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Muss ich wegen meinen Minijobs nachzahlen??????????????????????Hilfe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

gefragt von Effect am 29.05.2008 um 0:26 Uhr

Hallo,

also ich versuch es kurz zu fassen:

Ich bin Auszubildende, und habe zwei Minijobs.Die Knappschaft hat jetzt meine Arbeitgeber für ein Verdienstnachweis aufgefordert.Da ich nur EINEN haben darf.was ich NICHT wusste.Fakt: Ich verdiene in der Ausbildung 415€ 1. Minijob 47€ 2.Aufjedenfall unter 350€. D.h. ich komm mit meine Minijobs nicht über 400€ muss jetzt aber ein aufgeben laut Knappschaft. Die Frage: Muss ich Nachzahlen für mein 2. Minijob den ich nicht haben durfte???????? Also die ganzen Abgaben??????????????? oder gilt das ab jetzt wo ich das weiß????????? Bitte schnelle Antwort!!!!!!!!!!!!!! Danke :D


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Reply


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 29. Mai 2008 00:28
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nachzahlen und hier nicht so rumschreien.


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 29. Mai 2008 00:31
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Am besten rufst du morgen bei der Minijob-Zentrale an und lässt es dir erklären.

Service-Center 01801 200 504

[zum Ortstarif aus dem Festnetz der Deutschen Telekom]

Mo - Fr 7.00h - 19.00h

Fax 0201 384 979797

http://tinyurl.com/67q3fv


Wieselchen
beantwortet von Wieselchen am 29. Mai 2008 00:32
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Warum musst du nachzahlen, wenn du mit den beiden Minijobs unter 400,-- € insgesamt geblieben bist? Warum musst du nachzahlen? Mir wurde es so beigebracht, dass die Minijobzentrale an den AG herantritt, weil er dich falsch abgerechnet hat. Dieser kann an dich herantreten, wenn du falsche Angaben gemacht hast. Aber das kommt mir alles ein wenig spanisch vor. Geh mal zu einer Steuerhilfe oder zu einem Anwalt und kläre das mal mit ihm.

LG

Wieselchen

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 29. Mai 2008 00:38

es zählt aber der gesamtverdienst und der ist in der ausbildungsvergütung schon über 400 euro. dazu der vedienst aus den minijobs, so wird sie abgabepflichtig auf den gesamtverdienst.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmall Wieselchen am 29. Mai 2008 00:45

Nein. Sie darf doch einen Hauptjob (Ausbildung) und so viele Nebenjobs wie sie will nebenher haben. Sonst müsste sie ja beide Nebenjobs aufgeben, weil sie ja so oder so über den 400 € liegt. Der Ausbildungsjob ist doch voll versicherungspflichtig. Ich verstehe das Problem wirklich nicht. Die Minijobzentrale macht da gerade einen Fehler, so sehe ich das.

LG

Wieselchen

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 29. Mai 2008 00:52

hm, sie schreibt , die knappschaft sagt, sie darf als azubi keine 2 minijobs haben, sondern nur einen.

weil sie aber 2 hatte muss einer voll in klasse 6 versteuert werden.

evtl. ist das bei azubis anders?

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmall Wieselchen am 29. Mai 2008 00:55

Auf deren Homepage steht nichts davon. Kann ich mir aber nicht vorstellen. Ich vermute mal, dass sie zwei der Jobs bei der gleichen Firma hat.

LG

Wieselchen

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 29. Mai 2008 14:04

mit dem link von bitmap ist der fall geklärt, man darf also doch neben dem hauptjob nur einen minijob ausüben. jeder weitere ist abgabenpflichtig.

http://kuerzer.de/jmMmlx35y


anonym
beantwortet von Effect am 29. Mai 2008 00:41
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Also....... Es ist ja so das die Knappschaft sagt das ich nicht zwei Minijobs neben meiner Ausbildung her haben darf, egal wieviel ich verdiene.Die meinten ich muss jetzt ein Aufgeben oder mein 2. MInijob mit Lohnsteuerklasse 6 vesteuern.Meine Frage ist jetzt ob ich die 5 Monate rückwirkend mit Lohnsteuerkarte 6 nachzahlen muss??????? Versteht ihr wovor ich Angst habe?? :D Danke für eure schnelle Antwort :D

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmall Wieselchen am 29. Mai 2008 00:48

http://kuerzer.de/OfdaIXOEz

Hier bei der Minijobzentrale selber steht:

"Sie können mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben, allerdings nicht beim selben Arbeitgeber. Damit soll verhindert werden, dass normale Beschäftigungsverhältnisse in mehrere Minijobs aufgespaltet werden, um Sozialbeiträge zu sparen. Ihre Verdienste aus allen Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Sie dürfen nicht über 400 Euro liegen. Ist das der Fall, sind sie sozialversicherungspflichtig. Und zwar von dem Zeitpunkt an, von dem die Minijob-Zentrale die Versicherungspflicht festgestellt und dem Arbeitgeber mitgeteilt hat."

Das bedeutet, dass du zwei Minijobs beim gleichen AG oder einen Minijob bei deinem Ausbildungsbetrieb haben müsstest, wenn die dir einen wegnehmen wollen. LG

Wieselchen

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. Mai 2008 01:38

Damit hat das nichts zu tun.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. Mai 2008 01:38

Damit hat das Problem von Effect nichts zu tun.

Kommentar von Simple_avatar7smallkleineroteHexe am 29. Mai 2008 16:46

Grundsätzlich kann man so viele Minijobs haben wie man will, wenn man insgesamt unter 400 € mtl. bleibt. Aber!: Falls man eine Hauptbeschäftigung hat ist nur ein! Minijob frei, jeder weitere wird versteuert und verbeitragt, auch wenn insgesamt unter 400 €!


anonym
beantwortet von Effect am 29. Mai 2008 00:54
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Oh mann....... ich mach mich wirklich verrückt deswegen und schreib hier nur unklares zeug......... Tut mir leid... Es ist nur so man darf eine Hauptbeschäftigung und EIN 400euro job haben.Egal ob mann bei dem Job 1€ verdient oder 400€.Trotzdem darf ich nicht noch ein 2. 400€ Job haben laut der Knappschaft.Was ich aber nicht wusste und in den letzten 5 Monaten hatte.Die meinten halt ich müsste wenn ich den behalten will Lohnsteuerkarte 6 abgeben.Lohnt sich ja nicht :( Also werd ich den aufgeben.Aber......ich habe jetzt 5 Monate mit den drei Jobs gearbeitet.Können die jetzt Geld von mir verlangen weil ich 5 Monate lang keine Lohnsteuerkarte 6 bei dem 2. Job abgegeben habe????????Ich habe auch gleich gefragt ob ich nicht nur die 47 € versteuern kann, geht aber nicht den nur der zuletzt Eingetragene Job bei der Knappschaft MUSS versteuert werden,d.h. ich kann mir das nicht aussuchen.... Ich meine es ist doch eigentlich deren Fehler wenn die erst nach 5 Monaten merken das ich ein zwei Minijobs habe und meine Ausbildung ist ja alles rechtzeitig angemeldet worden bzw.der letzte schon vor 5 Monaten warum fällt den das erst jetzt auf???? Ich wusste das doch nicht...hab jetzt riesen Angst die Abzüge für die letzten 5 Monate über Lohnsteuerkarte 6 nach zahlen zu müssen..... Bei meinem Glück fällt dann noch das Kindergeld weg oder so...... Am Ende sitz ich wohl auf der Strasse :( Ich hoffe jemand vesteht meine Frage und weiß eine Antwort den ich bin am verzweifeln.....




Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 29. Mai 2008 01:02

lies den link, den wieselchen dir drangehängt hat.

solltest du die minijobs nicht beim selben arbeitgeber haben, dann druck es aus und geh damit nochmal hin.

sollten die recht haben und es ist was nachzuversteuern, dann für die zeit wo es angefallen war.

also nicht erst ab dann, wo du es wusstest.

es zählt da auch nicht das verursacherprinzip, du hättest dich eben erkundigen müssen, ehe du anfängst zu arbeiten.


bitmap
beantwortet von bitmap am 29. Mai 2008 01:36
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Die Knappschaft verbietet dir nicht wirklich den 2. Minijob. Aber du kannst neben der Haupttäigkeit nur einen weiteren Minijob haben (das hat auch nichts damit zu tun, dass die 2 Minijobs zusammen nicht auf 400 € kommen), der abgabenfrei ist. Jeder weitere - wie du ja nun schon erfahren hast - ist eben nicht mehr abgabenfrei und damit auch steuerpflichtig (und sozialversicherungspflichtig). http://kuerzer.de/jmMmlx35y

Demzufolge bliebe dir nichts weiter, als den 2. Minijob aufzugeben, wenn du darauf keine Abgaben zahlen willst.

Kommentar von Effect am 29. Mai 2008 13:16

Also... Die Jobs sind alle bei unterschiedlichen Firmen... Ich will nun alle beiden Minijobs aufgeben und einen neuen wo ich besser aber nicht über 400€ verdiene anfange.Nur hab ich Angst für die letzten 5 Monate nachzahlen zu müssen?Weil der 2. Minijob ja eigentlich steuerpflichtig war.Ich hab heute bei der Minijob Zentrale angerufen die konnten mir nichts dazu sagen... Die meinten ich muss abwarten....:( Also hoffe ich das hier jemand ein wenig drüber Bescheid weiß :D Danke!!!!!!!!

Kommentar von Simple_avatar7smallkleineroteHexe am 29. Mai 2008 16:48

Hat dich der Arbeitgeber schriftlich nach weiteren Minijobs gefragt? Hätte er tun müssen. Die Bundesknappschaft hat das jetzt festgestellt und normalerweise ist jetzt zukünftig der 2. Minijob pflichtig. Rückwirkend wird da nix geändert. Außer du hast es dem 1. Minijob-AG verschwiegen, dass du noch einen 2. angefangen hast. Dann kann er die Abgaben von dir zurückfordern.

Kommentar von Effect am 30. Mai 2008 17:45

Naja da stand haben sie weitere Nebenjobs....... und ich hatte es WIRKLICH total vergessen anzugeben...weil ich meine Ausbildung dahin geschrieben habe....und garnicht an die 47€ gedacht habe.....:( D.h. ich muss die Abgaben nachzahlen......richtig??? DAnke für die Antworten........


antola61
beantwortet von antola61 am 30. Mai 2008 19:34
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Du darfst - wenn vom Arbeitgeber genehmigt - soviele Nebenjobs haben, wie du willst, aber nur der erste ist steuerfrei! Egal wie hoch der Verdienst ist. Das ist total idiotisch und ungerecht, aber das wundert doch wohl niemand bei unseren Gesetzgebern, oder? Es ist also so: Du darfst neben 1 Hauptjob max. 400€ beim 1. Nebenjob steuerfrei dazuverdienen. Sobald du einen weiteren Nebenjob hast, wird dieser zum Hauptjob dazugerechnet (ich glaube auf 2.Lohnsteuerkarte mit Klasse 6) und muß versteuert werden, selbst wenn du mit beiden Nebenjobs zusammen weit unter 400€ verdienst. Also bei der Knappschaft darfst du tatsächlich nur 1 Nebenjob haben, denn jeder weitere läuft nicht über die Knappschaft.Wie das mit der Nachzahlerei ist, weiß ich nicht genau, aber ich denke, es ist schon ein Problem, daß du den 1. Job verschwiegen hast!!




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