ImGrunde schon! Kinder ausgeschlossen
Ob Rentner, Azubi, Lehrer, Hausfrau oder Camper - der Gebühreneinzugszentrale entkommt kaum jemand. Die GEZ mit Sitz in Köln kassiert von den "Teilnehmern", wie sie Zuschauer und Hörer nennt, die Rundfunkgebühren: in der Regel 17,03 Euro für Radio und Fernsehen. Seit 1. Januar 2007 sind sogar 5,52 Euro fällig für PC, UMTS-Mobiltelefone und Navigationsgeräte mit Internetanschluss, sofern keine anderen Rundfunkgeräte angemeldet sind. Beinahe alles in Bezug auf die GEZ regelt der Rundfunkgebührenstaatsvertrag.
Für Empfänger Arbeitslosengeld II sowie blinde und taube Menschen gelten
nein. es gibt dazu ettliche regelungen. z.B. es muss nur einmal pro haushalt gezahlt werden. hartz 4 empfänger können eine befreiung beantragen. kinder sind sowieso ausgeschlossen. etc. falls deine frage damit nicht beantwortet ist definiere sie mal etwas genauer.