Mein Ex meinte, er habe in den letzten 10 Monaten laut Düsseldorfer Tabelle ausversehens zu viel Unterhalt für unser Kind bezahlt. Nun will er €400 wiederhaben. Ist das rechtens? Muss ich das Geld zurückzahlen?
Dann sage Deinem Ex das die Düsseldorfer Tabelle nur den Mindestunterhalt zeigt und auch gerne mehr bezahlt werden kann. Außerdem ist der dort geführte Regelsatz für 2 Unterhaltsberechtigte und er zahlt schließlich für sein Kind.
war denn die höhe lt. einem unterhaltstitel festegelgt?
dann hättest du es auch merken müssen und musst das geld zurückzahlen.
denn dann hättest du ihm heimtückisch eine überzahlung verschwiegen.
habt ihr aber unter euch den unterhalt geregelt, also einen betrag vereinbart, war er einverstanden.
wenn er nun in die düsseldorfer-tabelle geschaut hat und festgestellt hat, dass es zu viel war, hat er pech gehabt.
dann kann er keine rückforderung stellen.
Zu viel gezahlter Unterhalt muss nicht zurückgezahlt werden. Wenn er 10 Monate zu viel gezahlt hat, dann hat er das wohl etwas spät bemerkt. Man kann also davon ausgehen, dass er sich das leisten konnte. Außerdem kann er von dir gar nichts verlangen, er zahlt fürs Kind nicht für dich, und das Geld vom Kind verlangen geht gleich gar nicht.

Rückwirkend gibt es da keine Autmatik. Der unterhalt kann aber neu bestimmt werden. Bis dahin gilt die alte Regelung.