Suse89 am 26.10.2009 um 21:26 Uhr
Ich möchte gerne in der nächsten Zeit ein Zoofachgeschäft als Gewerbe anmelden. Mit einigen wichtigen Dingen wie eine Genehmigung zum Handel mit Lebentieren und dem Sachkundenachweis laut §11 TischuG habe ich mich bereits auseinander gesetzt. Nur bin ich mir wegen der richtigen "Reihenfolge" der Notwenigkeiten nicht im Klaren.
Ich denke ich beginne zu allererst mit dem Sachkundenachweis und der daraus rührenden Genehmigung... oder? Denn nun zu meinen Fragen: Muss ich erst ein entsprechendes Geschäft mieten, noch vor dem Sachkundenachweis, da ja auch nach den verfügbaren Räumlichkeiten gefragt wird? Oder muss ich erst ein Geschäft mieten, dann den Gewerbeschein zwecks Adresse des Geschäftes und dann den Sachkundenachweis?
Würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen :-) LG

erst mußt du mal sachkundig sein. vielleicht ergibt sich ja dann auch eine anstellung!? und was sollst du dann mit einem laden? also: 1. sachkunde. 2. gewerbeschein 3. laden suchen. der laden wird dann nochmal geprüft und für tierhaltung zugelassen. erst dann mietvertrag schließen (KOSTEN!) viel erfolg.
Danke für die schnelle Antwort. Das ich sachkundig sein muss und dieses auch nachweisen muss, weiß ich. Das wird auch nicht mein Problem sein. Sicherlich wäre eine Anstellung nicht mit Risiken behaftet und weniger aufwendig als ein eigener Laden... aber der Haken an einer Anstellung in einer Zoohandlung für mich wäre, das ich meine eigenen Vorstellungen einer guten und seriösen Zoofachhandlung habe und ich nicht wircklich gerne in einer arbeiten möchte, in der mir die Handelsweisen nicht gefallen... Ich hoffe man versteht was mir Wichtig ist.
sorry. wollte deine sachkunde nicht anzweifeln. ich meinte, dass du als erstes die sachkundeprüfung machen mußt. klar ist es immer besser, sein eigener chef zu sein. toi, toi, toi.
ach ja, und herzlich willkommen bei gutefrage.net. :D
Achso, ok! Danke schön :-) Eine kleine Frage habe ich aber noch. Wenn ich also erst das Gewerbe anmelde, dann einen geeigneten Laden finde, diesen vom Veterinäramt prüfen lasse und dieser in Ordnung ist und ich diesen dann miete, müsste ich ja dann nur die Adresse des Betriebes im Gewerbeschein ändern lassen, richtig? Danke, LG
jeep! ;-)