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Muss man auch einen gelben Schein einreichen, wenn man nur einen Tag krankheitsbedingt fehlt?

gefragt von FridaGT am 04.12.2008 um 21:47 Uhr

Gibt es da eine gesetzliche Regelung, wenn man nicht gleich zum Arzt rennen will, der einen in der Regel ja länger als einen Tag krank schreibt?


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bitmap
beantwortet von bitmap am 4. Dezember 2008 21:51
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Kommt drauf an, was der Arbeitger verlangt.


''Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. 2Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. 3Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.''

(§ 5 EntgFG)


miccy
beantwortet von miccy am 4. Dezember 2008 21:48
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Normal heißt es,ab dem 3.Tag,muss eine Krankmeldung erfolgen.

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 4. Dezember 2008 21:49

Kommt aber auf die Firmeninterna an, manche Chefs wollen sofort den Schein.

Kommentar von C165f3406cd4724df222d796fb008f79smallwolle59 am 4. Dezember 2008 21:50

Die Krankmeldung hat schon am 1. Tag dazusein. Der Rest ist Kulanzsache!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 4. Dezember 2008 21:52

Nö, andersrum. (Siehe Antwort von bitmap am 4. Dezember 2008 21:51)

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 4. Dezember 2008 21:53

Nein, wolle59, das stimmt nicht. Das kommt auf die Firmeninterna an, Arwen45 hat Recht. Bei mir ist die Pflicht auch erst ab dem 4. Tag. Also 3 Tage krank melden ohne gelben Schein.

Kommentar von 43b35cca8fd3e99bf89273de8d17406csmallnissaja am 4. Dezember 2008 21:51

Müsste dann aber schriftlich fixiert sein, bzw. in einer Betriebsvereinbarung stehen.

Kommentar von 8f2d47556d427ac4f21e13ef381e6aedsmallZander1961 am 4. Dezember 2008 21:52

richtig

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 4. Dezember 2008 21:56

Es sollte schriftlich fixiert sein (''Was man schwart auf weiß besitzt, ...''). Aber eine Formerfordernis regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz dafür nicht.


wolle59
beantwortet von wolle59 am 4. Dezember 2008 21:49
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Du möchtest den Tag bezahlt haben??? JAAA


ibicks
beantwortet von ibicks am 4. Dezember 2008 21:49
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schau in deinen arbeitsvertrag, mein chef verlangt das ab 1. tag


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 4. Dezember 2008 21:49
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Es kommt darauf an wie es geregelt ist.

Der AG kann darauf bestehen das man sich am schon am ersten Tag eine Krankenmeldung bringen muss!



heimaterde
beantwortet von heimaterde am 4. Dezember 2008 21:50
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Das kommt darauf an, was in Eurem Betrieb festgelegt ist. Wenn Du öfter einen Tag krank bist, kann der Arbeitgeber auch verlangen, am ersten Tag den Schein zu bringen.

Kommentar von 8f2d47556d427ac4f21e13ef381e6aedsmallZander1961 am 4. Dezember 2008 21:52

???

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 4. Dezember 2008 21:58

Das ist eine seltsame Regelung....

Kommentar von Simple_avatar4smallheimaterde am 4. Dezember 2008 23:20

Warum das? Üblich ist, am 3. Tag die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wenn man öfter einen Tag krank ist, besteht der Verdacht des "blau machens". Dann kann der AG auch die AU vom ersten Tag an verlangen.


anonym
beantwortet von hochglanz am 4. Dezember 2008 21:50
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Beamte und Angestellte nach dem 3. Tag, Arbeiter bereits schon am ersten Tag -ungerecht, aber leider ist es so

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 4. Dezember 2008 21:54

Es gibt keinen Unterschied zwischen Arbeiter und Angestellter. Sind beides Arbeitnehmer ... und da gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Ansonsten siehe Antwort von bitmap am 4. Dezember 2008 21:51.


Angelflight
beantwortet von Angelflight am 4. Dezember 2008 21:50
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Eine persönliche Krankmeldung und Begründung reicht aus, aber nicht zur Gewohnheit werden lassen. Ab dem dritten Fehltag muß aber ein "gelber Schein" vorliegen.


Wenne
beantwortet von Wenne am 4. Dezember 2008 21:55
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Bei manchen Firmen besteht auch die Möglichkeit der 'Kurzkrankheit'.

Bei uns wären das drei Tage/Jahr.

Da das aber immer irgendwie einen negativen Beigeschmack hat ("Hätte er gestern nicht so viel gesoffen könnte er auch heute zur Arbeit gehen!" ...) habe ich das bisher noch nie genutzt und werde es auch nicht tun. Wenn ich wirklich krank bin dann kann mir das auch der Arzt bestätigen. ;-)

Außerdem gibt es wohl nur wenige bis keine Krankheiten die nur einen Tag anhalten. Zumindest solche die einen daran hindern zur Arbeit zu gehen. ;-)

Wenn's nicht so schlimm ist - Zähne zusammen beißen und durch.

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 4. Dezember 2008 21:59

Sehr gut!!!


Sofabaer
beantwortet von Sofabaer am 4. Dezember 2008 22:04
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Der Chef sollte zum Arbeitsbeginn über die Krankmeldung (z.B. telefonisch) informiert sein, damit er den Ersatz deiner Arbeitskraft beschaffen kann. Der Krankenschein muß am 3. Werktag dem Chef vorliegen.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 4. Dezember 2008 21:52
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Frage am besten Deinen Chef. Ich bin da bei "meinen" 1-Euro-Jobbern eher kulant. Zum Quartalsende will ich nicht unbedingt einen gelben Schein sehen. Da sie eh nicht die 10 € für den Arzt haben. Und im Ernst: es ist nie ausgenutzt worden, bzw. erst einmal in Anspruch genommen worden.


Cindarella22001
beantwortet von Cindarella22001 am 4. Dezember 2008 21:53
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Ich kenne es so, das man nach drei Tagen Krankschreibung bringen muss, aber der Arzt schreibt einem auch nur einen krank.


nissaja
beantwortet von nissaja am 4. Dezember 2008 21:53
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Ein Arzt schreibt Dich nicht länger krank, wenn Du es nicht willst. Bzw. kannst Du, trotz Krankschreibung früher wieder arbeiten gehen, wenn Du Dich wieder arbeitsfähig fühlst.


Smash
beantwortet von Smash am 4. Dezember 2008 21:56
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Normalerweise ist der Arbeitnehmer verpflichtet sofort eine ärztliche Bescheinigung beizubringen. Viele Arbeitgeber haben aber dafür eigene Regelungen, etwas daß sie es nur erst nach 3 verlangen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 4. Dezember 2008 21:59

''Normalerweise ist der Arbeitnehmer verpflichtet sofort eine ärztliche Bescheinigung beizubringen.''

Nö. Gesetzestext siehe Antwort von bitmap am 4. Dezember 2008 21:51.

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 4. Dezember 2008 22:27

Na ja Du hast es ja oben richtig geschrieben. Das ist jetzt doch Wortklauberei. Aber Du hast Recht.


Malkia
beantwortet von Malkia am 4. Dezember 2008 21:58
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Du kannst dir ja einen Urlaubstag nehmen, musst nicht unbedingt zum Arzt.



JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 4. Dezember 2008 21:58
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Auszubildende und Zivildienstleistende müssen ab dem ersten Tag.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 4. Dezember 2008 22:02

Ähm ... für Auszubildende gilt auch das Entgeltfortzahlungsgesetz. (Text siehe Antwort von bitmap am 4. Dezember 2008 21:51)


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 6. Dezember 2008 18:45
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Das hängt vom Arbeitgeber ab.


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