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Muss man bald auch für PC OHNE Internetzugang GEZ Gebühren zahlen? Warum?

gefragt von grooveman am 20.07.2008 um 16:26 Uhr

Was für einen Sinn macht es, für PCs ohne Internetzugang Gezgebühren zu zahlen? Ich verstehe die Argumentation nicht!





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wj2000
beantwortet von wj2000 am 20. Juli 2008 16:26
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Nein, braucht man nicht.

Kommentar von 46e29e33b7218c952879e84282e05077smallRenegade71 am 21. Juli 2008 09:34

Doch, muss man. Ausnahme siehe meine Antwort.


albundysohn
beantwortet von albundysohn am 20. Juli 2008 16:27
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Wichtig ist zu zahlen, nicht zu verstehen


tradaix
beantwortet von tradaix am 20. Juli 2008 16:55
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PCs fallen unter "Neuartiges Rundfunkgerät" (5,52 €/Monat). Ausschlaggebend ist die Empfangsmöglichkeit öffentlich-rechtlicher Sender, unabhängig derer Nutzung.

Mit der gleichen Argumentation steht Frauen Kindergeld zu, da ja eine Empfangsmöglichkeit existiert. :->


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 20. Juli 2008 22:20
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Es wird damit begründet, weil ja generell jeder PC Internetfähig ist. Ob du nun einen Anschluß hast oder nicht, spielt keine Rolle.


anonym
beantwortet von knocknockneo am 20. Juli 2008 16:32
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Das ist doch das alte ARgument, wenn der GEZ-Heini einen überrascht: Ich habe zwar einen Fernseher, aber der ist kaputt. Oder so...! Allein aus Gründen der Kontrolle muss man entweder alle oder keinen Computer mit Gebühren belegen!





Dini1
beantwortet von Dini1 am 20. Juli 2008 16:56
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das ist ieine neuartiger rundfunk (irgedwas kommt jetzt noch dahinter hab es aber vergessen) mit dem ding wärst du in der LAge Fernsehn oder Radio zu hören, ob das Ding angeschlossen ist oder nicht ist egal, du könntest... genaus zahlst du für ein Handy oder dein Autoradio. die Gebühr bleibt bei 51.99 es sei denn du kannst nach weisen das es das einzige gerät ist was es kann dann sind es nur noch 5euro für ein Autoradio oder Hanedy und 17 euro für ein pc. So hat es mir der Gezfritze erklärt!


anonym
beantwortet von Slartibartfas am 20. Juli 2008 17:02
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Nur wenn noch keine anderen Rundfunkgeräte angemeldet sind muss man für den PC zahlen. Allerdings reicht dazu, dass man mit dem PC Steaming-Angebote nutzen könnte. Wie es allerdings aussieht, wenn der PC gar keine Netzwerkschnittstelle hat (auch kein Bluetooth), weiss ich nicht. Aber wahrscheinlich wollen die trotzdem Kohle sehen, wei es möglich ist eine nachzurüsten.


Andi3000
beantwortet von Andi3000 am 21. Juli 2008 07:46
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Für DVD und CD Rohlinge fallen in Deutschland auch versteckte Gema Gebühren an; reine Abzocke...


anonym
beantwortet von voytela am 21. Juli 2008 09:08
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Dein Handy, I-pod touch oder w-lan tauglicher mp3-player fällt genau in die gleiche Kategorie und man müsste dafür bezahlen....das ist soo eine Abzocke.


Renegade71
beantwortet von Renegade71 am 21. Juli 2008 09:37
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Gibt ein aktuelles Urteil dazu. Bei beruflich genutzten PCs muss man nichts blechen. Diese berufliche Nutzung sollte man halt irgendwie belegen könn, z.B. Heimarbeitsplatz. Ausserdem gilt diese Befreiung nur, wenn bereits ein Rundfunkgerät angemeldet ist (dann läuft der PC als kostenfreies 2.Gerät) - ansonsten blecht man trotzdem. http://computer.t-online.de/c/15/63/47/36/15634736.html


Teddylein
beantwortet von Teddylein am 21. Juli 2008 22:51
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>> Der internetfähige PC als neuartiges Rundfunkgerät

Auf die konkrete Konfiguration oder Ausgestaltung des PC kommt es nicht an. Das Kriterium der Empfangsbereitschaft des Gerätes ist entscheidend. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen empfangen werden können. Das Tatbestandsmerkmal „ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand“ wird von der Rechtsprechung sehr weit ausgelegt. Es ist folglich nicht entscheidend, ob der PC tatsächlich an das Internet angeschlossen ist. <<

http://www.gez.de/door/gebuehren/neg/index.html



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