Muss ich Wohngeld zurückzahlen, auch bei ordnungsgemäßen Angaben?

11 Antworten

der Wohngeldanspruch besteht doch nur in Höhe der tatsächlich zu zahlenden Miete. Auf alles, was man darüber hinaus bekommt, gibt es doch keinen Anspruch, egal, wer bei der Mehr-/Zuvielzahlung einen Fehler gemacht hat. Wer ohne "Rechtsgrund" etwas erlangt, muß es wieder hergeben, § 812 BGB...

Sorry, es ist nicht die Frage bei wem die Schuld liegt, es geht hier allein um die Rechtmäßigkeit. Du wirst wohl zurückzahlen müssen, kannst aber eine Ratenzahlung vereinbaren.

Nein, wenn Du beweisen kannst, das das Versäumnis beim Amt liegt. Hier liegt allerdings auch die Schwierigkeit in der Praxis. Hätte es Dir bei sorgfältiger Kontrolle des Bescheides auffallen können das was nicht stimmt wirst Du wohl zahlen müssen.

Das musst Du trotzdem zurückzahlen. Wäre es so, dass Du zu wenig bekommen hättest, würdest Du ja auch reklamieren.

Ich denke, wenn du einen Anwalt nimmst, kann er das verhindern. Allgemein haben so Behören aber immer das recht, selbst wenns nen Fehler von denen is.