Ich hatte eine Ratenzahlungsvereinbarung mit einer Privatschule, die Forderung ist nun ausgeglichen. Ich habe die Restrate bezahlt, nachdem ich 1 Monat vorher noch nach der Restschuld gefragt habe. Nun Ist (meiner Meinung nach) alles beglichen, und ich wartete auf mein Zeugnis. Jetzt kam die Email: Wegen offener Zinsen und Gerichtskosten wäre noch ein Betrag zu begleichen-jetzt die Frage: muss ich das bezahlen? ich hatte mich ja extra noch erkundigt, wie hoch die Restschuld ist, und da hätten sie meiner Meinung nach alles miteinrechnen müssen, und können das nicht noch nachträglich beanspruchen?!
Weiß da jemand was? Evtl. auch, wo es dazu einen Gesetzestext gibt?
Danke schonmal.
Da muss ja mal irgendwas gewesen sein, wenn Gerichtskosten angefallen sind. Die Restschuld war nur der Betrag von der eigentlichen Forderung. Nun kommen noch irgendwelche Gebühren und eben die Gerichtskosten

Wenn du sagst Gerichtskosten... Dann muss da was offen gewesen sein weil Ratenzahlung ist normal schon Zins inbegriffen! Eine telefonische Auskunft ist nicht zu 100 % sicher weil jeder Tag berechnet Zinsen... Da kannst du nichts machen verfolge alles schriftlich und halte alles schriftlich fest nur so weist du den Betrag...
restschulden ... wenn ein teil der rechnung zu einem bestimmten zeitpunkt nicht bezahlt war, waren wohl mahnkosten/gerichtskosten angefallen, die nichts mit der hauptforderung zu tun haben! also, pünktlich zahlen, dann fällt das nicht an. auf deine frage: ja, du musst das bezahlen