Gibt es da eine gesetzliche Regelung, wenn man nicht gleich zum Arzt rennen will, der einen in der Regel ja länger als einen Tag krank schreibt?
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Kommt drauf an, was der Arbeitger verlangt.
''Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. 2Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. 3Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.''
(§ 5 EntgFG)

Normal heißt es,ab dem 3.Tag,muss eine Krankmeldung erfolgen.
Arwen45 am 4. Dezember 2008 21:49 Kommt aber auf die Firmeninterna an, manche Chefs wollen sofort den Schein.
wolle59 am 4. Dezember 2008 21:50 Die Krankmeldung hat schon am 1. Tag dazusein. Der Rest ist Kulanzsache!
bitmap am 4. Dezember 2008 21:52 Nö, andersrum. (Siehe Antwort von bitmap am 4. Dezember 2008 21:51)
ungererbad am 4. Dezember 2008 21:53 Nein, wolle59, das stimmt nicht. Das kommt auf die Firmeninterna an, Arwen45 hat Recht. Bei mir ist die Pflicht auch erst ab dem 4. Tag. Also 3 Tage krank melden ohne gelben Schein.
nissaja am 4. Dezember 2008 21:51 Müsste dann aber schriftlich fixiert sein, bzw. in einer Betriebsvereinbarung stehen.
Zander1961 am 4. Dezember 2008 21:52 richtig
bitmap am 4. Dezember 2008 21:56 Es sollte schriftlich fixiert sein (''Was man schwart auf weiß besitzt, ...''). Aber eine Formerfordernis regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz dafür nicht.
schau in deinen arbeitsvertrag, mein chef verlangt das ab 1. tag

Es kommt darauf an wie es geregelt ist.
Der AG kann darauf bestehen das man sich am schon am ersten Tag eine Krankenmeldung bringen muss!
Das kommt darauf an, was in Eurem Betrieb festgelegt ist. Wenn Du öfter einen Tag krank bist, kann der Arbeitgeber auch verlangen, am ersten Tag den Schein zu bringen.
Zander1961 am 4. Dezember 2008 21:52 ???
ungererbad am 4. Dezember 2008 21:58 Das ist eine seltsame Regelung....
Warum das? Üblich ist, am 3. Tag die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wenn man öfter einen Tag krank ist, besteht der Verdacht des "blau machens". Dann kann der AG auch die AU vom ersten Tag an verlangen.
Beamte und Angestellte nach dem 3. Tag, Arbeiter bereits schon am ersten Tag -ungerecht, aber leider ist es so
bitmap am 4. Dezember 2008 21:54 Es gibt keinen Unterschied zwischen Arbeiter und Angestellter. Sind beides Arbeitnehmer ... und da gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Ansonsten siehe Antwort von bitmap am 4. Dezember 2008 21:51.

Eine persönliche Krankmeldung und Begründung reicht aus, aber nicht zur Gewohnheit werden lassen. Ab dem dritten Fehltag muß aber ein "gelber Schein" vorliegen.

Bei manchen Firmen besteht auch die Möglichkeit der 'Kurzkrankheit'.
Bei uns wären das drei Tage/Jahr.
Da das aber immer irgendwie einen negativen Beigeschmack hat ("Hätte er gestern nicht so viel gesoffen könnte er auch heute zur Arbeit gehen!" ...) habe ich das bisher noch nie genutzt und werde es auch nicht tun. Wenn ich wirklich krank bin dann kann mir das auch der Arzt bestätigen. ;-)
Außerdem gibt es wohl nur wenige bis keine Krankheiten die nur einen Tag anhalten. Zumindest solche die einen daran hindern zur Arbeit zu gehen. ;-)
Wenn's nicht so schlimm ist - Zähne zusammen beißen und durch.
ungererbad am 4. Dezember 2008 21:59 Sehr gut!!!
Der Chef sollte zum Arbeitsbeginn über die Krankmeldung (z.B. telefonisch) informiert sein, damit er den Ersatz deiner Arbeitskraft beschaffen kann. Der Krankenschein muß am 3. Werktag dem Chef vorliegen.

Frage am besten Deinen Chef. Ich bin da bei "meinen" 1-Euro-Jobbern eher kulant. Zum Quartalsende will ich nicht unbedingt einen gelben Schein sehen. Da sie eh nicht die 10 € für den Arzt haben. Und im Ernst: es ist nie ausgenutzt worden, bzw. erst einmal in Anspruch genommen worden.
Ich kenne es so, das man nach drei Tagen Krankschreibung bringen muss, aber der Arzt schreibt einem auch nur einen krank.

Ein Arzt schreibt Dich nicht länger krank, wenn Du es nicht willst. Bzw. kannst Du, trotz Krankschreibung früher wieder arbeiten gehen, wenn Du Dich wieder arbeitsfähig fühlst.

Normalerweise ist der Arbeitnehmer verpflichtet sofort eine ärztliche Bescheinigung beizubringen. Viele Arbeitgeber haben aber dafür eigene Regelungen, etwas daß sie es nur erst nach 3 verlangen.
bitmap am 4. Dezember 2008 21:59 ''Normalerweise ist der Arbeitnehmer verpflichtet sofort eine ärztliche Bescheinigung beizubringen.''
Nö. Gesetzestext siehe Antwort von bitmap am 4. Dezember 2008 21:51.
Smash am 4. Dezember 2008 22:27 Na ja Du hast es ja oben richtig geschrieben. Das ist jetzt doch Wortklauberei. Aber Du hast Recht.

Du kannst dir ja einen Urlaubstag nehmen, musst nicht unbedingt zum Arzt.