Muss ich vor einer Kontopfändung vom Ex-Mann informiert werden?

6 Antworten

Kann die Stadt mein Konto sperren

Nicht ohne einen bestandskräftigen Bescheid, deren Zustellung die Stadt nachzuweisen hat.

Habe ich irgendeine Möglichkeit über eine "Einstweilige Verfügung" das das geblockt wird und ich auf mein Konto zugreifen kann

Du kannst und solltest dein Konto in ein P-Konto (§ 850k ZPO) umwandeln, dann bleiben dir für dich und deine Kinder ein unpfändbares Einkommen (1400 etwa, wenn ich es richtig im Kopf habe, google noch mal).

Muss nicht vorher irgendwas bei mir angekündigt werden (Mahnung oder

Einschreiben oder sonstwas?) Habe seit März keinen Brief diesbezüglich
erhalten.

Wie ich bereits sagte, muss es einen bestandskräftigen Bescheid (Verwaltungsakt) seitens der Behörde gegeben haben.

Woher hat die Stadt meine Kontonummer?

Von der Bank?

Muss ich BIS zur Scheidung oder evtl. DANACH auch noch mit weiteren
Dingen rechnen? Bei mir flattern immer wieder Mahnungen ein (Alte
Anschrift).

Ohne das Gesamtbild zu kennen, schwer zu sagen.

Zurück mit "unbekannt verzogen" oder an Ihn "weiterleiten"?

Ich würde die Briefe weiterleiten und den Absendern die neue Anschrift mitteilen.

Darf ich Sie öffnen?

Nur wenn du als Empfänger benannt wirst oder dort z.B. "Eheleute" steht. Briefe die nur ihn addressiert sind, darfst du auf keinen Fall öffnen, es sei denn er erlaubt es dir (schriftlich).

Ich bin wirklich sehr aufgelöst und über jeden Tipp dankbar.

Du brauchst einen Rechtsanwalt (am besten Fachanwalt Verwaltungsrecht).

Da Du auf einem anderen Konto noch 3.000,- Euro hast, also nicht "ums Überleben kämpfen" musst, kannst Du die Pfändung nicht durch irgendeine Eilmaßnahme stoppen lassen.

Wenn die Forderung aus dem Jahre 2013 oder 2014 stammt, kann es ja gut sein, dass Ihr schon vor längerer Zeit eine Mahnung bekommen habt. In diesem Fall kommt es nicht darauf an, ob Du ein weiteres Schreiben im Dezember bekommen hast oder nicht, denn es reicht aus, wenn einmal gemahnt wird.

Für die Kindergartenbeiträge haften Dein Mann und Du gemeinschaftlich, d.h. die Stadt kann jeden von Euch auf die Gesamtsumme in Anspruch nehmen. In diesem Fall reicht es auch völlig aus, falls die Stadt Deinen Mann angeschrieben und gemahnt hat. Diese Mahnung gilt dann automatisch auch für Dich.

Da Du ja noch Geld auf dem anderen Konto hast, ist die Sache nicht gar so dringend. Du solltest von der Stadt eine Kopie der Unterlagen anfordern, also die Rechnung/Mahnung und den zwischenzeitlichen Briefverkehr. Wenn die Forderung zu Recht besteht, kann man aber nichts machen. Du kannst dann nur versuchen, die Hälfte von Deinem Mann ersetzt zu bekommen.  

Versuch zu beweisen, dass dich die Briefe nicht erreicht haben, zb durch ne andere Adresse... dann beweis noch das die Briefe geöffnet worden sind und du kannst ihn Anzeigen, im Prinzip aber kann es die Stadt ..

Esseiden du weißt nach das du keine Mahnung bekommen hast, dann sind diese ungültig.

Bin ICH in der Beweispflicht? Also ICH habe definitiv keinen Brief bekommen (und er keinen Zugriff auf Briefkasten oder Wohnung seit März). Also kann nur ICH etwas genommen haben.

Muss die Stadt nicht "beweisen" das Sie mir am 18.12. z.B. ein Einschreiben geschickt haben? Ich habe 100%ig nichts bekommen!!!

@baddogs88

Bei Mahnungen eigendlich schon, da ein einschreiben eine Unterschrift  verlangt, wenn diese nicht vorhanden is is es wieder unggültig, wurde die Frist eingehalten oder nicht ?

@Alessandro1999

Es gab weder Einschreiben, noch eine Frist an mich, noch sonstwas.

Heute bin ich zur Bank und da war es gesperrt ohne irgendeine Vorwarnung

@Alessandro1999

Die Stadt muss nichts beweisen. Es gilt zunächst der Anschein, dass alles korrekt angekommen ist. Insbesondere die Zustellungen der Beitragsbescheide (die hier bei der Stadt die Mahnbescheide ersetzen).

Warum? Da hat ein Zusteller gegengezeichnet, dass er es korrekt im Briefkasten abgelegt hat.

Und das nächste Mal antworte bitte erst, wenn du alles gelesen hast. Bringt doch nichts, hier die TE noch wuschig zu machen durch falsche Antworten.

@mepeisen

Wieso falschen Briefkasten ?

Mahnungen müssen soweit ich weiß, ab einer bestimmten via einschreiben geschickt werden ?

@Alessandro1999

Du weißt anscheinend nicht viel ....

ich habe noch NIE eine Mahnung per Einschreiben verschickt ...

wenn bereits die kontopfändung da ist, muss es mahnbescheide etc. gegeben haben. du kannst jetzt nur mit dem gerichtsvollzieher reden und mit ihm versuchen etwas zu vereinbaren (raten evtl.). war die kontopfändung denn an dich adressiert oder an deinen mann?

Danke für Deine Antwort. Ich habe NICHTS bekommen in Sachen Kontopfändung. Ich zahle alle meine Rechnungen und war heute Morgen am Automaten und wollte Geld abheben und dann war es gesperrt und in der Bank sagte man mir dann das es so ist. Das ist ja auch eine meiner Fragen warum ICH nichts bekommen habe. Die können doch nicht einfach mein Konto sperren ohne mir davor auch nur EINEN Brief oder Anruf oder sonstwas zu geben, oder?

@baddogs88

doch, zuerst geht der gerichtsvollzieher in die bank und lässt das konto sperren. dann bekommst du einige tage später eben infopost das er das konto hat sperrren lassen. evtl. gibt die bank die eine kope von der sperrung und du gehst damit zum amtsgericht, und stellt einen antrag auf kontofreigabe oder hast zumindest den ansprechpartner bei gericht. der GV kann die pfändung ruhend stellen sobald du dich mit ihm geeinigt hast. er hat auch alle unterlagen bzgl. mahnbescheid etc und könnte dir die zeigen.

@baddogs88

Die Pfändung selbst wird dir auch erst in wenigen Tagen zugestellt. Das ist bewusst so, dass deine Bank die Pfändung zuerst bekommt. Du sollst ja kein Geld in Sicherheit bringen können.

Wenn du davor keine Bescheide bekommen hast, ist das schlecht. Es ist davon auszugehen, dass dein Mann die Briefe unterschlagen hat. Allerdings hilft dir das nicht viel weiter, denn zu Recht kann die Stadt bei euch beiden die Hand aufhalten.

Ob du ggf. die Gebühren abgewehrt bekommst, kann dir ein Anwalt sagen. Da kommt auch stark drauf an, ob du irgendwie sinnvoll beweisen kannst, dass dein Ex da Unfug getrieben hast. Die Hürden sind hier hoch. Viel wahrscheinlicher ist, dass du vom Ex den Schaden ersetzet bekommen wirst bzw. das verlangen kannst. Deswegen auch mein Rat zu einem Anwalt, der das mal aufdröselt. Ich würde den Anwalt auch bitten, in einer Beratungsstunde, sich die übrigen Sachen, die da gelaufen sind, mal anzuschauen. Ob man da auch im Nachhinein etwas vom Ex zurückverlangen kann.

@Hexe121967

Der GV wird nichts ruhend stellen, denn der Fall ist für den GV erledigt. Bei Kontopfändungen spielt der GV nur den Postboten (vereinfacht ausgedrückt). Wenn man sich mit irgendjemandem einigen will, dann muss man sich an den Gläubiger, also die Stadt, wenden.