Muss man bei der Ein-/Ausfahrt in/aus einem Wendekreis blinken?
Ich wohne in einer Sackgasse mit Wendekreis. Bisher bin ich nie auf die Idee gekommen, beim Befahren des Kreises zu blinken. Jetzt hat mich ein angehender Autofahrer jedoch darüber aufgeklärt, dass ich mich hier falsch verhalte. Weshalb und wie ich zu Blinken habe, konnte er mir jedoch nicht sagen (Die Information stammte von seiner Fahrlehrerin).
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
2 Antworten
Hmmmmmmm - ich würde das auch als sinnlos empfinden bei der Einfahrt in einen Wendekreis (Wendehammer?) zu blinken.
Ebenso wie beim Kreisverkehr würde ich beim Einfahren nicht blinken - beim Ausfahren schon.
"... Beim Einfahren in den Kreisverkehr darf nicht geblinkt werden (§ 8 Absatz 1a Satz 2 StVO)!
Aber: Es muss rechts geblinkt werden, unmittelbar bevor man den Kreisverkehr wieder verlassen möchte (§ 9 Absatz 1 Satz 1 StVO)..."
Vielleicht sinnvoll, wenn hinter Dir auch jemand wenden will und es kurz vor dem Wendehammer noch weitere Möglichkeiten gibt, die Richtung zu ändern. Oder der, hinter Dir fahrende, denkt, daß Du anhälst und an Dir vorbeifahren will, um zu wenden. Schaden tut es sicher nicht, wenn man blinkt - egal, ob es nun Vorschrift ist, oder nicht.