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Muss man an einer Fahrbahnverengung einfädeln lassen?

gefragt von petrovski am 30.01.2007 um 18:51 Uhr

Wartete heute gefühlte zwanzig Minuten, bis mich endlich jemand auf die rechte Spur ließ (Verengung von zwei auf eine). Ist es eigentlich nicht Pflicht, einen nach dem Reißverschlußprinzip rein zu lassen?

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Auto x 23.164 Verkehr x 1.866 Verkehrsrecht x 336 Fahrbahnverengung x 1

anonym
beantwortet von Rolfe am 30. Januar 2007 20:19
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Nach der StVO ist jeder verpflichtet, einen anderen Verkehrsteilnehmer nach dem sog. Reissverschlussprinzip (also jeder lässt einen durch...) in die Fahrspur wechseln zu lassen - vorausgesetzt, dessen Fahrspur endet. Und genau das ist das Problem: ich kriege jedesmal die Krise, wenn Autofahrer schon z.B. 400 m vorher versuchen, die Fahrspur zu wechseln, obwohl sie noch 400 m fahren könnten. Es gibt ja diese weissen Schilder mit schwarzer Schrift, auf denen der Autofahrer auf den Fahrspurwechsel vorbereitet wird (z.B. in 400m). Trotzdem versuchen viele Autofahrer, diesen Wechsel schon vorher vorzunehmen - obwohl es sehr oft auch riesengrosse weisse Schilder mit der Aufschrift: "Vorhandenen Verkehrsraum ausnutzen!" gibt, die eben darauf hinweisen, dass man nicht sofort, sondern eben erst nach Ende des eigenen Fahrstreifens wechseln soll. Mir ist es oftmals passiert, dass ich wirklich bis zum Ende des Fahrstreifens vorgefahren bin und ein ziemliches Gehupe anderer Autofahrer "ernten" musste, obwohl ich mit dem Vorfahren im Recht war. Warum die alle denken, sie müssten sich schon viel früher "einfädeln", wissen die wohl selbst nicht.


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 4. Oktober 2007 13:33
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Ganz einfach: Ja!


jokarema
beantwortet von jokarema am 30. Januar 2007 19:13
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Hallo petrovski, schau mal bitte hier: http://home.arcor.de/henry.vogt/einfdln.htm


anonym
beantwortet von Kaktuspink am 3. Februar 2007 10:35
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Rolfe hat das ganz gut geschildert,das Problem ist die Einfädelstelle am Ende der Spurverengung.Ich fahre zügig auf der rechten Seite weiter,setze meinen Blinker und schaue in den Rückspiegel ob mich jemand einscheren läßt.In den meisten Fällen klappt das.Wenn nicht,dann fährt man halt bis zum Ende und ist dann halt der Depp.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 31. Januar 2007 15:30
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Rolfe hat das sehr schön beschrieben.

Nur das von ihm erwähnte "Vorfahren" ist häufig nicht legal, da vor vielen solcher "Engpässe" ein Überholverbot besteht.

Die Autos sollen dann also auf beiden Spuren nebeneinander langsam vorfahren und dabei Lücken bilden, sodass der Reissverschluss sich gut und problemlos schliessen kann.


anonym
beantwortet von derdaniel am 30. Januar 2007 19:14
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Laut Wikipedia: JA. http://de.wikipedia.org/wiki/Rei%C3%9Fverschlussverfahren

Aber Deiner Beschreibung nach vermute ich mal, dass Du bis ganz zum Ende Deiner auslaufenden Spur vorgefahren bist; ansonsten käme mir die Sache doch sehr komisch vor. Das wäre zwar an sich richtig (vgl. auch Link), aber:

  1. nicht in Verbindung mit Überholen
  2. die meisten praktizieren es immer noch anders.

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