Asko01 am 07.11.2009 um 11:25 Uhr
Frage siehe oben
Ja, er muss ! Und dies ist auch sinnvoll: Im Falle einer drohenden Klage könnte er seines Lebens nicht mehr froh werden, wenn es diese verliert.
Ja, die ist zwingend.
So ist es. Das Arztrecht schreibt eine Berufshaftpflichtversicherung vor, die Zulassung als Kassenarzt wird nur erteilt, wenn die Versicherung nachgewiesen wurde.
gaaaanzz klarrr jeppaaa....sonst gibt es ärger mit der zulassung ;)
ok danke :-)
dann hoffe ich mal dass mein arzt eine hat