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Muss ich zahlen, wenn der Vermieter die Heizung auf vollast laufen ließ?

gefragt von waldbaer28 am 24.07.2009 um 19:15 Uhr

Hallo,

folgende Situation: Wir haben eine saftige Nachzahlung für unsere alte Mietwohnung bekommen. Die Abrechnungszeit betrug noch 4 Monate. Die Höhe ist uns unerklärlich (für diese Summe Heizen meine Eltern ihr halbes Haus den ganzen Winter). Wir haben die Heizkörper nicht sehr weit aufgedreht und waren von den 4 Monaten 1,5 Monate gar nicht da - also lief da die Heizung nur auf "Frostsicherung".

Die Auflistung des Heizungsunternehmens belegt, dass der Gasverbrauch überdurchschnittlich hoch war. Einzige Erklärung, die wir dafür haben ist, dass der Vermieter die Heizung auf Vollast laufen hat lassen. Natürlich werden die Heizkosten prozentual auf alle Parteien umgelegt (je nach Verbrauchswerten der Fühler an den Heizkörpern)

Kann ich mich dagegen irgendwie wehren? Ich kann ja schließlich nichts dafür, dass der Vermieter die Temperatur am Heizkessel so hoch eingestellt hat. Können evtl. auch die Werte der Ablesefirma falsch sein? (glaub ich jetzt allerdings nicht, weil diese gerade erst neue digitale Ablesegeräte installiert hatte)


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anonym
beantwortet von zorngickel am 25. Oktober 2009 13:54
1x
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Da ich davon ausgehe das ihr noch nicht so lange in der Wohnung lebt, habt ihr vermutlich auch keine Vergleichsmöglichkeit mit den Vorjahren. Die frage ist hierbei jedoch auch, wie alt ist das Haus und wie gut ist es Isoliert. Wie alt ist die Heizkesselanlage? Außerdem sei in Erinnerung gerufen, dass das die Energiepreise im letzten Jahr um ca. 30% höher waren als derzeit. Mit Sicherheit relativiert sich die Höhe der Forderung wenn dies alles überdacht wird.

Kommentar von B6c7a73e1b254bb372e11a237d582697smallanitari am 25. Oktober 2009 14:23

Und der letzte Winter war ja auch nicht ohne. Da kam es bestimmt bei Vielen zu einem höheren Gasverbrauch.


FaulesTier
beantwortet von FaulesTier am 24. Juli 2009 19:16
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die ablesegeräte müssten doch auf zeigen was ihr verbraucht habt. wiederspruch einlegen und das ganz mal aufklähren lassen wie es dazu kommen kann.

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 29. Juli 2009 13:15

Quatsch - das hat doch nichts mit der Frage zu tun. ist doch ein Verteilrechnen. Wenn 5000,- € Gaskosten da sind wird das auf die einzelnen Verbräuche verteilt.


Manni1986
beantwortet von Manni1986 am 24. Juli 2009 19:18
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Uhhh das wird schwierig zu beweisen.

Man hätte dann lieber hier jede Woche zwei Mal kontrollieren sollen oder der gleichen.

Aber ansonsten hapert es an den Beweisen. Da ja theoretisch jeder den Knopf hätte drehen können z.B. ein kleines Kind.


Melly1878
beantwortet von Melly1878 am 24. Juli 2009 19:19
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Habt ihr nicht an Euren Heizgeräten selbst Ablesegeräte? Denn damit könntet Ihr ja belegen, dass ihr nicht so viel verbraucht habt.

Ansonsten Widerspruch einlegen und das ganze ggf auch vom Mieterverein prüfen lassen. Die können Dir da dann auch sagen, wie Du weiter vorgehen kannst/solltest!

Kommentar von waldbaer28 am 24. Juli 2009 20:27

Die Abrechnung des Heizunternehmens bezieht die Ablesegeräte an den Heizkörpern ja mit ein. Das ergibt aber nur einen prozentualen Anteil. Also wenn die Ableseeinheiten ein Zehntel der Gesamteinheiten sind, tragen wir auch ein Zehntel der Gesamtkosten. Die Gesamtkosten werden hier noch einmal aufgeschlüsselt in 30% Fixkosten, die automatisch nach qm verteilt werden und 70% Verbrauchskosten, die wie oben beschrieben aufgeschlüsselt werden. In unserem Beispiel sind das Gesamt 31652,28 Gesamteinheiten und auf uns entfallen 3301,94 Einheiten... Die Aufteilung wäre ja auch nicht das Problem, die ist so weit ja gerecht. Aber die Gesamthöhe der Heizkosten. Wir werden es auf jeden Fall vom Mieterschutzbund überprüfen lassen.

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 29. Juli 2009 13:20

da gibts nix zu prüfen.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 29. Juli 2009 13:14
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nein - für die Vergangeheit könnt ihr nix mehr tun. Ihr hättet vorher Einwände bringen müssen.

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 29. Juli 2009 13:19

verbraucht ist verbraucht. es spielt keine rolle wie der Verbrauch entsteht. Vergl. Heizkostenverordnung. Mach dem Vermieter den Vorschlag eine Außentemperaturgesteuerung zu montieren.


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