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muss man bei einem Unfall als zeuge stehen bleiben?

gefragt von Simoenchen am 17.05.2009 um 0:34 Uhr

Meine Freundin und ich sind neulich über einen Zebrastreifen gelaufen. Eine Autofahrerin hat angehalten und die hinter ihr ist ihr reingefahren (die Straße war nass, sie konnte nicht mehr bremsen). bei keinem der Autos war ein Schasen erkennbar..Hätten wir stehen bleiben sollen? Wir waren ja die einzigen Zeugen..


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MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 17. Mai 2009 00:38
6x
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Es gibt keinerlei Verpflichtung, sich als Zeuge zu melden! Allerdings wart Ihr ja im weitesten Sinne an dem Unfall beteiligt, und als Unfallbeteiligte wärt Ihr dazu verpflichtet gewesen, Eure Personalien zu hinterlassen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Mai 2009 00:43

''Allerdings wart Ihr ja im weitesten Sinne an dem Unfall beteiligt,''

Aber nicht nach StGB. -> ''Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.''

(§ 142 Abs. 5 StGB)

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 17. Mai 2009 00:44

Genau. Die beiden sind über den Zebrastreifenm gelaufen. Das erste Fahrzeug hat wegen ihnen gehalten und das zweite ist aufgefahren. Also kann das Überqueren der Straße doch zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben. Immer noch so abwegig?

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 17. Mai 2009 00:48

So isses. Die StVO regelt das im §34 recht eindeutig. Dabei ist es unerheblich, ob der Verkehrsteilnehmer Fußgänger oder Fahrzeugführer ist.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Mai 2009 00:50

''Immer noch so abwegig?''

So betrachtet ... nein.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 17. Mai 2009 00:50

Danke ;-)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Mai 2009 00:57

Ich hätte bestimmt auch nicht gewartet im obigen Fall.

(Man weiß ja gar nicht, was man so alles unwissend für Gesetzesüberschreitungen begeht ... herjeemine ... und ich wills lieber auch nicht wissen ;-)

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 17. Mai 2009 00:59

Geht mir genauso. Ich hätte wahrscheinlich gedacht "Frau am Steuer..." und wäre auch weitergegangen.

Kommentar von Felixguido am 17. Mai 2009 01:20

Ein Kausalzusammenhang zwischen Benützung eines Zebrastreifens und dem Auffahren auf ein davor anhaltendes Fahrzeug ist überhaupt nicht gegeben. Die Argumentation, dass dies zum Unfall beigetragen hätte, ist blanker Unsinn.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 17. Mai 2009 01:22

Deine (trotz abgeschriebener Fachbegriffe) von keinerlei Sachkenntnis getrübte Meinung steht in krassem Widerspruch zu mehreren einschlägigen Urteilen! Üb weiter!


DaSu81
beantwortet von DaSu81 am 17. Mai 2009 00:35
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Was für eine Frage: Natürlich!!! Ihr wart die einzigen Zeugen, schon allein aus dem Grunde, falls es zu einem Rechts- oder Versicherungs-Streit kommt. (Hab ich selber schon ohne Zeugen mitmachen dürfen = ich wär dankbar um jeden Zeugen gewesen!) Selbst wenn euch keiner darum bittet!


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 17. Mai 2009 00:34
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Fairerweise ja.

Kommentar von alphonso am 17. Mai 2009 00:38

das hat mit Fairness nichts zu tun, das wäre ihre verdammte Pflicht gewesen

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 17. Mai 2009 00:56

Ich wollt es halt höflich ausdrücken.


valentine41
beantwortet von valentine41 am 17. Mai 2009 00:35
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Ihr hättet euch auf jeden Fall bei der Polizei als Zeugen melden müssen.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 17. Mai 2009 00:36

Sollte man wenigstens nachholen...

Kommentar von 2ef1e1aa28bde6e14be279ddd9864ac1smallvalentine41 am 17. Mai 2009 00:43

Finde ich auch!


sender
beantwortet von sender am 17. Mai 2009 00:35
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Natürlich.

Du machst Dich strafbar, wenn Du nicht bleibst.

Du bist Verkehrsteilnehmer, auch, wenn Du nihct motorisiert unterwegs bist. Und musst warten.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Mai 2009 00:37

''Du machst Dich strafbar, wenn Du nicht bleibst.''

Hä? Was soll denn das für ein Straftatbestand sein, wenn keiner verletzt ist?

Kommentar von alphonso am 17. Mai 2009 00:42

Ich war Zeuge, als einem Radfahrer das Fahrrad gegen ein Auto gefallen ist - fetter Kratzer, vom Fahrzeughalter keine Spur, dar Radfahrer wollte das Weite suchen. Niemand verletzt! Hätte ich deshalb meine Klappe halten sollen?? "ist ja nur ein Kratzer für 500 Euro"...

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Mai 2009 00:48

@alphonso Na na na ... meine Nachfrage bezog sich auf den oben gefragten Sachverhalt bzw. die entsprechende Antwort von sender darauf.

Es kommt natürlich immer drauf an wie der Sachverhalt ist. (JSA 1.0 -> http://www.jurawiki.de/JSA)

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 17. Mai 2009 01:10

@bitmap:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvo/gesamt.pdf

§ 34 Unfall

Hier insbesondere (2).

Lernst Du übrigens, wenn Du den Führerschein machst.

Dies ist keine Rechtsberatung. Wer mir meine Meinung abnimmt, muss sie auch selbst tragen.


talano
beantwortet von talano am 17. Mai 2009 00:35
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Stehenbleiben - oder halt Kontaktdaten hinterlassen


ullagio
beantwortet von ullagio am 17. Mai 2009 00:35
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Zu der Verteidigung der Unschuldigen,ja


anonym
beantwortet von alphonso am 17. Mai 2009 00:37
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auch wenn der Zeuge sich vom Unfallort entfernt spricht man von Unfallflucht und das ist kein Kavaliersdelikt...

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Mai 2009 00:40

Hä?

http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html <- Ich lese hier nur was von ''Unfallbeteiligte[r]''.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 17. Mai 2009 00:41

Das ist Quatsch! Unfallflucht können nur Unfallbeteiligte begehen, keine Zeugen!

Kommentar von alphonso am 17. Mai 2009 00:46

okay, okay - dann lag ich wohl daneben mit meiner Unfallflucht. Und doch ist es shit, wenn der einzige Zeuge, der mich entlasten könnte verschwindet. Oder nicht?

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 17. Mai 2009 00:57

Moralisch gesehen gebe ich Dir Recht. Das Gessetz weicht leider oft von der Moral ab!


Raths
beantwortet von Raths am 17. Mai 2009 00:37
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Ja muss man, da das sonst unterlassene hilfeleistung ist.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 17. Mai 2009 00:39

Selten so einen Unsinn gelesen!!! Erst mal schlau machen, bevor man mit juristischen Fachbegriffen um sich wirft!


punkrockboy
beantwortet von punkrockboy am 17. Mai 2009 00:40
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Zumindest, wenn es Verletzte gibt. Wäre sonst unterlassene Hilfeleistung!

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 17. Mai 2009 00:43

Die Hilfeleistung hat aber nicht das Geringste mit einer Zeugenaussage zu tun!

Kommentar von Felixguido am 17. Mai 2009 01:15

Korrekt!! WAs da alles vermischt wird... Es gibt keinen Grund, denn die beiden sind doch keine Unfallsbeteiligten. Anhalten vor dem Zebrastreifen ist verpflichtend, wenn dieser von Passanten überquert werden will. Das Auffahren hat mit dem Verhalten der Passanten am Zebrastreifen aber schon überhaupt nichts zu tun.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 17. Mai 2009 00:42
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Ich hääte zumindest demjenigen Fahrer, auf dessen Auto aufgefahren wurde, meinen Namen und Telefon gegeben


Tasha4you
beantwortet von Tasha4you am 17. Mai 2009 00:35
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Nope. Sie hätte euch bitten können.

Kommentar von 7005694e79f2a2615a2ad675c3dbc5dfsmallHimbeergeist am 17. Mai 2009 00:35

:(

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 17. Mai 2009 00:36

Ähhh...?

Kommentar von Simple_avatar5smallTasha4you am 17. Mai 2009 00:36

Was denn ?

Kommentar von 7005694e79f2a2615a2ad675c3dbc5dfsmallHimbeergeist am 17. Mai 2009 00:37

Natürlich sollte man stehen bleiben... Wenigstens ne tel Nummer !

Kommentar von Simple_avatar5smallTasha4you am 17. Mai 2009 00:43

Man kann doch nichts dafür wenn ne alte nicht autofahren kann :O)


Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 17. Mai 2009 00:43
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Ihr wart demnach nicht nur Zeugen, sondern sogar an dem Unfall beteiligt und seid gem. §34 StVO verpflichtet gewesen, am Unfallort zu verbleiben.

"(2) Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann."

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Mai 2009 00:54

''dessen Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann''

Wobei ich das wieder eher so auslegen würde, wenn jemand an einer nicht dafür explizit vorgesehenen Stelle die Straße überquert.

Aber an einem Zebrastreifen, wo man mit überquerenden Fußgängern rechnen muss?

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 17. Mai 2009 00:57

Egal, ob Zebrastreifen oder nicht, wegen ihm musste der Fahrer bremsen und wurde in einen Unfall verwickelt. Also ist der Fußgänger ganz eindeutig und unzweifelhaft am Unfall beteiligt gewesen.


anonym
beantwortet von Simoenchen am 17. Mai 2009 00:47
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Und wenn keine Polizei gerufen wurde? Es war ja klar, das die Frau Schuld war, die der anderen draufgefahren ist..wir sind dann noch mal zurück (ca. 5-10 min später) und dann war keiner mehr da..

Kommentar von Felixguido am 17. Mai 2009 01:16

....war auch garnicht notwendig!!


Leeli
beantwortet von Leeli am 17. Mai 2009 03:05
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Ganz ehrlich, mein erster Gedanke, wäre nicht gewesen, wegzugehen, sondern zu schauen ob bei den beiden alles okay ist. Und da ihr die zeit hattet, einen offensichtlichen schaden nicht erkennen zu können, ward ihr auch lnge genug vor ort um euch wenigstens mit der frage: "Kann ich helfen" ins Geschehen, wo ihr offensichtlich beteiligt ward einzubringen. Ein Zebrastreifen besagt, dass Fussgänger zwar gehen dürfen, aber nicht ohne vorherige prüfung der Verkehrslage. Sicher muss ein Autofahrer am Zebrastreifen anhalten, aber ihr könnte nicht einfach draufrennen, auch ihr müsst stoppen und schauen...

Lg


anonym
beantwortet von WilliPahl am 17. Mai 2009 03:15
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In der Regel hat der "Auffahrer" Schuld, denn er muß Abstand halten und jederzeit Bremsbereit usw. usw. kennt doch jeder oder? Aber der Auffahrer könnte! ja behaupten, es wäre ohne Grund gehalten worden. Da gibt es die dollsten Ausflüchte von Unfallverursachern, um nicht in der Vers. zurückgestuft zu werden. Schon aus diesem Grund und grundsätzlich, hätte ich meine Adresse hinterlassen. Der Rat, doch noch bei der Polizei sich wenigstens zu melden, finde ich sehr gut. Vielleicht kommt Ihr auch mal in solch eine Situation und seid dann dankbar für freundliche Hilfe!! Kostet doch nichts und mit irgendwelchen Pressalien mußt Ihr auch nicht rechnen.


InfoDieter
beantwortet von InfoDieter am 18. Mai 2009 07:24
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Auch wenn man als Fußgänger die Straße überquer, und es dabei zu einen Auffallunfall kommt, ist man als Fußgänger nicht um Zeuge, sondern auch Unfallbeteiligter i.S.d. § 142 StGB. In soweit besteht auch, wenn man als Fußgänger den Zebrastreifen überquert eine Wartepflicht. Kommt er dieser Wartepflicht nicht nach macht auch er sich wegen Unfallflucht strafbar.
Es geht hier nicht um eine Schuldfrage, um der Autofahrer den Unfall verschuldet hat oder nicht.
Ihr ward somit nicht nur Zeugen am Unfall, sondern auch Unfallbeteiligte i.S.d. § 142 StGB und hättet auf jeden Fall warten müssen, oder eure Personalien angeben hinterlassen müssen


anonym
beantwortet von koekoe am 18. Mai 2009 10:08
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schließe mich meinem vorredner vollständig an. ihr solltet euch noch im nachgang bei der poilizei melden und im bedarfsfall eure aussage tätigen.


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