MUSS ich vor einem Schiedsgericht erscheinen?
Habe von einer Schiedsfrau (Bund Deutscher Schiedsmäner und Schiedsfrauen) die Vorladung zu einer Schlichtungsverhandlung erhalten, im Auftrag meines Nachbarn... Mit der Androhung, bei Nichterscheinen muss ich ein Ordnungsgeld von bis zu 75 € zahlen. Jetzt ist meine Frage: Muss ich vor diesem Gericht erscheinen? Liegt ein Zwang vor? Ich meine, dass diese Personen privat Leute sind, keine juristen. Es liegt auch keine Anzeige vor oder sonstiges. Also kann ich doch nicht gezwungen werden dort zu erscheinen. Auf mich wirkt das alles etwas merkwürdig.
Suche einen JURISTISCHEN RAT, am besten mit Nennung des jeweiligen Paragraphen.
4 Antworten
In manchen Bundesländern - wir wissen nicht, wo Du lebst - sind Schiedsmänner ins Leben gerufen worden, um bspw. Nachbarschaftsstreitigkeiten aussergerichtlich zu klären, auch, um Kosten zu sparen. Anscheinend habt Ihr Streit und die Nachbarn wollen den Streit beilegen. Ist das nicht in Deinem Sinne? Du kannst das Internet durchsuchen und Dich über die Arbeit von Schiedsleuten informieren oder dort anrufen, wenn Du mehr Infos brauchst. Wenn Du nicht hingehst, machst Du natürlich auch klar, dass Dir nix an einer gütlichen Einigung gelegen ist…
Dein Nichterscheinen kann in einer möglichen späteren zivilrechtlichen Klage ebenfalls nachteilig für Dich sein.
Diese Schiedsmänner oder Frauen werden von der jeweiligen Gemeinde oder Stadt eingesetzt. Von daher haben die schon einen amtlichen Charakter. Sie haben die Aufgabe zu schlichten, bevor ein ordentliches Gericht angerufen wird. Man ist jedoch nicht gezwungen sich dem Schiedsspruch zu unterwerfen. Wenn man mit dem Schiedsspruch nicht einverstanden ist, könnte man anschließend ein ordentliches Gericht anrufen.
Wenn Sie das Ordnungsgeld zahlen, dann ist das Verfahren reif zur Abgabe an das zuständige Amtsgericht und da wird es dann so richtig teuer! Zahlen Sie das Ordnungsgeld nicht, dann ergibt sich daraus ein zusätzliches kostenintensives Verfahren gegen Sie.
http://books.google.de/books?id=KtG5Dt2vy-IC&pg=PA559&lpg=PA559&dq=Schiedsgericht+Nichterscheinen&source=bl&ots=3DMBGUXyq&sig=AMU8odp86Aq68Ych8wElyukhzHM&hl=de&ei=oMHjTInsNIKswbblqWHDA&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=9&ved=0CEUQ6AEwCA#v=onepage&q=Schiedsgericht%20Nichterscheinen&f=false
Zitat: "Nichterscheinen in der mündlichen Verhandlung trotz rechtzeitiger Vorladung gilt als Verzicht auf weitere Darlegung".
Gehe also hin.