KarinWeber am 19.11.2008 um 18:35 Uhr
Muß jemand Lohnsteuerzahlen, wenn er in der Schweiz arbeitet, dort wohnt aber auch noch einen Wohnsitz in Deutschland hat?
Wenn man im Jahr mehr als 6 Monate im Ausland arbeitet, muss man in dem Land, in dem man arbeitet Steuern zahlen. Bei weniger als 6 Monaten im Ausland zahlt man an den deutschen Staat seine Steuern.
In der Schweiz wird doch auch Lohnsteuer erhoben. Und doppelt muss man nicht bezahlen.
Irgendwo muß er Steuer zahlen.
Bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen solltest Du beim Finanzamt nach den Bedingungen fragen. Normalerweies zahlt man seine Steuern am Wohnsitz.

Bei einem Aufenthalt von über 6 Monaten geht die Steuer an die Schweiz ! Steuer musst Du hier und dort bezahlen !

Für diese Frage ist das DBA Deutschland-Schweiz die Lösung. DBA = Doppelbesteuerungsabkommen oder genauer Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
Den Wortlaut dieses DBA müßte es auf der Seite des Bundesfinanzministeriums geben.
LittleArrow am 20. November 2008 00:01 Ja, dort finden sich das Abkommen und die Protokolle. Auf der Homepage oben rechts bei der Suchfunktion "DBA Schweiz" eingeben und los geht's.

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