Meine Freundin und ich sind neulich über einen Zebrastreifen gelaufen. Eine Autofahrerin hat angehalten und die hinter ihr ist ihr reingefahren (die Straße war nass, sie konnte nicht mehr bremsen). bei keinem der Autos war ein Schasen erkennbar..Hätten wir stehen bleiben sollen? Wir waren ja die einzigen Zeugen..

Es gibt keinerlei Verpflichtung, sich als Zeuge zu melden! Allerdings wart Ihr ja im weitesten Sinne an dem Unfall beteiligt, und als Unfallbeteiligte wärt Ihr dazu verpflichtet gewesen, Eure Personalien zu hinterlassen.

Was für eine Frage: Natürlich!!! Ihr wart die einzigen Zeugen, schon allein aus dem Grunde, falls es zu einem Rechts- oder Versicherungs-Streit kommt. (Hab ich selber schon ohne Zeugen mitmachen dürfen = ich wär dankbar um jeden Zeugen gewesen!) Selbst wenn euch keiner darum bittet!

Ihr hättet euch auf jeden Fall bei der Polizei als Zeugen melden müssen.
sender am 17. Mai 2009 00:36 Sollte man wenigstens nachholen...
valentine41 am 17. Mai 2009 00:43 Finde ich auch!

Natürlich.
Du machst Dich strafbar, wenn Du nicht bleibst.
Du bist Verkehrsteilnehmer, auch, wenn Du nihct motorisiert unterwegs bist. Und musst warten.
bitmap am 17. Mai 2009 00:37 ''Du machst Dich strafbar, wenn Du nicht bleibst.''
Hä? Was soll denn das für ein Straftatbestand sein, wenn keiner verletzt ist?
Ich war Zeuge, als einem Radfahrer das Fahrrad gegen ein Auto gefallen ist - fetter Kratzer, vom Fahrzeughalter keine Spur, dar Radfahrer wollte das Weite suchen. Niemand verletzt! Hätte ich deshalb meine Klappe halten sollen?? "ist ja nur ein Kratzer für 500 Euro"...
bitmap am 17. Mai 2009 00:48 @alphonso Na na na ... meine Nachfrage bezog sich auf den oben gefragten Sachverhalt bzw. die entsprechende Antwort von sender darauf.
Es kommt natürlich immer drauf an wie der Sachverhalt ist. (JSA 1.0 -> http://www.jurawiki.de/JSA)
sender am 17. Mai 2009 01:10 @bitmap:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvo/gesamt.pdf
§ 34 Unfall
Hier insbesondere (2).
Lernst Du übrigens, wenn Du den Führerschein machst.
Dies ist keine Rechtsberatung. Wer mir meine Meinung abnimmt, muss sie auch selbst tragen.
auch wenn der Zeuge sich vom Unfallort entfernt spricht man von Unfallflucht und das ist kein Kavaliersdelikt...
bitmap am 17. Mai 2009 00:40 Hä?
http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html <- Ich lese hier nur was von ''Unfallbeteiligte[r]''.
MikeFFM am 17. Mai 2009 00:41 Das ist Quatsch! Unfallflucht können nur Unfallbeteiligte begehen, keine Zeugen!
okay, okay - dann lag ich wohl daneben mit meiner Unfallflucht. Und doch ist es shit, wenn der einzige Zeuge, der mich entlasten könnte verschwindet. Oder nicht?
MikeFFM am 17. Mai 2009 00:57 Moralisch gesehen gebe ich Dir Recht. Das Gessetz weicht leider oft von der Moral ab!

Ja muss man, da das sonst unterlassene hilfeleistung ist.
MikeFFM am 17. Mai 2009 00:39 Selten so einen Unsinn gelesen!!! Erst mal schlau machen, bevor man mit juristischen Fachbegriffen um sich wirft!

Zumindest, wenn es Verletzte gibt. Wäre sonst unterlassene Hilfeleistung!
MikeFFM am 17. Mai 2009 00:43 Die Hilfeleistung hat aber nicht das Geringste mit einer Zeugenaussage zu tun!
Korrekt!! WAs da alles vermischt wird... Es gibt keinen Grund, denn die beiden sind doch keine Unfallsbeteiligten. Anhalten vor dem Zebrastreifen ist verpflichtend, wenn dieser von Passanten überquert werden will. Das Auffahren hat mit dem Verhalten der Passanten am Zebrastreifen aber schon überhaupt nichts zu tun.

Ich hääte zumindest demjenigen Fahrer, auf dessen Auto aufgefahren wurde, meinen Namen und Telefon gegeben
Nope. Sie hätte euch bitten können.
Himbeergeist am 17. Mai 2009 00:35 :(
sender am 17. Mai 2009 00:36 Ähhh...?
Was denn ?
Himbeergeist am 17. Mai 2009 00:37 Natürlich sollte man stehen bleiben... Wenigstens ne tel Nummer !
Man kann doch nichts dafür wenn ne alte nicht autofahren kann :O)
Ihr wart demnach nicht nur Zeugen, sondern sogar an dem Unfall beteiligt und seid gem. §34 StVO verpflichtet gewesen, am Unfallort zu verbleiben.
"(2) Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann."
bitmap am 17. Mai 2009 00:54 ''dessen Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann''
Wobei ich das wieder eher so auslegen würde, wenn jemand an einer nicht dafür explizit vorgesehenen Stelle die Straße überquert.
Aber an einem Zebrastreifen, wo man mit überquerenden Fußgängern rechnen muss?
Egal, ob Zebrastreifen oder nicht, wegen ihm musste der Fahrer bremsen und wurde in einen Unfall verwickelt. Also ist der Fußgänger ganz eindeutig und unzweifelhaft am Unfall beteiligt gewesen.
Und wenn keine Polizei gerufen wurde? Es war ja klar, das die Frau Schuld war, die der anderen draufgefahren ist..wir sind dann noch mal zurück (ca. 5-10 min später) und dann war keiner mehr da..
....war auch garnicht notwendig!!

Ganz ehrlich, mein erster Gedanke, wäre nicht gewesen, wegzugehen, sondern zu schauen ob bei den beiden alles okay ist. Und da ihr die zeit hattet, einen offensichtlichen schaden nicht erkennen zu können, ward ihr auch lnge genug vor ort um euch wenigstens mit der frage: "Kann ich helfen" ins Geschehen, wo ihr offensichtlich beteiligt ward einzubringen. Ein Zebrastreifen besagt, dass Fussgänger zwar gehen dürfen, aber nicht ohne vorherige prüfung der Verkehrslage. Sicher muss ein Autofahrer am Zebrastreifen anhalten, aber ihr könnte nicht einfach draufrennen, auch ihr müsst stoppen und schauen...
Lg
In der Regel hat der "Auffahrer" Schuld, denn er muß Abstand halten und jederzeit Bremsbereit usw. usw. kennt doch jeder oder? Aber der Auffahrer könnte! ja behaupten, es wäre ohne Grund gehalten worden. Da gibt es die dollsten Ausflüchte von Unfallverursachern, um nicht in der Vers. zurückgestuft zu werden. Schon aus diesem Grund und grundsätzlich, hätte ich meine Adresse hinterlassen. Der Rat, doch noch bei der Polizei sich wenigstens zu melden, finde ich sehr gut. Vielleicht kommt Ihr auch mal in solch eine Situation und seid dann dankbar für freundliche Hilfe!! Kostet doch nichts und mit irgendwelchen Pressalien mußt Ihr auch nicht rechnen.

Auch wenn man als Fußgänger die Straße überquer, und es dabei zu einen Auffallunfall kommt, ist man als Fußgänger nicht um Zeuge, sondern auch Unfallbeteiligter i.S.d. § 142 StGB.
In soweit besteht auch, wenn man als Fußgänger den Zebrastreifen überquert eine Wartepflicht. Kommt er dieser Wartepflicht nicht nach macht auch er sich wegen Unfallflucht strafbar.
Es geht hier nicht um eine Schuldfrage, um der Autofahrer den Unfall verschuldet hat oder nicht.
Ihr ward somit nicht nur Zeugen am Unfall, sondern auch Unfallbeteiligte i.S.d. § 142 StGB und hättet auf jeden Fall warten müssen, oder eure Personalien angeben hinterlassen müssen
schließe mich meinem vorredner vollständig an. ihr solltet euch noch im nachgang bei der poilizei melden und im bedarfsfall eure aussage tätigen.
''Allerdings wart Ihr ja im weitesten Sinne an dem Unfall beteiligt,''
Aber nicht nach StGB. -> ''Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.''
(§ 142 Abs. 5 StGB)
Genau. Die beiden sind über den Zebrastreifenm gelaufen. Das erste Fahrzeug hat wegen ihnen gehalten und das zweite ist aufgefahren. Also kann das Überqueren der Straße doch zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben. Immer noch so abwegig?
So isses. Die StVO regelt das im §34 recht eindeutig. Dabei ist es unerheblich, ob der Verkehrsteilnehmer Fußgänger oder Fahrzeugführer ist.
''Immer noch so abwegig?''
So betrachtet ... nein.
Danke ;-)
Ich hätte bestimmt auch nicht gewartet im obigen Fall.
(Man weiß ja gar nicht, was man so alles unwissend für Gesetzesüberschreitungen begeht ... herjeemine ... und ich wills lieber auch nicht wissen ;-)
Geht mir genauso. Ich hätte wahrscheinlich gedacht "Frau am Steuer..." und wäre auch weitergegangen.
Ein Kausalzusammenhang zwischen Benützung eines Zebrastreifens und dem Auffahren auf ein davor anhaltendes Fahrzeug ist überhaupt nicht gegeben. Die Argumentation, dass dies zum Unfall beigetragen hätte, ist blanker Unsinn.
Deine (trotz abgeschriebener Fachbegriffe) von keinerlei Sachkenntnis getrübte Meinung steht in krassem Widerspruch zu mehreren einschlägigen Urteilen! Üb weiter!