gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Muss ich, wenn ich einen Termin beim Arzt gemacht habe, aber doch nicht hingehe, wieder absagen?

gefragt von Sheila5664Sheila5664 am 16.07.2009 um 9:23 Uhr

Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Termin (130)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von anjanni am 16. Juli 2009 09:25
12x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Solltest Du.

Es gab schon mal Diskussionen darüber, ob der Arzt Dir sonst die Zeit in Rechnung stellen kann... Kann er sicherlich, wenn er die Zeit mit Warten auf Dich verbringt und keinen weiteren Patienten in der Zeit behandeln kann.

Aber es wäre doch sicherlich zumindest höflich, den Termin abzusagen.

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 16. Juli 2009 09:25

DH


KriLu
beantwortet von KriLu am 16. Juli 2009 09:24
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

klar, damit der arzt einen anderen patienten dazwischen schieben kann


anonym
beantwortet von Auskunft am 16. Juli 2009 09:24
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, natürlich.

Ebenso beim Frisör, der Fußpflege .....

Das gebietet doch schon die Höflichkeit. Oder was würdest Du sagen, wenn ein Handwerker mit Dir einen Termin ausmacht und dann einfach nicht erscheint ?


anonym
beantwortet von AliceDreamworld am 16. Juli 2009 09:25
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wäre zumindest nett, damit er jemand anderem den Termin geben kann. Der braucht ihn möglicherweise recht nötig. Das sollte man aber min. 24 Stunden vorher machen.


Tinka87
beantwortet von Tinka87 am 16. Juli 2009 09:25
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du MUSST nicht, aber die Höflichkeit und der Anstand "zwingen" Dich dazu ;-)



AlexGay
beantwortet von AlexGay am 16. Juli 2009 09:25
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja, Ärzte können den ausgefallenen Termin sonst in Rechnung stellen und das musst Du selbst bezahlen, das übernimmt die Kasse nicht.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 16. Juli 2009 09:47

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum! Der Arzt kann nur einen "Verdienstausfall" in Rechnung stellen, wenn er im Streitfall nachweisen kann, dass er die Zeit nicht anders nutzen konnte. Das dürfte ihm bei einem vollen Wartezimmer schwerfallen...

Kommentar von Bdccf18a91c3ddac3710fd97a1d1cde1smallAlexGay am 16. Juli 2009 09:53

Nun, das kommt wiederum auf die Behandlung an. Ein Zahnarzt der z.B. etwas vorbereiten musste kann das in Rechnung stellen da das ja individuell vorbereitet werden musste und eben nicht an jemand anderes übergeben werden kann.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 16. Juli 2009 10:53

Ahja... Stimmt, für jeden Patient wird der persönliche Bohrer vorbereitet. So ein Unsinn!


SecondAttempt
beantwortet von SecondAttempt am 16. Juli 2009 09:26
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das gebietet schon die Höflichkeit!


Andokai
beantwortet von Andokai am 16. Juli 2009 09:27
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auf jeden Fall. Denn das ist eine Sache der Höflichkeit und des Respekts.


coffey72
beantwortet von coffey72 am 16. Juli 2009 09:24
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nur wenn es sich um einen Therapietermin oder eine Sitzung handelt. Ansonsten nicht. Aber es ist nicht die feine englische Art. Höflicher wäre es natürlich, kurz anzurufen und Besceid zu sagen.


Inschy
beantwortet von Inschy am 16. Juli 2009 09:24
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja,der Arzt kann die das sonst in Rechnung stellen

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 16. Juli 2009 09:45

Aber nur, wenn der Arzt nachweisen kann, dass er die Zeit nicht anderweitig nutzen konnte, z.B. mit der Behandlung anderer Patienten. Dürfte schwerfallen...


anonym
beantwortet von Oliverus am 16. Juli 2009 09:25
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

klar, solltest du.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 16. Juli 2009 09:25
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja auf jeden Fall, weil er dann den Termin anderweitig vergeben kann. Auch gibt es viele Ärzte, die dann eine Gebühr verlangen, wenn man nicht absagte.
Ich würde es schon aus Gründen des Anstandes machen


OSQuest
beantwortet von OSQuest am 16. Juli 2009 09:26
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Müssen must du gar nichts, aber ein bestimmtes Mass an Anstand sollen wir haben und Verantwortung für unser Handeln bzw. Nichthandeln übernehmen.


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 16. Juli 2009 09:26
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

müssten tust dus nicht, aber es wäre nett wenn du absagen würdest, dann könnte ein anderes Patient deinen Termin wahrnehmen


Lifthrasil
beantwortet von Lifthrasil am 16. Juli 2009 09:29
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Natürlich! Allein der Höflichkeit wegen und weil dann Patienten nachrücken können, die dringend einen Termin benötigen. Absagen sollte man IMMER, wenn man verhindert ist, egal bei wem. Alles andere ist doch wirklich sehr unhöflich.



anonym
beantwortet von steffi12345 am 16. Juli 2009 09:32
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

müßen tust du gar nix,aber seh es mal so wenn einer nen termin gemacht hat und du unbedingt zum arzt mußt und deswegen später erst ein termin bekommst obwohl der eine nicht kommt,denke da wärst du auch froh wenn der jenige abgesagt hätte


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 16. Juli 2009 09:32
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nö, musst Du nicht! Allerdings darfst Du Dich dann nicht wundern, wenn Du bei dem Arzt keine festen Termine mehr bekommst, sondern stundenlang im Wartezimmer sitzen musst, bis man Dich dazwischenschieben kann...


katinkajutta
beantwortet von katinkajutta am 16. Juli 2009 09:26
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja, würde ich auf jeden Fall tun. Bei uns in der Schweiz werden die Termine bei unabgemeldetem Nichterscheinen sogar verrechnet.


anonym
beantwortet von CanonMcLay am 16. Juli 2009 09:26
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, es gibt Ärzte die verlangen dann geld von einem für die "verlorene" Arbeitszeit was dann die Krankenkasse natürlich nicht zahlt. Das sind glaub ich um die 30-50% des behandlungspreises!

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 16. Juli 2009 09:42

So einfach geht das auch nicht! Der Arzt müsste im Streitfall nachweisen, dass er diese Zeit nicht z.B. mit einem anderen Patient "ausgefüllt" hat.


Perle0106
beantwortet von Perle0106 am 16. Juli 2009 09:27
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

man sollte immer absagen, wenn man einen termin nicht einhalten kann, vor allem beim arzt, manche verlangen auch eine gebühr, wenn man nicht kommt, die haben ja mit dir gesprochen, deine karte rausgesucht, usw.


anonym
beantwortet von Malustra am 16. Juli 2009 09:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gibt sowohl die Möglichkeit für Arzt und Patient, sich Schadenersatzforderungen auszusetzen.

Will damit sagen, daß auch der Arzt verpflichtet ist, Dich zum vereinbarten Termin zu behandeln. Natürlich gibt es da auch Toleranzgrenzen.

Ich denke, daß eine Wartezeit von maximal 30 min hinzunehmen ist, mehr aber wirklich nicht.


goetzschlimme
beantwortet von goetzschlimme am 16. Juli 2009 09:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich finde das ist eine Sache der höflichkeit.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 16. Juli 2009 10:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das erfordert die Höflichkeit.


goldloeckchen
beantwortet von goldloeckchen am 19. Juli 2009 16:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

höflicherweise sollte man absagen, ja. so kann jemand vielleicht kurzfristig deinen termin bekommen.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.