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Muss man als Frau anhalten???

gefragt von Pets12 am 07.08.2008 um 21:40 Uhr

Nachdem ich meiner Kollegin heute früh erzählt habe, was mir gestern abend passiert ist, (siehe: Ein Auto steht...) hat sie gemeint: Als Frau muss man gar nicht anhalten. Ist das so???


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regideur
beantwortet von regideur am 7. August 2008 21:42
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Sagen wir mal so... Du bist zur Hilfe verpflichtet. Sonst währe es unterlassene Hilfeleistung und das ist strafbar! Es steht aber nirgendwo wie Du Hilfe zu leisten hast...


Qetan
beantwortet von Qetan am 7. August 2008 21:42
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In der Situation reicht es, den Notruf abzusetzen, es könnte sich ja auch um eine Falle handeln.


anonym
beantwortet von Frank5000 am 7. August 2008 21:42
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Erstens gibt es keinen Unterschied zwischen Mann und Frau. Natürlich muss man nicht unmittelbar aussteigen. Aber einen Notruf senden und vielleicht mal die Lage aus dem eigenen Fahrzeug checken macht Sinn. Denn wird einfach weiter gefahren - was ja leider zu viele machen - ist das unterlassene Hilfeleistung.

Kommentar von Saarland60 am 7. August 2008 21:47

"Erstens gibt es keinen Unterschied zwischen Mann und Frau..." Das habe ich aber ganz anders in Erinnerung!

Kommentar von Frank5000 am 7. August 2008 22:08

In einem anderen Beitrag hier habe ich festgestellt das ich mehr Schuhe als meine Frau habe. Also wo bleibt da noch ein Unterschied wenn man sich selbst auf die einfachsten Grundsatzregel: Frau hat mehr Schuhe nicht mehr verlassen kann.


anonym
beantwortet von Lorelai am 7. August 2008 21:41
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Ich hätte ein schlechtes Gewissen, wenn ich nichts tun würde. Einen Anruf sollte man auf jeden Fall tätigen.


danimaus76
beantwortet von danimaus76 am 7. August 2008 21:42
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Was hat das damit zu tun, wichtig ist doch das bei einem wahrscheinlichen Unfall geholfen wird. Denke ich. Und da ist es doch klasse das du angerufen hast.


biasch19
beantwortet von biasch19 am 7. August 2008 21:44
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Anhalten schon, aber verriegel vorher am besten die Türen, sicherheitshalber. Es könnte wirklich eine Fall sein. Da sollte man schon vorsichtig sein. Handy hat man ja immer dabei. Damit kann man Hilfe organisieren.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 7. August 2008 21:45
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erste Hilfe und Soforthife am Unfallort ist in keiner Artund Weise geschlechtsspezifisch.. hinzukommt, dass Männlein, wie Weiblein wegen unterlassener Hilfeleistung strafrechtlich verfolgt werden können


Tonica
beantwortet von Tonica am 7. August 2008 21:46
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Auch als Frau ist man zur Hilfe verpflichtet. Der Gesetzgeber sagt nur, das niemand sich selber in Gefahr bringen muß. Das ist aber selten der Fall. L.G.


Smash
beantwortet von Smash am 7. August 2008 21:48
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Ja einem Menschen der stirbt wird vielleicht nicht geholfen, obwohl es beizeiten möglich gewesen wäre. Und gestern frage hier jemand wie man eine Wespe aus einem Latte macchiato retten könne. Manchmal verstehe ich die Welt nicht mehr. - Natürlich bis Du verpflichtet zu helfen. Moralisch und gesetzlich. Wenn es Dir zu unheimlich ist, kannst Du ja mindestens den Notruf anrufen. Oder andere beherzte Menschen zu Hilfe rufen.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 8. August 2008 16:09
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Du bist zwar Meldepflichtig ! Außerhalb einer geschlossenen Ortschaft braucht niemand an zu halten !


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