Gibt es für die Aufwandsentschädigung, die man für ein Ehrenamt bekommt irgendwelchen Befreiungen oder steuerlichen Erleichterungen, oder muss man diese überhaupt in der Steuererklärung angeben?
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Bekommt man für ein Ehrenamt Geld???
Manchmal Aufwandsentschädigung. Ja.
dosengabel am 15. Januar 2009 18:21 Dann ist es doch kein Ehrenamt mehr?!?! Um welche Tätigkeit handelt es sich denn?
Ja, die gibst Du an. Aber es gibt auch einen Freibetrag von 2100 Euro (ungefähr), den sogenannten Übungsleiterfreibetrag. Kann auch sein, daß das beim Ehrenamt noch mal anders geregelt ist - da hat sich vor etwas über einem Jahr (?) die Gesetzeslage mal geändert. Angeben mußt Du es aber auf jeden Fall.

Die Aufwandsentschädigung bleibt bis 2.100 Euro jährlich (175 € monatlich) steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG). Der Freibetrag wird nur einmal gewährt, also nicht mehrfach für verschiedene nebenberufliche Tätigkeiten. Bei höherer Aufwandsentschädigung ist nur der 2.100 Euro übersteigende Betrag steuerpflichtig.
Ob die Tätigkeit abhängig oder freiberuflich ausgeübt wird, ist unerheblich.
(aus Wikipedia "Aufwandsentschädigung")
Wäre es eine Ehre, ein Amt auszuüben, so würde man das ehrenhalber, ohne Entgelt, erledigen. Eine solche nicht erhaltene Vergütung für ein ehrenhalber ausgeführtes Amt braucht man dann auch nicht zu versteuern! - Soweit klar? -