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Muss ich wenn ich einen mietvertrag unterschrieben hab(bin aber nicht eingezogen)nebenkosten zahlen?

gefragt von guffnuke am 25.06.2008 um 14:01 Uhr

wollte in eine wohnung rein weil ich mich getrennt habe. habe den mietvertrag unterschrieben und jetzt soll ich nebenkosten bezahlen obwohl ich nicht da eingezogen bin. Muss ich die dann zahlen?


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Reply


Indy72
beantwortet von Indy72 am 25. Juni 2008 14:05
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Wenn der Vertrag zustande gekommen ist, musst du zahlen, insofern als der Vermieter dir ein korrekt und Nchvollziehbare Rechnung vorlegen kann. Die Nebenkosten beinhalten ja nicht nur Verbrauchsabhängige Komponenten dondern auch Fixe Kosten, die nach einem nachvollziehbaren Schlüssel auf die Mieter umgelegt werden.


Seehuhn
beantwortet von Seehuhn am 25. Juni 2008 14:04
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Hm, hast du denn die Wohnung wieder gekündigt und für welche Zeit warst du als Mieter eingetragen? Für Müllabfuhr z. B. wirst du dann sicherlich zahlen müssen.


anjanni
beantwortet von anjanni am 25. Juni 2008 14:06
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Mußt Du zahlen.

Du hättest die Wohnung ja nutzen können, und darauf kommt es an.


anonym
beantwortet von Karli123 am 25. Juni 2008 14:06
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du musst ab vertragsbeginn die nebenkosten zahlen, egal wie lange du in der wohnung noch nicht wohnst.was anderes ist es, wenn du zB z. 1.7. den vertrag hast, und jetzt schon den schlüssel hast. dann brauchst du die paar tage bis juli nichts zahlen (strom/gasverbrauch ab übergabeprotokoll, aber müllabfuhr etc ab vertragsbeginn)


anonym
beantwortet von AALFI am 25. Juni 2008 14:06
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Für den Mietzeitraum sind natürlich Nebenkosten fällig. Du bist ja trotzdem Mieter auch wenn Du nicht da wohnst.





Wenne
beantwortet von Wenne am 25. Juni 2008 14:07
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Ja! Nebenkosten sind fällig ab dem Datum ab dem der Mietvertrag läuft. Egal ob du so Sachen wie Müllabfuhr und dergleichen genutzt hast oder nicht. Solche Kosten werden auf die Mieter umgelegt und jeder hat seinen Teil zu zahlen.

Wenn du die Wohnung durch den Mietvertrag für dich besetzt, aber nicht genutzt hast, so ist das einzig deine Sache.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 25. Juni 2008 14:07
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Auch wenn du nicht eingezogen bist, besteht die 3 monatige Kündigungsfrist. Also musst du auch für diese Zeit die Nebenkosten bezahlen, ist doch logisch, oder?


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 25. Juni 2008 14:07
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wenn du nicht wieder gekündigt hast stehst du mit in der Pflicht.


anonym
beantwortet von AndreasAbend am 25. Juli 2008 19:01
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Hallo, grundsätzlich kann ich mich meinen Vorrednern anschließen. Jedoch muss auch gemäß Rechtssprechung beachtet werden, ob bereits eine Übergabe zu Mietbeginn statt gefunden hat. Wurde keine Schlüsselübergabe gemacht, konnte auch keine Nutzung selbst erfolgen und hier hat man gute Chancen, keine Kosten übernehmen zu müssen. Also wäre die Frage, WER HATTE DEN SCHLÜSSEL? auch zu beachten.


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