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Muss man als gewerblicher Verkäufer (bei eBay) eine AGB besitzen (also schreiben und angeben)?

gefragt von MartinSchneider am 09.02.2009 um 21:07 Uhr

Ich habe in einem eBay Forum gelesen, dass man keine eigene AGB benutzen muss. Wenn man keine eigene AGB benutzt, übernimmt man automatisch die gesetzliche AGB, die für jeden gilt. Stimmt das? Und wie schauts mit Wiederrufsbelehrung und Rückgaberecht aus? Da gibts ja auch noch Vorschriften. Was muss ich da alles angeben?

Danke schon im vorraus... Der mir die Frage gut beantwortet bekommt selbstverständlich einen Punkt (Daumen) von mir...


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groovie
beantwortet von groovie am 9. Februar 2009 21:10
1x
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Wenn du keine eigenen angibst gelten die gesetzlichen. Immer 14 Tage widerrufs recht.

Kommentar von MartinSchneider am 9. Februar 2009 21:17

Super danke ;)

Kommentar von Simple_avatar9smallMarkenKing am 10. Februar 2009 10:46

Das stimmt so nicht bei Ebay. Genaueres schreibe ich als Antwort


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 9. Februar 2009 21:10
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Allgemeine Geschäftsbedingungen dienen nur dazu, die dem Kunden eigentlich zustehenden Rechte (z. B. aus dem BGB) zu beschneiden.

Der Kunde, der bei einem Händler kauft, der auf AGBen verzichtet, fährt immer besser.

Kommentar von MartinSchneider am 9. Februar 2009 21:17

Super danke ;)


schnubbel
beantwortet von schnubbel am 9. Februar 2009 21:16
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Es gibt keinen Zwang AGB zu benutzen. Wenn man keine hat, gelten automatisch die gesetzlichen Vorschriften des BGB. Dort ist alles geregelt.

Ganz anders verhält es sich mit der Widerrufsbelehrung. Die ist gesetzl. vorgeschrieben.


MarkenKing
beantwortet von MarkenKing am 10. Februar 2009 10:47
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Bei Ebay verpflichtet ein Widerrufsrecht von einen Monat zu geben ,alles andere kann zu Abmahnungen führen. Dies entschied ein Gericht . Ganz wichtig ist auch das da steht ein Monat , und nicht 30 Tage ,oder 4 Wochen . Unbedingt einen Monat. Es ist auch wichtig das du als Rück sende Adresse

Name Straße Ort Fax

angibst eine Telefonnummer darf es nicht sein in der Wiederrufsbelerung .


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