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Muss man Aufwandsentschädigungen für ein Ehrenamt in der Steuererklärung angeben?

gefragt von muederKater am 15.01.2009 um 18:15 Uhr

Gibt es für die Aufwandsentschädigung, die man für ein Ehrenamt bekommt irgendwelchen Befreiungen oder steuerlichen Erleichterungen, oder muss man diese überhaupt in der Steuererklärung angeben?


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firstguardian
beantwortet von firstguardian am 15. Januar 2009 18:17
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Alle Einkünfte sind steuerpflichtig!

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 15. Januar 2009 18:23

Wäre es eine Ehre, ein Amt auszuüben, so würde man das ehrenhalber, ohne Entgelt, erledigen. Eine solche nicht erhaltene Vergütung für ein ehrenhalber ausgeführtes Amt braucht man dann auch nicht zu versteuern! - Soweit klar? -


dosengabel
beantwortet von dosengabel am 15. Januar 2009 18:17
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Bekommt man für ein Ehrenamt Geld???

Kommentar von anjanni am 15. Januar 2009 18:19

Manchmal Aufwandsentschädigung. Ja.

Kommentar von 28efe57da4df1292e4558b6e3a6476easmalldosengabel am 15. Januar 2009 18:21

Dann ist es doch kein Ehrenamt mehr?!?! Um welche Tätigkeit handelt es sich denn?


anonym
beantwortet von anjanni am 15. Januar 2009 18:19
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Ja, die gibst Du an. Aber es gibt auch einen Freibetrag von 2100 Euro (ungefähr), den sogenannten Übungsleiterfreibetrag. Kann auch sein, daß das beim Ehrenamt noch mal anders geregelt ist - da hat sich vor etwas über einem Jahr (?) die Gesetzeslage mal geändert. Angeben mußt Du es aber auf jeden Fall.


ruler
beantwortet von ruler am 15. Januar 2009 18:26
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Die Aufwandsentschädigung bleibt bis 2.100 Euro jährlich (175 € monatlich) steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG). Der Freibetrag wird nur einmal gewährt, also nicht mehrfach für verschiedene nebenberufliche Tätigkeiten. Bei höherer Aufwandsentschädigung ist nur der 2.100 Euro übersteigende Betrag steuerpflichtig.

Ob die Tätigkeit abhängig oder freiberuflich ausgeübt wird, ist unerheblich.

(aus Wikipedia "Aufwandsentschädigung")


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