Muss man als Zeuge vor Gericht aussagen oder kann man auch verlangen, schriftlich Stellung zu nehmen?

16 Antworten

Vor Gericht hat eine perönliche Zeugenaussage LIVE den höchsten Stellenwert, weil man nicht nur die Worte des Zeugen bewertet, sondern auch sein Auftreten. Daher kann man das Gericht schlecht zwingen, sich lieber schriftlich äußern zu dürfen. Ausnahme, wenn man nachweislich nicht sprechen kann.

Wenn sie vorgelanden ist, dann muss sie auch hin. Sie kann allerhöchstens versuchen, sich von einem Psychologen bescheinigen zu lassen, dass ihre Angst momentan zu groß ist und sie daher gerne eine schriftliche Aussage machen möchte, die Richter entscheiden dann, was passiert, es wäre aber einen Versuch wert.

Wenn die Zeugin ohne Entschuldigung nicht erscheint, kann ihr ein Ordnungsgeld (beim ersten Mal oft 200 Euro) auferlegt und Ordnungshaft angedroht werden.

Man muss doch in einem ganz normalen Zivilprozess keine Angst haben. Wovor denn? Man sagt einfach die Wahrheit und der Richter entscheidet dann.

Also am besten ist die Aussage vor Gericht, wenn sie sich selbst belasten würde kann sie die Aussage in den Fragen verweigern. Also wenn sie nichts verschuldet hat gibt es keinen Grund zur Panik. Natürlich gibt es auch eine Möglichkeit des separierten Gesprächs, aber das wirdüberwiegend nur mit Kindern gemacht, damit diese nicht Psychisch darunter leiden müssen und/oder sich beeinflusst fühlen. Dem ganzen entgehen wird sie nicht können. Ich empfehle Ruhe bewaren und nur das antworten was gefragt wurde. Sie soll immer auf die Worte achten, die sie sagt.

Ja, da wird Sie nicht umher- kommen ! Es zählt das gesprochene Wort vor dem Richter, der Richter will sich ein Bild über die Zeugin machen ! Bei Sexualdelikten kann eine Video-Vernehmung stattfinden, aber auch nur in Ausnahmefällen !