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muss Krankenkasse bei nicht zahlung Mahnkosten des kranken mit übernehmen???

gefragt von teufelchen1983teufelchen1983 am 11.08.2009 um 19:42 Uhr

Hallo, mein Mann ist nun seit einiger Zeit krank, bezieht von der Krankenkasse Krankengeld. Allerdings weigerte sich die Kasse ab dem Monat April 09 weiter zu zahlen und stellten ab dem Monat Mai 09 das Krankengeld ganz ein. Darauf hin ging er vor Gericht und die Krankenkasse machte ein Annerkenntnis! Das heißt sie wollen neu Berechnen und ihm dann Geld nachzahlen. Nun zu meiner Frage: Er konnte seit Mai keine Miete, Nebenkosten, Strom, Handy usw. bezahlen. Es sind nun überall Mahnkosten aufgelaufen, muss die Krankenkasse diese Mahnkosten nun mit übernehmen??? Denn es ist ja verschulden der Krankenkasse nicht von Ihm selber. Ich würde mich über schnelle Antwort freuen!!!


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anonym
beantwortet von mig112 am 11. August 2009 19:46
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Nein! Muss die GKV nicht. Allerdings könntet Ihr auch Schadenersatz klagen - mit den üblichen Erfolgschancen vor Gericht...

Kommentar von mig112 am 11. August 2009 20:37

edit: auF Schadenersatz



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