Bei der Anlieferung von neu gekauften Moebeln wurden von uns bei zwei Sesseln Fehler im Leder entdeckt und sofort beanstandet. Das Moebelhaus will diese Sessel abholen und nachbessern. Wie moechten neuwertigen Ersatz. Muss man das Nachbessern akzeptieren oder kann man Ersatz verlangen?

Ja, du musst zweimalige Nachbesserungsversuche n derselben Sache akzeptieren und kannst erst danach Wandlung (also Austausch gegen Neuteile) oder Minderung (z. B. Preis-Nachlass) verlangen.

Nachbessern ist zulässig. Wenn es aber sichtbar bleibt, kannst du Ersatz verlangen. Letzte Möglichkeit ist dann die Wandlung ( = Rückgangigmachung des Kaufvertrags )

eine Nachbesserung ist rechtlich absolut zulässig, ich empfehle dir aber konkrete Fristen SCHRIFTLICH zu stellen, nach Ablauf von 14 tagen nach der Mängelanzeige

Ja, aber nur wenn es ordentlich gemacht ist, und die Möbel wirklich wie neu aussehen!!!