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Muss man als Mieter die Strasse von Unkraut befreien?

gefragt von JumpAroundJumpAround am 03.07.2008 um 9:18 Uhr

Hier gibt es keine Straßenreinigung durch die Stadt. Laut Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, wöchentlich Bürgersteig und Straße zu kehren. Nun will der Vermieter auch, dass regelmäßig Unkraut auf dem Bürgersteig und Straßenrinne entfernt wird. Dies ist sehr aufwendig, da es sich um eine Eckgrundstück mit vielen Metern Straße handelt.

Ist diese Forderung zulässig?

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Vermieter x 1.338 Straße x 289 Unkraut x 138 Gehweg x 31

expertin
beantwortet von expertin am 3. Juli 2008 09:22
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wenn es im MV nicht geregelt ist - dann nicht. Aber er kann den MV umändern und dann müsst ihr schon mit ran...

Kommentar von anjanni am 3. Juli 2008 09:23

Mietvertrag einfach ändern - das geht nicht. Was anderes ist es, wenn das in der Hausordnung steht. Die kann sich auch schon mal ändern.

Kommentar von E08fbba8afbbc36a76fecfe62db3e1d8smallexpertin am 3. Juli 2008 09:34

Na klar kann man eine Mietänderung machen.


BesserwissHoch3
beantwortet von BesserwissHoch3 am 3. Juli 2008 09:20
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alternativ kann er auch einen Hausmeisterservice beauftragen. Die Kosten werden dann umgelegt auf die Nebenkosten...

Kommentar von Simple_avatar2smallJumpAround am 3. Juli 2008 09:22

Auch wenn von Unkrautbeseitigung nichts im Mietvertrag steht?

Kommentar von 51f69b7b336df7ff63ec28cf41170996smallBesserwissHoch3 am 3. Juli 2008 09:23

In Mietverträgen sind diese Arbeiten meist unter Hausordnung zusammengefasst...


andreas48
beantwortet von andreas48 am 3. Juli 2008 09:23
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na das gehört doch mit dazu..oder willst eines Tages mit der Machete zur Haustür gelangen??

Kommentar von Simple_avatar2smallJumpAround am 3. Juli 2008 09:24

Naja, spart man sich die Hecke... ;o)


anonym
beantwortet von anjanni am 3. Juli 2008 09:22
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Wenn im Mietvertrag ausdrücklich "Straße kehren" steht, brauchst Du das Unkraut nicht zu beseitigen.

Wenn dort aber nur was von "reinigen" steht, wird Unkrautbeseitigung wohl dazugehören.

Bitte dann den Eigentümer, Dir ein gasbetriebenes Flämmgerät zur Verfügung zu stellen. Er kann das von der Steuer absetzen - und Dir erleichtert es die Arbeit erheblich.

Kommentar von E1aa254dbcd4232ff03cc7b94e46a332smalleltenjohn am 3. Juli 2008 09:26

Wenn der Unkrautbewuchs mit Wurzelunkräutern schon sehr weit fortgeschritten ist, nutzt ein Flammgerät wenig. Da muss manuell entfernt werden !

Kommentar von anjanni am 3. Juli 2008 09:29

Ja - das stimmt. Aber dann muß man sich wundern, wie man dann die Straße noch kehren kann...


simoneFN
beantwortet von simoneFN am 3. Juli 2008 09:21
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Mei, das gehört halt zur Kehrwoche. Und Gehweg und Strasse sauberhalten, da gehört Unkraut entfernen dazu.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 3. Juli 2008 09:22

Kehrwoche--welch schöner Begriff der Schwaben..:-))

Kommentar von 1516289c1ef86da74389b323077305d0smallsimoneFN am 3. Juli 2008 09:23

jojo, wöchentlich die kleine Kehrwoche und 1x monatlich die grosse Kehrwoche, gell?


anonym
beantwortet von gemaalsa am 3. Juli 2008 10:33
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Die Reinigung und entfernen der Grasnarben soll doch im eigene Sinne sein. Da nimmt man sich drei - vier Mitbewohner am Samstag und macht das zusammen. Den Kasten Bier nicht vergessen.


anonym
beantwortet von kurnany am 3. Juli 2008 09:24
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Hallo, solltest dich mal bei den RA Schmitt und Brücken einloggen (kostenfrei), die haben sehr viele Tipps u.ä. über Miete / Mietvertäge eingestellt. LG


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