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Muß man bei Anmeldung eines Nebenjobs diesen dem A-geber genau beschreiben?

gefragt von windlichtlein am 15.07.2007 um 20:24 Uhr

Ich muß meinen Nebenjob ja dem A-geber anmelden. Aber wie genau muß das geschehen? Reicht es einfach zu sagen, daß man einen hat? Ich möchte keine schlafenden Hunde wecken?


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Reply


loopwithme
beantwortet von loopwithme am 15. Juli 2007 20:29
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Bei der Genehmigung durch den AG für Nebentätigkeiten kommt es auf zwei Faktoren an: Wie ausgeprägt ist die Nebentätigkeit? Das zielt darauf, dass du nicht völlig ausgepowert zur Arbeit kommst, weil du dich verschleißt bei der Nebentätigkeit.

Der zweite Aspekt zielt auf Konkurrenz: dein AG würde es ganz sicher nicht gutheißen, würdest du für seine Konkurrenz tätig werden.

Prinzipiell bist du damit also schon gehalten, deine Nebentätigkeit genau zu beschreiben. Falls du Befürchtungen hast, kannst du es ja erst mal mit einer knappen Beschreibung versuchen und es deinem AG überlassen, ob er Näheres wissen will.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 15. Juli 2007 20:28
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Diese Frage wurde schon sehr oft gestellt, darum bitte bei Suche hier im Forum Nebenjob+Arbeitgeber eingeben. Und dann lesen.




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