gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Muss ich Ware bezahlen, die man mir unbestellt nach Hause geschickt hat?

gefragt von sarahk am 29.10.2008 um 12:44 Uhr

Ich habe neulich ein Paket nach Hause geschickt bekommen, in dem, so dachte ich zumindest, Probe-Lebensmittel enthalten waren. Das war so ein Gewürz-Set. Nun habe ich so etwas niemals bestellt und der Absender war mir bis dato auch völlig unbekannt, weswegen ich halt von einem Testprodukt oder ähnlichem ausgegangen bin. Ich habe mich dann damit nicht weiter befasst und nun habe ich eine Rechnung bekommen, in der man mich auffordert, das Set zu bezahlen. In einem Telefonat mit der Hotline sagte man mir dann, dass ich zahlen müsste, da ich 14 Tage Zeit hatte, das Produkt zurück zu schicken, ansonsten geht man halt einen Vertrag ein. Ich gehe davon aus, dass ich das Set nicht bezahlen muss (wäre ja noch schöner), aber wollte zumindest auf Nummer sicher gehen und hier nochmal nachfragen, ob jemand meine Sichtweise (eben, dass ich nicht bezahlen muss) bestätigen kann?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.061 betrug x 1.058 paket x 678 bezahlen x 219 ware x 158 unbestellt x 2

AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 29. Oktober 2008 12:49
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Unbestellte Ware muss man nicht zurücksenden; ein Hinweis an den Absender, dass die Ware zur Abholung gegen Zahlung einer Lagergebühr bereit liegt, reicht, dann wirst Du nichts mehr von denen hören. Man kann auch nicht von Dir verlangen, dass Du den Weg zur Post auf Dich nimmst.


anonym
beantwortet von vibes2k am 29. Oktober 2008 12:45
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mach dir keine Sorgen, unbestellte Ware musst du nicht bezahlen. Das ist eine typische Masche von so manchen Unternehmen, anscheinend fallen immer noch genügend Leute darauf hinein, sonst würde man sich nicht die Mühe machen.


gorck
beantwortet von gorck am 29. Oktober 2008 12:47
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein Bezahlen brauchst Du es nicht auch nicht zurückschicken.Du muss die Firma anschreiben das Sie das Paket innerhalb einer bestimmten Frist abholen können.


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 29. Oktober 2008 12:50
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nicht bezahlen. Nicht die Hotline anrufen.

Sollte irgendwann ein Brief kommen, in dem irgendetwas angedroht wird, kann man (muss man aber nicht) eine Postkarte hinschicken mit der Aufforderung eine Kopie der unterschriebenen Bestellung zuzusenden.

Kommentar von Simple_avatar3smallevelote am 29. Oktober 2008 13:28

Ja, so wuerde ich das auch machen. Auf jeden Fall der Forderung widersprechen. In einem leicht anderen Fall habe ich gelesen, dass man da aufpassen muss, sich nicht auf irgendwelche Erklaerungen einzulassen. Einfach widersprechen + Punkt.


Rennsemml2
beantwortet von Rennsemml2 am 29. Oktober 2008 13:12
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, bezahlen mußt Du das nicht, lediglich bereitstellen, damit die Firma das Paket bei Bedarf wieder abholen kann.


evelote
beantwortet von evelote am 29. Oktober 2008 12:49
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auf keinen Fall bezahlen. Im Zweifel ist das gar "unerlaubter Wettbewerb". Man kann nicht einfach etwas schicken, dann eine Frist von 14 Tagen geben und kassieren. Nein, so geht das nicht. Und wenn Du im Urlaub gewesen waerest? Die versuchen halt alles. Und sie wissen, dass einige bezahlen. Wieso sollst Du auch zu der Muehe und Kosten der Ruecksendung verpflichtet werden???? Vergiss es. Ich wuerde auch keine Briefmarke opfern.

Kommentar von Simple_avatar3smallevelote am 29. Oktober 2008 13:26

Ergaenzend schlage ich folgendes vor:: Wenn eine Mahnung kommen sollte, schickst Du eine Postkarte mit dem Text::"Ich widerspreche Ihrer Forderung da ich bei Ihnen nichts bestellt habe." Es koennte sein, dass die glauben, mit Drohungen weiterzukommen.


Farfalle
beantwortet von Farfalle am 29. Oktober 2008 12:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da würde ich auch nicht weiter reagieren. Falls die nochmal Rechnung/Mahnung schicken, kannst du damit auch zur Verbraucherzentrale gehen- vielleicht kennen sie die Firma dort schon.


con88
beantwortet von con88 am 29. Oktober 2008 12:46
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nicht reagieren - fertig.


Eselin
beantwortet von Eselin am 29. Oktober 2008 12:45
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Am besten gar nichts annehmen, was man nicht bestellt hat.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.