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muss ich Vermieter reinlassen

gefragt von Ganzlieber am 16.06.2008 um 23:06 Uhr

Muss ich meine Vermieterin in meine Wohnung lassen??

Wir sollen nach 4 Monaten wieder raus weil Sie Eigenbedarf anmelden will. Nun hat Sie uns immer gebeten Fenster in unserer Dachwohnung geschlossen zu halten wenn wir weggehen. Laut Mietvertrag sind die Fenster nur bei Sturm, Regen Schnee usw. zu schließen. Als ich ihr mitteilte das unser kleinster Sohn nun schon Hitzepickel bekommen hat und dies mit Attest bestätigt wurd sollten wir weiterhin die Fenster schließen oder am besten ausziehen. Da unser Sohn halt nicht für eine Dachwohnung geeignet wäre. Jetzt will sie doch in unsere Wohnung und sie besichtigen mit Grund evtl. Wasserschaden.

es ist kein Wasserschaden vorhanden.


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Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 16. Juni 2008 23:08
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Eine Besichtigung nach vorheriger Ankündigung ist rechtens.

Die Kündigung wegen Eigenbedarf muss schriftlich mit angemessener Fristsetzung und Nennung des neuen Mieters erfolgen. Das scheint mir eine Finte zu sein, um euch loszuwerden.

Mieterschutzverein fragen!!!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 16. Juni 2008 23:15
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wnn ich schreiben würde, was ich wirklich denke, würde ich wohl ausgeschlossen werden, aber für solche Vermieter hätte ich zwei Vorschläge.

  1. Ausstellen im Zoo im Gitterkäfig und angekettet, weil man sowas nicht auf die Menschen loslassen sollte

  2. ein Jahr bei eiem Vermieter leben, der noch besser drauf ist, als diese Vermieterin selbst

der Rest wurde ja schon geschrieben

Kommentar von 0feed1e73a91c4a4124aa14bf0b2d347smallTawaGirl am 16. Juni 2008 23:18

DH DH DH da mach ich doch mit. Dei Vermieterin hat nicht alle Steine auf der Schleuder, sorry, aber das musste jetzt mal geschrieben werden. Über solche Menschen kann ich mich einfach nur aufregen. Aber es gibt ja den Mieterverein. Den würde ich schleunigst aufsuchen. LG TawaGirl


pippi60
beantwortet von pippi60 am 16. Juni 2008 23:10
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Aha, Du darfst also nicht lüften? Auch nicht schlecht! Wo lebt denn Deine Vermieterin?! Hier gibt es viele Dachwohnungen, da sind seltsamerweise im Sommer immer die Fenster auf. Und das finde ich völlig normal!


TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 16. Juni 2008 23:13
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Hat Deine Vermieterin einen Schaden? Sie kann doch nicht von Dir verlangen, dass Du die Fenster ständig geschlossen hälst. Wenn kein Wasserschaden vorhanden ist, dann musst Du sie auch nicht in die Wohnung lassen. Bei einer eigenbedarfskündigung achte bitte drauf, ob in dem Kpndigungsschreiben steht, wer in eure Wohnung einziehen möchte. Wenn das in dem Kündigungsschreiben nicht steht, dann kannst Du den Auszugstermin verstreichen lassen, ohne dass Dir etwas passiert. Ohne die Person zu bennenen im Kündigungsschreiben ist die Kündigung wegen Formfehler unwirksam. Im Notfall geh zum Mieterverein/Mieterbund. LG TawaGirl


Qetan
beantwortet von Qetan am 16. Juni 2008 23:09
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Schnellstens ausziehen und bis dahin öffnet Ihr die Fenster wie es Euch passt. Die Vermieterin würde ich erst zur Wohnungsabnahme reinlassen.


wienochmal
beantwortet von wienochmal am 16. Juni 2008 23:10
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die vermieter scheinen etwas unausgeglichen, um das mal milde auszudrücken. mach die fenster auf, so lange es dir passt. und wenn es regnet machst du die selbigen doch sicher zu. ist ja auch nicht in deinem interesse, dass es in die wohnung regnet. mein kind würde wegen vorgaben der vermieter sicher keine hitzepickel bekommen.....


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 16. Juni 2008 23:11
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Nein, Du musst sie nicht reinlassen, einen eventuellen Wasserschaden hättest Du schon selbst festgestellt und gemeldet. Und die Kaution würde ich auch nicht annehmen und den Eigenbedarf anzweifeln. Du solltest unbedingt rechtlichen Schutz einholen. Vermieter dieser Sorte sind mir hinreichend bekannt, die probieren alles, was eigentlich nicht geht- und dabei bauen sie darauf, dass Mieter sich nicht wehrt.


Marple
beantwortet von Marple am 17. Juni 2008 00:19
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Ich denke schon, dass es der Vermieter verlangen kann, dass die Fenster geschlossen werden, wenn ihr weggeht schreibst Du ja.

Sollte man schon im eigenen Interesse machen. Im Falle eines Einbruches (was auch über Dachfenster möglich ist!) zahlt keine Versicherung, wenn die Fenster nicht ordnungsgemäß geschlossen sind!

Wenn Du daheim bist, kannst Du mit Deinen Fenstern machen was Du willst.

Was die Kündigung wegen Eigenbedarf betrifft, das muss der Vermieter nachweisen !!!

Besichtigungen muss der Vermieter rechtzeitig ankündigen und begründen!!! Dann darf er es!


anonym
beantwortet von Obelhicks am 17. Juni 2008 09:05
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grundsätzlich muss eine Besichtigung gestattet werden. Mach einen Termin und sorge dafür daß du Zeugen hast. Sobald du in einer Ecke Schimmel hast, wird die Vermieterin behaupten, daß dies an mangelhafter Lüftung liegt.... So wie du schreibst, dürft Ihr lüften, nur nicht wenn das Fenster unbeaufsichtigt ist weil Ihr weg seid. So kann der Sohn eigendlich auch keine Hitzepickel bekommen. Eine Kündigung nach Ablauf von weniger als 2 Jahren bedeutet für den Mieter eine besondere Härte. Hierzu kannst du schriftlich einen Widerspruch einlegen, der aber spätestens 2 Monate vor Ablauf beim Vermieter sein muß.

Kommentar von anjanni am 17. Juni 2008 09:11

DH!


anonym
beantwortet von anjanni am 17. Juni 2008 09:16
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Das ist doch normal, daß man die (Dach-)Fenster schließen muß, wenn man weggeht!

Ich habe es neulich bei unsreren Velux-Fenstern bewundern können: sie waren nur minimal geöffnet, als es regnete. Dann läuft das Wasser wunderbar rein.

Auch im Sommer (man konnte es jetzt erst einige male beobachten) kann es immer mal unverhofft zum Regenguß kommen. Wenn Du nur kurz (halbe Stunde oder so) weg bist, magst Du es ja oft noch abschätzen können, ob das Wetter sich hält - aber ansonsten: sicherheitshalber immer Fenster schließen, weil Du sonst für die Folgeschäden haften mußt.

Wenn Du dann nach Hause kommst, kannst Du die Fenster ja aufreißen.

Wenn es unterm Dach zu heiß wird, kann es auch an der schlechten Wärmedämmung liegen. Das kannst Du der Vermieterin mal erklären.

Eine Besichtigung durch die Vermieterin mußt Du nach Terminabsprache natürlich gestatten. Wie Obelhicks schon schrieb: nimm Dir eigene Zeugen dazu.

Die Eigenbedarfskündigung kannst Du erst mal in Ruhe abwarten: dafür gibt es strenge Regeln. Sie muß schriftlich erfolgen und unter Nennung dessen, der da einziehen will. Wenn Du diese Kündigung bekommst, kannst Du immer noch ganz in Ruhe rechtlichen Rat einholen.

Kommentar von Obelhicks am 17. Juni 2008 16:04

danke für die Vervollständigung. Natürlich muß die Kündigung schriftlich mit Begründung vorliegen, das habe ich unterstellt. Kurz zuvor habe ich einen anderen Kündigungsfall komentiert, den hatte ich wohl noch im Kopf. Bei der Abwägung der Härte nach einem Widerspruch gegen die Kündigung können nur die im Kündigungsschreiben genannten Gründe für den Vermieter berücksichtigt werden. Er muß also genau schreiben, wer warum in die Wohnung einziehen soll.


Kr4bat
beantwortet von Kr4bat am 17. Juni 2008 09:55
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Ich habe den Eindruck, die Vermieterin befürchtet oder hatte einmal einen Wasserschaden durch offenstehende Dachfenster - irgendwie kommt mir der Zusammenhang komisch vor.
Hat die euere Fenster in Euerer Abwesenheit offen stehen sehen? Hat es geregnet? Könnte das irgendwie sein?
Ich hatte selber ein Dachzimmer, selbst wenn du auf der untersten Lüftstellung den Heben einhakst, kann der Regen dir ins Fenster reindrücken. Daher müssen Dachfenster wirklich bei stärkerem Regen als Niesel und in Abwesenheit geschlossen werden.


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 16. Juni 2008 23:17
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anonym
beantwortet von hochglanz am 16. Juni 2008 23:42
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Es gibt total ekelhafte Vermieter, aber IMMER wenn der Vermieter kommt, hat er LEIDER das recht reinkommen zu können. Deshalb: Holt euch einen Anwalt oder eine andere Person IMMER dazu - das hilft für eventuelle Prozesse ungemein. Und! und das ist wichtig! der Vermieter kann nicht frech auftreten, wenn er sieht, dass du Zeugen dabei hast und das ist dein Recht.


dock69
beantwortet von dock69 am 17. Juni 2008 12:28
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Du kannst lüften, wann und so oft wie Du willst, solange am Eigentum des Vermieters kein Schaden entsteht.

Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist nicht so einfach. Dies geht nur in wenigen, begründeten Ausnahmefällen. Sollte es nach schon 4 Monaten zu einer Eigenbedarfskündigung kommen, würde ich prüfen, ob der Eigenbedarf nicht schon vorher vom Vermieter abzusehen war. Dann könntet Ihr eventuell Schadenersatz verlangen, z.B. für Eure Umzugskosten. In diesem Fall wäre eine Beratung durch den Mieterbund oder einen Anwalt anzuraten.


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