gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Muss ich Unterhalt zurückzahlen?

gefragt von knippi am 30.07.2008 um 13:30 Uhr

Mein Ex meinte, er habe in den letzten 10 Monaten laut Düsseldorfer Tabelle ausversehens zu viel Unterhalt für unser Kind bezahlt. Nun will er €400 wiederhaben. Ist das rechtens? Muss ich das Geld zurückzahlen?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.332 Kinder x 17.998 Unterhalt x 2.075

anonym
beantwortet von Mietnormade am 30. Juli 2008 13:55
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dann sage Deinem Ex das die Düsseldorfer Tabelle nur den Mindestunterhalt zeigt und auch gerne mehr bezahlt werden kann. Außerdem ist der dort geführte Regelsatz für 2 Unterhaltsberechtigte und er zahlt schließlich für sein Kind.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 30. Juli 2008 13:53
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

war denn die höhe lt. einem unterhaltstitel festegelgt?

dann hättest du es auch merken müssen und musst das geld zurückzahlen.

denn dann hättest du ihm heimtückisch eine überzahlung verschwiegen.

habt ihr aber unter euch den unterhalt geregelt, also einen betrag vereinbart, war er einverstanden.

wenn er nun in die düsseldorfer-tabelle geschaut hat und festgestellt hat, dass es zu viel war, hat er pech gehabt.

dann kann er keine rückforderung stellen.


lunte72
beantwortet von lunte72 am 11. November 2008 21:31
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zu viel gezahlter Unterhalt muss nicht zurückgezahlt werden. Wenn er 10 Monate zu viel gezahlt hat, dann hat er das wohl etwas spät bemerkt. Man kann also davon ausgehen, dass er sich das leisten konnte. Außerdem kann er von dir gar nichts verlangen, er zahlt fürs Kind nicht für dich, und das Geld vom Kind verlangen geht gleich gar nicht.


Minnie1988
beantwortet von Minnie1988 am 5. August 2008 14:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein musst du nicht


Indy72
beantwortet von Indy72 am 30. Juli 2008 13:45
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Rückwirkend gibt es da keine Autmatik. Der unterhalt kann aber neu bestimmt werden. Bis dahin gilt die alte Regelung.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.