Muss Ikea laut Gesetz für die Fahrtkosten komplett aufkommen?

11 Antworten

Grundsätzlich ja, aber nur für die Fahrtkosten der Rücklieferung.

Allerdings kann das Möbelhaus hier mit seinen AGB besondere Bedingungen fordern, beispielsweise telefonische/schriftliche Meldung der Reklamation vor Rücklieferung.

Der Verkäufer hat sämtlichen nötigen Aufwand zu tragen. Dazu zählen alle Kosten, die nicht bei Lieferung heiler Ware entstanden wären ... also auch z. B. der Transport der Austauschware zum Verbraucher oder durch den Verkäufer verursachte vergebliche Wege (z. B. Kunde kommt und bringt defekte Ware muss aber erneut kommen, um Austauschware abzuholen)

Bei der Sachmängelhaftung kann fast nichts durch die AGB beeinflusst werden. Das von dir genannte Beispiel fällt schon per Gesetz unter die Schadensminimierungspflicht.

Gut, bereits einige Jahre her, aber ein Fall aus der Praxis:Ein Mann hat ein Badezimmerwaschbeckenschrank gekauft, ist mit dem Teil nach Hause gefahren, hat während des Auspackens festgestellt, dass an der Bodenplatte eine Ecke ausgebrochen ist. Genau dort, wo eine Exenterschraube hinsollte. Er hat ein mulmiges Gefühl gehabt, denn das hätte theoretisch mit ja beim Transport passieren können. Das Teil war so nicht aufbaubar. Am nächsten Tag zurück zu Ikea, 36 Km, dort hat er einen komplett neuen Schrank bekommen und die Fahrtkostenrückerstattung/Kilometergeld. So viel aus der Praxis. Ich bin aber auch der Meinung, das dies Kulanz von Ikea war, denn wenn ich die Ware übernehme, habe ich sie auf Unversehrtheit und auf Komplettheit zu überprüfen. Dafür unterschreibe ich die Empfangsbestätigung.

Soweit tatsächlich ein Mangel vorliegt, kann die Käuferin von Ikea Nacherfüllung verlangen. Dies umfasst die Reparatur oder Neulieferung der Sache (§ 439 Abs. 1 BGB).

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Nacherfüllung entstehen, trägt gem. § 439 Abs. 2 BGB der Verkäufer, also Ikea. Dies umfasst in der Regel auch die Fahrtkosten für die Fahrt zurück zu Ikea, soweit diese im Einzelfall auch erforderlich sind.

Wenn die Geschichte sich so wie beschrieben auch ereignet hat, macht es jedoch am meisten Sinn, das weitere Vorgehen zunächst per Email mit Ikea abzuklären, um Missverständnisse zu vermeiden. Sollte sich Ikea nämlich im späteren Verlauf weigern die Fahrtkosten zu übernehmen, müsste man diese einklagen. Und das wäre sicherlich ein ziemlich unverhältnismäßiger Aufwand.

Das glaube ich nicht, dass wenn sich ein Japaner ein Billyregal in D kauft und erst in Japan sieht, dass kein Billy sondern Jimmi drinnen ist.... der Rücktransport bezahlt werden muss... wenn in den AGB steht von ordnungsgemäß en Zustand ist sich Vor Ort zu überzeugen... und das steht in solchen AGBs, ansonsten könnten nämlich Konkurenzunternehmen dort kaufen und sehr einfach sehr hohe Kosten für das Unternehmen Ikea anfallen lassen...

@MKausK

Und wie sollen die das anstellen?

Wem soll man  mehr glauben, dem BGB oder dir?

@MKausK

Solche Regelungen gelten in der Regel innerhalb des betroffenen Wirtschaftsraums ... bei uns also innerhalb der EU.

Nein, wieso auch.

Ikea muss das defekte Zeil reparieren oder ersetzen. Mehr nicht.

Falsch.

§ 439 Abs. 2 BGB

Nein, Ikea muss keine Fahrtkosten erstatten

Falsch.

§ 439 Abs. 2 BGB