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Muss Kfz-Haftpflicht zahlen, wenn man seinen eigenen Zweitwagen beschädigt?

gefragt von schillerlocke am 26.12.2008 um 11:51 Uhr

Unsere Nachbarn haben eine enge Einfahrt zu ihrem Haus, in der sie immer ihre zwei Autos nebeneinander parken. Die Frau hat jetzt beim einparken mit ihrem Zweitwagen eine Delle in den Wagen ihres Mannes gefahren. Jetzt habe ich erfahren, dass der Mann der Versicherungsnehmer für beide Autos ist, und die Frau nur Mitversicherte. Ich meine mal gehört zu haben, dass die Versicherung in so einem Fall nicht unbedingt zahlen muss. Weiß da jemand etwas zu? Würd mich interessieren.

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Versicherung x 5.656 Haftpflichtversicherung x 627 Schaden x 474 Zweitwagen x 29 Kfz-Haftpflicht x 15

sanne172
beantwortet von sanne172 am 26. Dezember 2008 11:53
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherung zahlt. Dem Versicherungsbetrug wäre da ja Tür und Tor geöffnet.


anonym
beantwortet von Truckermanfred am 26. Dezember 2008 12:41
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ganz klares nein.Es wäre die gefahr des versicherungsbetrugs zu groß.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 26. Dezember 2008 11:53
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Nein, sowas zahlt nur die Vollkasko. Haftpflicht ist nur für Schäden an fremdem Eigentum zuständig


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 26. Dezember 2008 11:52
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Nein!


anonym
beantwortet von queres am 15. Januar 2009 19:37
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welcher Versicherungsbetrug soll den vorliegen? es entstand Schaden an beiden Autos. Ein Halter, 2 Autos, ohne Verschulden Schaden an beiden Auots. Die Beiträge werden ja sowieso höher. Also wenn oder was soll man da betrügen?

Kommentar von Drachentoeter am 16. Januar 2009 23:31

Der Versicherungsbeitrag wird zwar höher, aber der zu regulierende Schaden könnte höher sein als die Mehreinnahmen durch den höheren Beitrag. Es wäre also sehr wohl wenn gezahlt würde dem Versicherungsbetrug Tür und Tor geöffnet.


Aemmie
beantwortet von Aemmie am 26. Dezember 2008 11:56
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bei allen Haftpflichtregulierungen "Fremd geht immer vor Eigen"...glaube auch nicht dass da reguliert wird. Kommt auf die Beschreibung des Hergangs an. Obwohl die Gefahr vom Auto aus geht, wäre es durchaus möglich. Die Ablehnung könnte folgenden möglichen Inhalt haben:" sie hätte an einer anderen Stelle das Auto abstellen können, wenn sie weiß dass diese Einfahrt, sehr eng ist und mit möglichen Schäden an einer Fremdsache zu rechnen ist".


anonym
beantwortet von friedel43 am 26. Dezember 2008 11:54
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nein, dann muss die versicheurng in der tat nicht zahlen. die kfz-haftpflicht muss nur für schäden an dritten aufkommen.sanne72 hat recht: sonst könnte ja jeder kommen und die versicherung übers ohr hauen


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