Ich weiß es ist eine komische Frage im Sommer, aber wir haben darüber diskutiert und wurden uns nicht einig. Mein Bekannter sagte, dass man ohne direktes Angrenzen zum Gehsteig trotzdem anteilig mitschippen müsste. Ich bin der Meinung dafür sind nur die direkten Anlieger zuständig.
Nein. Zuständig ist für den Gehsteig derjenige dessen Garten angrenzt!

Im Juli??? Wo wohnst Du denn? Ansonsten sehe ich es genauso Engelkinder.

Der Weg zum Grundstück muss "frei"(also begehbar) sein und auch das Stück Gehweg