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Muß ich zurückzahlen?

gefragt von Conny270768 am 05.03.2008 um 20:58 Uhr

Ich habe eine arbeitsstelle rechtzeitig beim Arbeitsamt abgemeldet.Sie haben mir sofort die Leistungen gestrichen. Nach zwei Monaten wurde ich durch gesundheitliche Gründe gekündigt. das arbeitsamt hat versäumt, rechtzeitig die Leistungen auszurechnen(ich bin verheiratet,2 Kinder,Mann arbeitssuchend hartz4)Einen monat später überwies uns das Amt für die 2 Monate die ich in Arbeit stand das gesamte Geld(auch für mich Hartz4).Nun muß ich für die Fehler vom Amt einen hohen betrag zurückzahlen,da sie nicht rechtzeitig in der Lage waren unsere Leistungen auszurechnen.


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 5. März 2008 21:02
11x
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Zuviel gezahlte Leistungen müssen selbstverständlich zurückgezahlt werden.


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 5. März 2008 21:03
2x
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Sorry Conny270768, aber Du hättest das Amt unterrichten müßen und das zuviel bezahlte Geld sofort Rückerstatten müssen. Es bleibt Dir nur eine Möglichkeit, zu deinem Sachbearbeter bei der Arge zu gehen und um eine Ratenzahlung bitten.


collo
beantwortet von collo am 5. März 2008 21:34
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dreh die Sache doch mal um.

Wenn Du zu wenig bekommen hättest, würdest Du dann darauf verzichten und sagen: "ach laß mal" ? ;-)


anonym
beantwortet von kleinemaus157 am 5. März 2008 21:25
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leider ist es wirklich so, dass du dad zuviel gezahlte Geld zurückzahlen musst, auch wenn es ein Fehler vom Amt war


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 5. März 2008 21:33
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Das zuviel bezogene Geld, musst du dem Arbeitsamt retour bezahlen.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 6. März 2008 09:25
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Du hättest das Geld nicht verbrauchen dürfen. Du hast sicherlich gewußt, dass es nicht dir gehört. Rückzahlung ist logisch.


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