Was für einen Sinn macht es, für PCs ohne Internetzugang Gezgebühren zu zahlen? Ich verstehe die Argumentation nicht!

PCs fallen unter "Neuartiges Rundfunkgerät" (5,52 €/Monat). Ausschlaggebend ist die Empfangsmöglichkeit öffentlich-rechtlicher Sender, unabhängig derer Nutzung.
Mit der gleichen Argumentation steht Frauen Kindergeld zu, da ja eine Empfangsmöglichkeit existiert. :->

Es wird damit begründet, weil ja generell jeder PC Internetfähig ist. Ob du nun einen Anschluß hast oder nicht, spielt keine Rolle.
Das ist doch das alte ARgument, wenn der GEZ-Heini einen überrascht: Ich habe zwar einen Fernseher, aber der ist kaputt. Oder so...! Allein aus Gründen der Kontrolle muss man entweder alle oder keinen Computer mit Gebühren belegen!

das ist ieine neuartiger rundfunk (irgedwas kommt jetzt noch dahinter hab es aber vergessen) mit dem ding wärst du in der LAge Fernsehn oder Radio zu hören, ob das Ding angeschlossen ist oder nicht ist egal, du könntest... genaus zahlst du für ein Handy oder dein Autoradio. die Gebühr bleibt bei 51.99 es sei denn du kannst nach weisen das es das einzige gerät ist was es kann dann sind es nur noch 5euro für ein Autoradio oder Hanedy und 17 euro für ein pc. So hat es mir der Gezfritze erklärt!
Nur wenn noch keine anderen Rundfunkgeräte angemeldet sind muss man für den PC zahlen. Allerdings reicht dazu, dass man mit dem PC Steaming-Angebote nutzen könnte. Wie es allerdings aussieht, wenn der PC gar keine Netzwerkschnittstelle hat (auch kein Bluetooth), weiss ich nicht. Aber wahrscheinlich wollen die trotzdem Kohle sehen, wei es möglich ist eine nachzurüsten.

Für DVD und CD Rohlinge fallen in Deutschland auch versteckte Gema Gebühren an; reine Abzocke...
Dein Handy, I-pod touch oder w-lan tauglicher mp3-player fällt genau in die gleiche Kategorie und man müsste dafür bezahlen....das ist soo eine Abzocke.

Gibt ein aktuelles Urteil dazu. Bei beruflich genutzten PCs muss man nichts blechen. Diese berufliche Nutzung sollte man halt irgendwie belegen könn, z.B. Heimarbeitsplatz. Ausserdem gilt diese Befreiung nur, wenn bereits ein Rundfunkgerät angemeldet ist (dann läuft der PC als kostenfreies 2.Gerät) - ansonsten blecht man trotzdem. http://computer.t-online.de/c/15/63/47/36/15634736.html

>> Der internetfähige PC als neuartiges Rundfunkgerät
Auf die konkrete Konfiguration oder Ausgestaltung des PC kommt es nicht an. Das Kriterium der Empfangsbereitschaft des Gerätes ist entscheidend. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen empfangen werden können. Das Tatbestandsmerkmal „ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand“ wird von der Rechtsprechung sehr weit ausgelegt. Es ist folglich nicht entscheidend, ob der PC tatsächlich an das Internet angeschlossen ist. <<
Doch, muss man. Ausnahme siehe meine Antwort.