Solltest Du.
Es gab schon mal Diskussionen darüber, ob der Arzt Dir sonst die Zeit in Rechnung stellen kann... Kann er sicherlich, wenn er die Zeit mit Warten auf Dich verbringt und keinen weiteren Patienten in der Zeit behandeln kann.
Aber es wäre doch sicherlich zumindest höflich, den Termin abzusagen.

klar, damit der arzt einen anderen patienten dazwischen schieben kann
Ja, natürlich.
Ebenso beim Frisör, der Fußpflege .....
Das gebietet doch schon die Höflichkeit. Oder was würdest Du sagen, wenn ein Handwerker mit Dir einen Termin ausmacht und dann einfach nicht erscheint ?
wäre zumindest nett, damit er jemand anderem den Termin geben kann. Der braucht ihn möglicherweise recht nötig. Das sollte man aber min. 24 Stunden vorher machen.

Du MUSST nicht, aber die Höflichkeit und der Anstand "zwingen" Dich dazu ;-)

ja, Ärzte können den ausgefallenen Termin sonst in Rechnung stellen und das musst Du selbst bezahlen, das übernimmt die Kasse nicht.
MikeFFM am 16. Juli 2009 09:47 Das ist ein weit verbreiteter Irrtum! Der Arzt kann nur einen "Verdienstausfall" in Rechnung stellen, wenn er im Streitfall nachweisen kann, dass er die Zeit nicht anders nutzen konnte. Das dürfte ihm bei einem vollen Wartezimmer schwerfallen...
AlexGay am 16. Juli 2009 09:53 Nun, das kommt wiederum auf die Behandlung an. Ein Zahnarzt der z.B. etwas vorbereiten musste kann das in Rechnung stellen da das ja individuell vorbereitet werden musste und eben nicht an jemand anderes übergeben werden kann.
MikeFFM am 16. Juli 2009 10:53 Ahja... Stimmt, für jeden Patient wird der persönliche Bohrer vorbereitet. So ein Unsinn!

Auf jeden Fall. Denn das ist eine Sache der Höflichkeit und des Respekts.

Nur wenn es sich um einen Therapietermin oder eine Sitzung handelt. Ansonsten nicht. Aber es ist nicht die feine englische Art. Höflicher wäre es natürlich, kurz anzurufen und Besceid zu sagen.

ja,der Arzt kann die das sonst in Rechnung stellen
MikeFFM am 16. Juli 2009 09:45 Aber nur, wenn der Arzt nachweisen kann, dass er die Zeit nicht anderweitig nutzen konnte, z.B. mit der Behandlung anderer Patienten. Dürfte schwerfallen...

Ja auf jeden Fall, weil er dann den Termin anderweitig vergeben kann. Auch gibt es viele Ärzte, die dann eine Gebühr verlangen, wenn man nicht absagte.
Ich würde es schon aus Gründen des Anstandes machen

Müssen must du gar nichts, aber ein bestimmtes Mass an Anstand sollen wir haben und Verantwortung für unser Handeln bzw. Nichthandeln übernehmen.

müssten tust dus nicht, aber es wäre nett wenn du absagen würdest, dann könnte ein anderes Patient deinen Termin wahrnehmen

Natürlich! Allein der Höflichkeit wegen und weil dann Patienten nachrücken können, die dringend einen Termin benötigen. Absagen sollte man IMMER, wenn man verhindert ist, egal bei wem. Alles andere ist doch wirklich sehr unhöflich.
müßen tust du gar nix,aber seh es mal so wenn einer nen termin gemacht hat und du unbedingt zum arzt mußt und deswegen später erst ein termin bekommst obwohl der eine nicht kommt,denke da wärst du auch froh wenn der jenige abgesagt hätte

Nö, musst Du nicht! Allerdings darfst Du Dich dann nicht wundern, wenn Du bei dem Arzt keine festen Termine mehr bekommst, sondern stundenlang im Wartezimmer sitzen musst, bis man Dich dazwischenschieben kann...

ja, würde ich auf jeden Fall tun. Bei uns in der Schweiz werden die Termine bei unabgemeldetem Nichterscheinen sogar verrechnet.
Ja, es gibt Ärzte die verlangen dann geld von einem für die "verlorene" Arbeitszeit was dann die Krankenkasse natürlich nicht zahlt. Das sind glaub ich um die 30-50% des behandlungspreises!
MikeFFM am 16. Juli 2009 09:42 So einfach geht das auch nicht! Der Arzt müsste im Streitfall nachweisen, dass er diese Zeit nicht z.B. mit einem anderen Patient "ausgefüllt" hat.

man sollte immer absagen, wenn man einen termin nicht einhalten kann, vor allem beim arzt, manche verlangen auch eine gebühr, wenn man nicht kommt, die haben ja mit dir gesprochen, deine karte rausgesucht, usw.
Es gibt sowohl die Möglichkeit für Arzt und Patient, sich Schadenersatzforderungen auszusetzen.
Will damit sagen, daß auch der Arzt verpflichtet ist, Dich zum vereinbarten Termin zu behandeln. Natürlich gibt es da auch Toleranzgrenzen.
Ich denke, daß eine Wartezeit von maximal 30 min hinzunehmen ist, mehr aber wirklich nicht.
höflicherweise sollte man absagen, ja. so kann jemand vielleicht kurzfristig deinen termin bekommen.
DH