Muss in einem kleinen Geschäft ein Feuerlöscher vorhanden sein?

5 Antworten

Ja, vor allem mit einer speziellen Versicherung: der Berufs-Genossenschaft. Jeder Laden (schon ab einer Person) muss einen arbeitssicherheitstechnischen Aufwand nachweisen, der sich im Wesentlichen nach den Mitarbeitern und der Arbeitsplatz-Gefährdung richtet. Dazu gehören auch spezielle Vorgaben wie die Verbandskasten-Verpflichtung und ein Feuerlöscher. Berufsgenossenschaften haben sogar das Recht, den Laden sofort zu schließen. In der Regel machen das nur die Bau-Berufsgenossenschaften (mit der Polizei) wegen der illegalen Arbeiter.

Auch jedes kleine Geschäft unterliegt der Arbeitsstätten-Verordnung - die Berufsgenossenschaften verlangen hier die Aufstellung funktionierender, regelmäßig gewarteter Feuerlöscher.

Sollte es zu einem Versicherungsfall kommen, kann der Versicherer die Ersatzansprüche mindern, falls der vorgeschriebene Feuerlöscher nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit war.

Korrektur: Regenmacher hat Recht - auch die BG verlangt die Aufstellung von Feuerlöschern nur, wenn mindestens eine Person angestellt beschäftigt ist... ob Inhaber hier als weniger schutzwürdig betrachtet werden?

Wenn die Gewerbeaufsicht oder der Versicherer mal zur Überprüfung kommt, und es ist kein Feuerlöscher vorhanden, KANN es möglicherweise durchaus Probleme geben. Um da, und auch dem Versicherer gegenüber auf der sicheren Seite zu sein, würde ich auf jeden Fall einen Feuerlöscher bereit halten.

Im Gewerbebetrieb nur wenn bereits 1 Mitarbeiter mitarbeitet.

http://www.sifatipp.de/fachwissen/fachartikel/arbeitsschutzmanagement/feuerloscherpflicht-oft-unterschatzt/

Für die Privatwohnung besteht diese Pflicht nicht.

Ja! In jedem Haus oder Gewerbebetrieb muss ein geegneter Feuerlöscher vorhanden sein!