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Muss man akzeptieren, dass ein Mangel bei neuen Moebeln nachgebessert wird?

gefragt von wiecher am 19.04.2008 um 15:31 Uhr

Bei der Anlieferung von neu gekauften Moebeln wurden von uns bei zwei Sesseln Fehler im Leder entdeckt und sofort beanstandet. Das Moebelhaus will diese Sessel abholen und nachbessern. Wie moechten neuwertigen Ersatz. Muss man das Nachbessern akzeptieren oder kann man Ersatz verlangen?


Reply


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 19. April 2008 15:34
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Ja, du musst zweimalige Nachbesserungsversuche n derselben Sache akzeptieren und kannst erst danach Wandlung (also Austausch gegen Neuteile) oder Minderung (z. B. Preis-Nachlass) verlangen.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 19. April 2008 15:34
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Nachbessern ist zulässig. Wenn es aber sichtbar bleibt, kannst du Ersatz verlangen. Letzte Möglichkeit ist dann die Wandlung ( = Rückgangigmachung des Kaufvertrags )


andreas48
beantwortet von andreas48 am 19. April 2008 15:37
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eine Nachbesserung ist rechtlich absolut zulässig, ich empfehle dir aber konkrete Fristen SCHRIFTLICH zu stellen, nach Ablauf von 14 tagen nach der Mängelanzeige


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 19. April 2008 15:47
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Ja, aber nur wenn es ordentlich gemacht ist, und die Möbel wirklich wie neu aussehen!!!


Macjohn
beantwortet von Macjohn am 19. April 2008 18:56
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Nachbesserungsversuch ist üblich und erlaubt.





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