Hier gibt es keine Straßenreinigung durch die Stadt. Laut Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, wöchentlich Bürgersteig und Straße zu kehren. Nun will der Vermieter auch, dass regelmäßig Unkraut auf dem Bürgersteig und Straßenrinne entfernt wird. Dies ist sehr aufwendig, da es sich um eine Eckgrundstück mit vielen Metern Straße handelt.
Ist diese Forderung zulässig?

wenn es im MV nicht geregelt ist - dann nicht. Aber er kann den MV umändern und dann müsst ihr schon mit ran...

alternativ kann er auch einen Hausmeisterservice beauftragen. Die Kosten werden dann umgelegt auf die Nebenkosten...
Auch wenn von Unkrautbeseitigung nichts im Mietvertrag steht?
BesserwissHoch3 am 3. Juli 2008 09:23 In Mietverträgen sind diese Arbeiten meist unter Hausordnung zusammengefasst...

na das gehört doch mit dazu..oder willst eines Tages mit der Machete zur Haustür gelangen??
Naja, spart man sich die Hecke... ;o)
Wenn im Mietvertrag ausdrücklich "Straße kehren" steht, brauchst Du das Unkraut nicht zu beseitigen.
Wenn dort aber nur was von "reinigen" steht, wird Unkrautbeseitigung wohl dazugehören.
Bitte dann den Eigentümer, Dir ein gasbetriebenes Flämmgerät zur Verfügung zu stellen. Er kann das von der Steuer absetzen - und Dir erleichtert es die Arbeit erheblich.
eltenjohn am 3. Juli 2008 09:26 Wenn der Unkrautbewuchs mit Wurzelunkräutern schon sehr weit fortgeschritten ist, nutzt ein Flammgerät wenig. Da muss manuell entfernt werden !
Ja - das stimmt. Aber dann muß man sich wundern, wie man dann die Straße noch kehren kann...

Mei, das gehört halt zur Kehrwoche. Und Gehweg und Strasse sauberhalten, da gehört Unkraut entfernen dazu.
Die Reinigung und entfernen der Grasnarben soll doch im eigene Sinne sein. Da nimmt man sich drei - vier Mitbewohner am Samstag und macht das zusammen. Den Kasten Bier nicht vergessen.
Hallo, solltest dich mal bei den RA Schmitt und Brücken einloggen (kostenfrei), die haben sehr viele Tipps u.ä. über Miete / Mietvertäge eingestellt. LG
Mietvertrag einfach ändern - das geht nicht. Was anderes ist es, wenn das in der Hausordnung steht. Die kann sich auch schon mal ändern.
Na klar kann man eine Mietänderung machen.