Z.B.mir fällt etwas aus der Hand und geht dabei zu Bruch-Glas usw.

Liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor: ja (evtl. Haftpflichtversicherung)
bei leichter Fahrlässigkeit (z.B. weil die Regale falsch bestückt wurden und du hängen bliebst): nein

mir ist schon einiges Kaputt gegangen - hab noch nie was bezahlen müssen! Nur nach der Kasse wäre es blöd wenn es dir passiert......

In der Regel verzichten die Läden in diesnem Fall aus Kulanz auf eine Bezahlung. Rechtlich gesehen müsstest Du einen Schaden bezahlen, den Du verursachst. Davon sind Geschäfte nicht ausgeschlossen.
Wenne am 3. Juli 2008 13:03 Die Kulanz geht aber auch nur so weit bis man anfängt die Regale auf die etwas andere Art leer zu räumen. ;-P

wenn du grob fahrlässig handelst dann ja, aber nur den Einkaufspreis und nicht den Verkaufspreis, ansonsten ist das nicht relevant

Wenn Du nicht vorsätzlich handelst: Nein. Du bist nicht der Eigentümer der Ware, bevor Du die nicht bezahlst hast.
Sie könnten es von dir verlangen wenn sie es dir beweisen können! Jedoch aus Kulanzgründen würde wohl niemand wirklich etwas verlangen!
Ich sehe das anders: Man muss die Ware zwar nicht kaufen, der Schaden muss aber ersetzt werden.

Wenn es nachweislich Absicht war, dann wohl schon. Ansonsten aber nicht! Ich habe bisher noch nie etwas zahlen müssen.
...mir ist heute von einer "Supermarktangestellten" erklärt worden, daß man als Kunde für kaputtgegangene Ware bezahlen muss, wenn man keinen Einkaufswagen benutzt!!!..Weil man dann - angeblich nicht versichert sei- und folglich für den Schaden aufkommen müsse....!? Was ist denn das??Weiß jemand mal richtig juristisch Bescheid??...komische Logik... man kanns ja mal versuchen...oder??

das wäre dann der letzte einkauf in diesem markt für mich.
Saubere Antwort. DH
Von mir auch ein DH