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Muss ich was anderes beantragen?

gefragt von nice23 am 11.01.2009 um 16:14 Uhr

Ich fange näcksten monat bei schlecker an (Teilzeit).Ich lebe momentan vom Amt muss ich dan andere sachen beantragen wie Wohngeld oder wird mein Monatliches gehalt beim Amt angerechnet?


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miniwo
beantwortet von miniwo am 11. Januar 2009 16:14
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Das wird angerechnet, dann bekommst weniger ALG2, musst nur rechtzeitig melden.


Buegelfee
beantwortet von Buegelfee am 11. Januar 2009 16:15
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ich hoffe doch!


anonym
beantwortet von makefun1 am 11. Januar 2009 16:17
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Natürlich wird Dein neues Gehalt auf die Sozialleistungen angerechnet, sobald Du die Freibeträge überschreitest


groovie
beantwortet von groovie am 13. Januar 2009 12:49
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der bedarf wird neu errechnet und dann entschieden ob du weiter algII bekommst oder nicht. Wenn nicht, dann kannst du Wohngeld beantragen, aber ob das genemigt wird ist eine andere sache. Kommt drauf an wie viel du dann verdienst, ob du Kinder hast etc.


anonym
beantwortet von vlavielle am 14. Januar 2009 18:35
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Das Teilzeitgehalt wird angerechnet, bitte genau mitteilen ab wann Du über einen Nettoverdienst verfügst, sonst wird sofort auf ALG2 angerechnet. Wohngeld kannst Du nur beantragen wenn Du gar kein ALG2 mehr erhältst. Wer Grundsicherung oder ALG2 erhält, erhält bereits das Wohngeld und die Nebenkosten mit eingerechnet.


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