009 18:03
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du kannst entweder vorab die Tagesordnungspunkte abstimmen und dem Verwalter oder Miteigentümer eine Vollmacht geben der dann so wählt wie du es angekreuzt hast oder deine Stimme einem anderen Miteigentümer/ Verwalter geben der nach deinen Anweisungen oder seiner Wahl stimmt. Wichtige Punkte müssen sowieso auf der Tagesordnung steht, sonst darf man darüber nicht abstimmen bzw. sind anfechtbar. Normalerweise muß im Einladungschreiben auch gleich eine Vollmacht mit den Tagesordnungspunkten dabei sein


anonym
beantwortet von Felixguido am 9. Januar 2009 17:51
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Schicke eine/n Vertraute/n deiner Wahl mit einer von dir unterschriebenen Vollmacht, in welcher du sie/ihn als Vertreter/in benennst. Sonst hat sie/er kein Stimmrecht.


Lena101
beantwortet von Lena101 am 9. Januar 2009 17:50
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Lena101
beantwortet von Lena101 am 9. Januar 2009 17:50
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"Briefwahl" geht m.E. bei einer Eigentümerversammlung nicht. Du kannst aber jemand mit einer Vollmacht für dich abstimmen lassen.


Bernd2001
beantwortet von Bernd2001 am 9. Januar 2009 17:46
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Kannst jemanden mit Vollmacht hinschicken


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 9. Januar 2009 17:44
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Du könntest einen Vertreter schicken.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 9. Januar 2009 17:54
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Du kannst Dich, wie in der Teilungserklärung beschrieben, vertreten lasen. Wenn darüber nichts drin steht kann Dich irgendwer, den Du bevollmächtigst, vertreten. Da scheint aber ein schwacher Verwalter am Werk zu sein!


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