Ich habe neulich ein Paket nach Hause geschickt bekommen, in dem, so dachte ich zumindest, Probe-Lebensmittel enthalten waren. Das war so ein Gewürz-Set. Nun habe ich so etwas niemals bestellt und der Absender war mir bis dato auch völlig unbekannt, weswegen ich halt von einem Testprodukt oder ähnlichem ausgegangen bin. Ich habe mich dann damit nicht weiter befasst und nun habe ich eine Rechnung bekommen, in der man mich auffordert, das Set zu bezahlen. In einem Telefonat mit der Hotline sagte man mir dann, dass ich zahlen müsste, da ich 14 Tage Zeit hatte, das Produkt zurück zu schicken, ansonsten geht man halt einen Vertrag ein. Ich gehe davon aus, dass ich das Set nicht bezahlen muss (wäre ja noch schöner), aber wollte zumindest auf Nummer sicher gehen und hier nochmal nachfragen, ob jemand meine Sichtweise (eben, dass ich nicht bezahlen muss) bestätigen kann?

Unbestellte Ware muss man nicht zurücksenden; ein Hinweis an den Absender, dass die Ware zur Abholung gegen Zahlung einer Lagergebühr bereit liegt, reicht, dann wirst Du nichts mehr von denen hören. Man kann auch nicht von Dir verlangen, dass Du den Weg zur Post auf Dich nimmst.
Mach dir keine Sorgen, unbestellte Ware musst du nicht bezahlen. Das ist eine typische Masche von so manchen Unternehmen, anscheinend fallen immer noch genügend Leute darauf hinein, sonst würde man sich nicht die Mühe machen.

Nein Bezahlen brauchst Du es nicht auch nicht zurückschicken.Du muss die Firma anschreiben das Sie das Paket innerhalb einer bestimmten Frist abholen können.

Nicht bezahlen. Nicht die Hotline anrufen.
Sollte irgendwann ein Brief kommen, in dem irgendetwas angedroht wird, kann man (muss man aber nicht) eine Postkarte hinschicken mit der Aufforderung eine Kopie der unterschriebenen Bestellung zuzusenden.
Ja, so wuerde ich das auch machen. Auf jeden Fall der Forderung widersprechen. In einem leicht anderen Fall habe ich gelesen, dass man da aufpassen muss, sich nicht auf irgendwelche Erklaerungen einzulassen. Einfach widersprechen + Punkt.

Nein, bezahlen mußt Du das nicht, lediglich bereitstellen, damit die Firma das Paket bei Bedarf wieder abholen kann.
Auf keinen Fall bezahlen. Im Zweifel ist das gar "unerlaubter Wettbewerb". Man kann nicht einfach etwas schicken, dann eine Frist von 14 Tagen geben und kassieren. Nein, so geht das nicht. Und wenn Du im Urlaub gewesen waerest? Die versuchen halt alles. Und sie wissen, dass einige bezahlen. Wieso sollst Du auch zu der Muehe und Kosten der Ruecksendung verpflichtet werden???? Vergiss es. Ich wuerde auch keine Briefmarke opfern.
Ergaenzend schlage ich folgendes vor:: Wenn eine Mahnung kommen sollte, schickst Du eine Postkarte mit dem Text::"Ich widerspreche Ihrer Forderung da ich bei Ihnen nichts bestellt habe." Es koennte sein, dass die glauben, mit Drohungen weiterzukommen.
Da würde ich auch nicht weiter reagieren. Falls die nochmal Rechnung/Mahnung schicken, kannst du damit auch zur Verbraucherzentrale gehen- vielleicht kennen sie die Firma dort schon.

Am besten gar nichts annehmen, was man nicht bestellt hat.