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Muss man als Selbständiger beim Finanzamt begründen, wieso man EK-Steuer-Erklärung verschieben will?

gefragt von waterfall am 01.05.2008 um 9:41 Uhr

Bin noch nicht allzu lang selbstständig und für 2007 ist meine erste Einkommenssteuer-Erklärung aus dieser Tätigkeit fällig. Die Abgabe sollte normal ja am 31.5. erfolgen, aber ich schaffe das zeitlich nicht. Muss ich es beim Finanzamt begründen, wenn ich eine Verlängerung beantrage? Oder reicht es einfach zu schreiben 'erbitte Verlängerung bis...' (wie weit kann man es überhaupt problemlos verschieben?). Vielen Dank für einen Rat.


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Reply


Moonlight
beantwortet von Moonlight am 1. Mai 2008 09:45
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Normalerweise bekommst du eine Erinnerung, daß deine Steuererklärung fällig ist und somit eine Nachfrist gesetzt, bis wann diese fertig sein muß. Also es ist nicht ganz soo schlimm, wenn du nicht Punkt 31.05.08 deine Erklärung eingereicht hast. Wenn du das Finanzamt schriftlich um Verlängerung bittest, dann gewährt das Finanzamt in der Regel auch eine Nachfrist.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950small Moonlight am 1. Mai 2008 09:48

Ach so, du mußt es nicht begründen, es reicht die Bitte um Verlängerung.

Kommentar von waterfall am 1. Mai 2008 10:03

danke!

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950small Moonlight am 1. Mai 2008 10:05

Gerne :)


Smash
beantwortet von Smash am 1. Mai 2008 10:36
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Eine Fristverlängerung bis 30.09. erhälst Du ohne Problem, als Grund reicht "Es fehlen noch Unterlagen". Eine Fristverlängerung bis Jahresende oder länger ist auch möglich, daß aber nur, wenn ein Steuerberater die Einkommensteuererklärung für Dich macht.

Kommentar von Sintihowie am 2. Mai 2008 06:55

Das ist schlichtweg Falsch, den Termin 30.09. gibt es nicht mehr. Und der Steuerberater kann nach dem 31.12. auch nur noch in Ausnahmefällen Verlängerung beantragen. Das kann aber auch jeder andere Steuerpflichtige. Nur braucht der Steuerberater keine Verlängerung vom 31.05. auf den 31.12. stellen. Das ist der einige Unterschied

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 2. Mai 2008 22:58

Ok danke, werde mein altes Wissen gleich Anfang der Woche durch meinen Steuerberater auffrischen lassen.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 1. Mai 2008 17:27
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Ein kurzer freundlicher Brief "hiermit beantrage ich ... bis 30.9.08." genügt sogar ohne Begründung.

Du selbst solltest Dir aber den Juni als Ziel setzen, damit Du den Krempel vor dem Sommer erledigt hast. Je später es wird, desto lästiger und desto mühsamer.

Woran hängt es denn eigentlich, dass es noch nicht klappt? Fehlt Dir KnowHow?

Bei www.klicktipps.de findest Du Tipps zum Thema "Steuer" und auch zu "Gewerbe", die Dir vielleicht weiterhelfen.

Gruß JK




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