ich habe vor kurzem eine mail von tencent bekommen mit einem gutschein von 200 euro. ich musste da mit ich mitbieten kann gebotsrechte kaufen. dieses tat ich dann auch um mal auszubrobieren wie das ist. ich habe zwa bei einem gebot mit gesteigert aber dann nichts ersteigert. denn gutschein hatte ich dann bei tencent am nächsten tage immer noch auf meiner seite verzeichent mit 200 euro. wahrscheinlich weil ich nichts ersteigert habe . ich habe auch eine mail bekommen ( rechnung von 200 euro )
da ich den gutschein immer noch habe ich nichts ersteigert habe frage ich mich nun ( Fr age : MUSS ICH DIE RECHNUG TROTZDEM BEGLEICHEN ?? ).
denn ich habe mich dazu entschlossen bei tencent nicht mehr mitzumachen aus dem folgendem grund, bis man da was ersteigert hat bekommt man ja ein Bart, weil einfach die zu laufende auktion sehr sehr lange dauert und auch immer wenn geboten wird in wie auch der name sagt tencent der pereis höher wird.
ich würde sagen, auch wer bei tencent schon ist die finger weg zu lassen und sollte doch lieber bei E BAY bleiben.

Lies halt mal die AGB und bestimmt gibt es dort auch ein passendes Forum oder irgen was zum Nachfragen.
Hast du erwarted das dir einfach so jemand 200€ schenkt, da musste ja ein Hacken sein.
Bei so etwas muss man immer lesen was man bestädigt.
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Wenn man gebotsrechte kaufen muss mit den Gutschein, dann ist es wohl wichtiger ob du geboten hast als ob du was ersteigert hast.

Ich mag das Konzept von Tencents auch nicht. weil man im extremfall etwas bezahlt und dafür nur Gebotsrechte als Gegenwert bekommt. Dadurch sehen die Preise auch recht günstig aus. Wer sich das durchrechnet sieht aber schnell das Tencents für die Waren weit mehr bekommt als man im Handel dafür zu zahlen hat. Das kommt daher weil viele Leute für einen die Ware mitfinanzieren.
Wenn nicht Leute wie du ständig auf Abzocker dieser Art reinfallen würden, gäbe es bald keine mehr, sorry!

internettgeschäfte bei denen du die agb durch klicken bestätigst sind eigentlich Immer nichtig !
lass es auf nen gerichtlichen mahnbescheid ankommen!
wenn der dennn dann kommt lege wiederspruch ein und erklär dem gericht das du die agb nicht verstanden hast weil du sonst nie dem inhalt zugestimmt hättest.