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Muss ich Waren die mir im Supermarkt kaputt gehen bezahlen?

gefragt von nikkibor am 03.07.2008 um 12:53 Uhr

Z.B.mir fällt etwas aus der Hand und geht dabei zu Bruch-Glas usw.


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BesserwissHoch3
beantwortet von BesserwissHoch3 am 3. Juli 2008 12:56
5x
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Liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor: ja (evtl. Haftpflichtversicherung)

bei leichter Fahrlässigkeit (z.B. weil die Regale falsch bestückt wurden und du hängen bliebst): nein

Kommentar von Bluce am 3. Juli 2008 13:07

Saubere Antwort. DH

Kommentar von 22e145294ec3e8c23371040e45f0a165smallAngela2305 am 3. Juli 2008 13:17

Von mir auch ein DH


magicbird
beantwortet von magicbird am 3. Juli 2008 12:54
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mir ist schon einiges Kaputt gegangen - hab noch nie was bezahlen müssen! Nur nach der Kasse wäre es blöd wenn es dir passiert......


Helga80
beantwortet von Helga80 am 3. Juli 2008 12:54
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Nein mußt du nicht


dock69
beantwortet von dock69 am 3. Juli 2008 12:58
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In der Regel verzichten die Läden in diesnem Fall aus Kulanz auf eine Bezahlung. Rechtlich gesehen müsstest Du einen Schaden bezahlen, den Du verursachst. Davon sind Geschäfte nicht ausgeschlossen.

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 3. Juli 2008 13:03

Die Kulanz geht aber auch nur so weit bis man anfängt die Regale auf die etwas andere Art leer zu räumen. ;-P


andreas48
beantwortet von andreas48 am 3. Juli 2008 13:02
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wenn du grob fahrlässig handelst dann ja, aber nur den Einkaufspreis und nicht den Verkaufspreis, ansonsten ist das nicht relevant



jessun
beantwortet von jessun am 3. Juli 2008 12:56
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Nein, die Ware wird dann Intern abgeschrieben.


Smash
beantwortet von Smash am 3. Juli 2008 12:56
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Wenn Du nicht vorsätzlich handelst: Nein. Du bist nicht der Eigentümer der Ware, bevor Du die nicht bezahlst hast.


badkenny
beantwortet von badkenny am 3. Juli 2008 12:57
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kurz und knapp nein...


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 3. Juli 2008 12:57
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Nein!


anonym
beantwortet von TimRobot am 3. Juli 2008 12:58
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Sie könnten es von dir verlangen wenn sie es dir beweisen können! Jedoch aus Kulanzgründen würde wohl niemand wirklich etwas verlangen!


JumpAround
beantwortet von JumpAround am 3. Juli 2008 13:01
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Ich sehe das anders: Man muss die Ware zwar nicht kaufen, der Schaden muss aber ersetzt werden.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 3. Juli 2008 13:03
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Wenn es nachweislich Absicht war, dann wohl schon. Ansonsten aber nicht! Ich habe bisher noch nie etwas zahlen müssen.


anonym
beantwortet von kkggbb am 14. Juli 2008 23:38
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...mir ist heute von einer "Supermarktangestellten" erklärt worden, daß man als Kunde für kaputtgegangene Ware bezahlen muss, wenn man keinen Einkaufswagen benutzt!!!..Weil man dann - angeblich nicht versichert sei- und folglich für den Schaden aufkommen müsse....!? Was ist denn das??Weiß jemand mal richtig juristisch Bescheid??...komische Logik... man kanns ja mal versuchen...oder??


abibremer
beantwortet von abibremer am 18. Oktober 2008 12:57
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das wäre dann der letzte einkauf in diesem markt für mich.


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 1. März 2009 10:53
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Vor der Kasse nicht.



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