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Muss ich zahlen, obwohl Mitarbeiter keinen Gewerbeschein hatte?

gefragt von Lolita2009 am 05.11.2009 um 17:44 Uhr

Hallo,

mir ist folgendes passiert...

Für mich hat jemand Büroarbeiten erledigt und ich war im Glauben, dass die Person einen Gewerbeschein besitzt, da dies eigentlich Vorraussetzung war. Dummerweis habe ich dies vorher nicht geprüft und bin davon ausgegangen die Person habe einen... Es wurden auch Arbeiten geleistet, die noch nicht bezahlt waren. ( Vielleicht zum Glück? ) Als ich erfuhr, dass kein GS vorhanden ist, stellte ich die Arbeit bei dem Mitarbeiter ein und habe erst einmal nicht gezahlt. Nun fordert dieser aber aus diesem Zeitraum Geld und hat mittlerweile auch einen Schein angemeldet.

Muss ich nun zahlen???

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Gewerbe x 744

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 5. November 2009 17:46
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Was bist Du denn für ´ne Gurke? andere Leute für sich schuften lassen und dann nicht löhnen! In den A.rsch getreten gehört Dir schon nur für dioese Frage!

Kommentar von Lolita2009 am 5. November 2009 17:49

Das hat weitaus mehr Hintergründe, denn die geleistete Arbeit wurde nicht abgenommen, da der Auftraggeber absolut nicht zufrieden war und diese auch nicht gezahlt hat.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 5. November 2009 18:08

Dann stell´keine Fragen, die einen falschen Eindruck von Dir erwecken sondern schildere Dinge korrekt!

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 6. November 2009 10:58

Du scheinst aber die Arbeit angenommen (und ohne genügende Prüfung?) Deinem Auftraggeber gegeben zu haben.

Das musst Du die geleistete Arbeit wohl (vielleicht mit Kürzungen?) zahlen.


hajottka
beantwortet von hajottka am 5. November 2009 17:45
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was sagt Dein Gewissen und was wird der Rechtsanwalt sagen??


anonym
beantwortet von romar1581 am 5. November 2009 17:51
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Arbeit muß bezahlt werden. Ob es legal ist oder illegal, ob du die Steuer bescheißen wolltest oder Er, ist völlig egal. Bestrafen darfst du nicht.


anonym
beantwortet von Kellerassel am 5. November 2009 17:46
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Jawohl


turalo
beantwortet von turalo am 5. November 2009 17:45
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Ja mußt Du. Es ist Deine Pflicht, Dich rückzuversichern, daß Deine "Subunternehmer" ordentlich angemeldet sind, ihre Steuern zahlen, ihre Sozialabgaben entrichten usw.

Halt - Frage falsch verstanden. Du mußt nur für die geleisteten Arbeiten zahlen - und wahrscheinlich nicht mal das, weil Schwarzarbeit strafbar ist. Aber auch der macht sich strafbar, der schwarz arbeiten läßt.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 6. November 2009 10:56

Schwarzarbeit ist es nur, wenn der Auftragnehmer es nicht in der Steuererklärung beim FA angibt.

Eine nicht- oder noch-nicht-Anmeldung als Gewebe bei der Stadtverwltung ist nur eine Ordnungswidrigkeit.


BigKingXXL
beantwortet von BigKingXXL am 5. November 2009 17:45
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Ja, aber nur für die geleistete Arbeit und auch nur wenn er dir eine Rechnung erstellt.


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