Hallo,
mir ist folgendes passiert...
Für mich hat jemand Büroarbeiten erledigt und ich war im Glauben, dass die Person einen Gewerbeschein besitzt, da dies eigentlich Vorraussetzung war. Dummerweis habe ich dies vorher nicht geprüft und bin davon ausgegangen die Person habe einen... Es wurden auch Arbeiten geleistet, die noch nicht bezahlt waren. ( Vielleicht zum Glück? ) Als ich erfuhr, dass kein GS vorhanden ist, stellte ich die Arbeit bei dem Mitarbeiter ein und habe erst einmal nicht gezahlt. Nun fordert dieser aber aus diesem Zeitraum Geld und hat mittlerweile auch einen Schein angemeldet.
Muss ich nun zahlen???

Was bist Du denn für ´ne Gurke? andere Leute für sich schuften lassen und dann nicht löhnen! In den A.rsch getreten gehört Dir schon nur für dioese Frage!

was sagt Dein Gewissen und was wird der Rechtsanwalt sagen??
Arbeit muß bezahlt werden. Ob es legal ist oder illegal, ob du die Steuer bescheißen wolltest oder Er, ist völlig egal. Bestrafen darfst du nicht.
Ja mußt Du. Es ist Deine Pflicht, Dich rückzuversichern, daß Deine "Subunternehmer" ordentlich angemeldet sind, ihre Steuern zahlen, ihre Sozialabgaben entrichten usw.
Halt - Frage falsch verstanden. Du mußt nur für die geleisteten Arbeiten zahlen - und wahrscheinlich nicht mal das, weil Schwarzarbeit strafbar ist. Aber auch der macht sich strafbar, der schwarz arbeiten läßt.
JoWaKu am 6. November 2009 10:56 Schwarzarbeit ist es nur, wenn der Auftragnehmer es nicht in der Steuererklärung beim FA angibt.
Eine nicht- oder noch-nicht-Anmeldung als Gewebe bei der Stadtverwltung ist nur eine Ordnungswidrigkeit.

Ja, aber nur für die geleistete Arbeit und auch nur wenn er dir eine Rechnung erstellt.
Das hat weitaus mehr Hintergründe, denn die geleistete Arbeit wurde nicht abgenommen, da der Auftraggeber absolut nicht zufrieden war und diese auch nicht gezahlt hat.
Dann stell´keine Fragen, die einen falschen Eindruck von Dir erwecken sondern schildere Dinge korrekt!
Du scheinst aber die Arbeit angenommen (und ohne genügende Prüfung?) Deinem Auftraggeber gegeben zu haben.
Das musst Du die geleistete Arbeit wohl (vielleicht mit Kürzungen?) zahlen.