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Muss man als Gelegenheits-DJ ein Kleingewerbe anmelden?

gefragt von emilianaemiliana am 12.09.2007 um 11:19 Uhr

Mein Sohn arbeitet manchmal als DJ und bekommt dafür aber häufig mehr Geld, als 400,- im Monat. Muss er nun ein Kleingewerbe anmelden?


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Reply


anonym
beantwortet von rastumann am 12. September 2007 11:22
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eigentlich ja. bei einer freundin, die sich als djane nicht angemeldet hatte, stand nämlich auf einmal das finanzamt auf der matte. es muss nur mal einer der clubs, in denen er auflegt, geprüft werden und schon ist er dran. das finanzamt schätzt dann schon mal gerne und das könnte teuer werden. wenn er also wirklich in der regel mehr als 400 euro im monat schwarz beim auflegen verdient, sollte er dies lieber angeben.

Kommentar von rastumann am 12. September 2007 11:25

hab noch was vergessen: sobald er die beträge beim finanzamt angibt, bekommt er eine steuernummer. ein kleingewerbe muss er extra nicht anmelden. das ist man automatisch, sobald man weniger als 17.500 euro im jahr verdient.


anonym
beantwortet von excabe am 13. September 2007 10:23
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Ja




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