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Muss ich weiter Miete bezahlen, wenn mein Nachmieter früher einzieht?

gefragt von SalvaMeaSalvaMea am 08.04.2008 um 20:56 Uhr

Als ich letztes Jahr aus meiner alten Wohnung ausgezogen bin, hatte ich zum 31.7. gekündigt. Meine Vermieterin fragte, ob meine Nachmieterin schon vorher zum 21.7. einziehen könnte, weil es für diese organisatorisch praktisch sei - ich würde "dadurch ja auch Geld sparen".
Nun habe ich die Betriebskostenabrechnung bekommen. Es wurde alles bis zum 31.7. abgerechnet, dabei war ich am 21.7. schon raus. Das darf sie doch nicht so machen, oder? Die Zählerstände hatten wir notiert, die abgerechneten liegen drüber.

Und wie sieht es mit der Nettomiete aus? Da bin ich mir am meisten unsicher. Eine Rückzahlung würde ja 1/3 der Monatsmiete ausmachen.


Reply


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 8. April 2008 20:58
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würde ich umgehend beanstanden und eine neue richtige abrechnung fordern.

betrifft nettomiete und betriebskosten.

Kommentar von 59d1ecfb7d00d0a07b0e5ed3b0df0549smallSalvaMea am 8. April 2008 21:07

Das werd ich machen! Vielen Dank für eure schnellen Antworten :)


regideur
beantwortet von regideur am 8. April 2008 20:58
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Weiße Deine Vermieterin auf dieses Versehen hin.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 8. April 2008 21:01
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Sie darf natürlich NICHT mehr abrechnen, als auf den Zählerständen stand.

Und wenn die Uebergabe am 21. 7. war, dann solltest du den Nachmieter fragen, ob er ab dem Datum gezahlt hat.

Ich würde im Moment nichts zahlen, die Vermieterin nur darüber informieren, dass die Abrechnung nicht korrekt ist bzw. nicht den Absprachen entspricht und eine Neuabrechnung fordern.


TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 8. April 2008 21:13
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Fotokopie von der Nebenkostenabrechnung, den abgelesenen Zählerständen machen , textmarkern und ihr zuschicken. Wäre gut, wenn auf den Ablesebelegen der 21.07. als Ablesetag mit draufsteht. LG TawaGirl


anonym
beantwortet von Fritz64 am 8. April 2008 22:10
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Du warst auf Verlangen diener Vermiterin am 21. 7 raus. Alles, was danach kommt (22 bis 31. 7) hast du nicht zu bezahlen. Informiere deine Vermieterin, das ihr ein Fehler unterlaufen ist.





anonym
beantwortet von IWoasAlles am 8. April 2008 20:59
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Wenn Deine vermieterin dem früheren Auszug zugestimmt hat, dann Abrechnung zum 21.07. Ist halt die Frage ob man wegen 10 tagen rum macht.

Monatsmiete entsprechend auch kürzbar bzw. rechnest mit dem Nachmieter ab, fällt Dir sehr früh ein.

Kommentar von 59d1ecfb7d00d0a07b0e5ed3b0df0549smallSalvaMea am 8. April 2008 21:06

Ich ging davon aus, dass sie es verrechnet. Schließlich kam der Vorschlag von ihr und sie betonte auch extra noch, dass ich dann weniger Kosten habe. Es fällt mir also in dem Moment ein, wo sie es nicht verrechnet, ist doch klar. Und die 10 Tage machen für einen Studenten eine Menge aus. Sind etwa 70 Euro.
Ich war mir nur aufgrund des Nichtabrechnens unsicher, ob ich richtig liege oder sie.




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