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Muss ich versehentlich geschickten Artikel wieder zurückgeben? :D

gefragt von kuemmelkuemmel am 02.12.2007 um 23:09 Uhr

Muss ich einen falschen Artikel, den ich bekommen habe der aber viel teurer ist als der bestellte wieder hergeben?!?! was kann der Verkäufer gesetzlich machen???? merci xD


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recht (34691)
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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 2. Dezember 2007 23:48
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Bei einer Deiner Fragen geht es um Verkauf bei Ebay. Nun stell' Dir vor, Du verwechselst 2 preislichvöllig unterschiedliche Artikel und schickst einem Käufer etwas wesentlich Teureres. Wie würdest Du Dich fühlen, wenn der das einfach einbehält? ------------ So, und nun beantworte Dir Deine obige Frage selbst.


nichts
beantwortet von nichts am 2. Dezember 2007 23:43
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Es ist die Frage wie du gerne behandelt werden möchtest und wie du jeden Morgen den Gesicht im Spiegel betrachten kannst.


elsni
beantwortet von elsni am 3. Dezember 2007 00:31
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Ob mann es muss weiss ich nicht. Ich würde es nicht tun und zwei Wochen abwarten ob der Verkäufer den Artikel zurückfordert. Wenn sich nichts tut hat der Verkäufer pech gehabt, ich bin schließlich nicht für die Fehler anderer verantwortlich.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 2. Dezember 2007 23:13
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eigentlich schon, aber du wirst es nicht tun, stimmt´s?

ähnlich und in etwa vergleichbar wurde hier schon mal diskutiert.

http://www.gutefrage.net/frage/wie-lange-muss-ich-den-artikel-aufheben


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 3. Dezember 2007 00:20
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Nein. Solche Artikel darf man einfach behalten. Und weil es ja nicht das ist was man bestellt hat, bekommt man für den Artikel den man bestellt noch das ganze Geld wieder.

Wo ist hier das Smilie auf der Tatstatur, der einen Vogel zeigt.

http://image.onlineglueck.de/forum/emoticons/icon_irre.gif


lionbaby72
beantwortet von lionbaby72 am 3. Dezember 2007 00:26
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Aus reiner Fairness gibt man den Artikel zurück. Jedem passiert mal ein Fehler, auch wenn er zu deinen "gunsten" passiert ist. Aber wie würdest du dich fühlen, wenn dir sowas geschieht. Du würdest doch auch auf faires Handeln hoffen oder????


kuemmel
beantwortet von kuemmel am 3. Dezember 2007 00:02
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ich muss zugeben ich wollte es nur mal wissen ich habe auch garnix gekauft in letzter Zeit, es hat mich nur mal Interessieert weil ich mir vor kurzem dachte das manche Ebaymitglieder und Private Onlineshops soviel Logistik betreiben müssen das da bestimmt auch mal erfreuliche Fehler passieren

Kommentar von support am 3. Dezember 2007 11:05

Liebe/r kuemmel,

bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Viele Grüße

Verena vom gutefrage.net-Support


collo
beantwortet von collo am 3. Dezember 2007 01:08
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Hier liegt offensichtlich ein Irrtum vor. Du mußt die Ware daher auf Anforderung zurück schicken, jedoch muß der andere die Porotkosten tragen. Das darf man nicht verwechseln mit unaufgefordert zugesandte Ware. Ähnlich ist es bei falschen Bankgutschriften. Da kann man das Geld auch nicht behalten.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 3. Dezember 2007 08:25
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Du musst die wahre so aufbewahren ,wie du es auch mit deinem Eigentum halten würdest !

Auf Verlangen, und Erstattung der Kosten ist die Ware zurück zu senden !


rarichter
beantwortet von rarichter am 4. Dezember 2007 17:07
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§ 241a BGB


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