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Muß ich Unterhalt für die Ex-Frau zahlen bei Privatinsollvenz ?

gefragt von maxxim am 02.03.2009 um 11:00 Uhr

Meine Ex-Frau klagt in 3 Wochen auf Unterhalt aber vorher werde ich noch meine Privatinsollvenz einleiten. Steht ihr dann was zu ?

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Unterhalt x 2.066 exfrau x 14 Privatinsollvenz x 2

Milwa
beantwortet von Milwa am 2. März 2009 11:02
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Unterhalt hat immer Vorrang.

So einen Ex-Mann hatte ich auch. Der wollte dadurch den Kindsunterhalt nicht zahlen.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 2. März 2009 11:07
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Unterhaltsschulden sind nicht Restschuldbefreiungsfähig. Von daher steht Ihr wohl was zu.


anonym
beantwortet von LillyundPaula am 2. März 2009 11:14
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Furchtbar diese Privat-Insolvenz !!! Das ist voll die Modekrankheit geworden.


catsle
beantwortet von catsle am 2. März 2009 11:06
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Selbst wenn du nicht musst, solltest du das tun.


istie
beantwortet von istie am 2. März 2009 11:05
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kommt darauf an. Wenn sie Deine Kinder erzieht, steht ihr auch Unterhalt zu. Und Unterhalt hat vor allen anderen Schulden "VORRANG".


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 2. März 2009 11:04
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Dann soll sie hoffentlich jetzt schon auf Unterhalt klagen und nicht erst in 3 Wochen!

Kommentar von Simple_avatar2smallMilwa am 2. März 2009 11:06

ja, das mit den 3 Wochen habe ich auch nicht verstanden. Vielleicht ist ja die Verhandlung in 3 Wochen anberaumt?


auchmama
beantwortet von auchmama am 2. März 2009 11:02
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...hätte sie denn was verdient, weil sie z.B. EURE Kinder betreut??? Diese Frage sollte sich ein evtl. Vater als erstes stellen??? Wenn Kinder vorhanden, dann geht es denen als erstes "schlecht"...


anonym
beantwortet von sugarta am 2. März 2009 11:05
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Wenn die Privatinsolvenz schon durch ist,hast du sowiso 6 Jahre lang keine Chance mehr etwas abzugeben. Sie muss aber laut neusten Gesetzen ihren Unterhalt selber einklagen. Das einzige Problem was auf dich zukommt das der Kindesunterhalt in der Insolvenzzeit weiterläuft und du nach ablauf der 6 Jahre immernoch diese als schulden haben wirst.mache gerade dasselbe durch.


BirgitAltmann
beantwortet von BirgitAltmann am 2. März 2009 11:03
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da solltest du dich evtl. bei Gericht an einen Rechtspfleger wenden. Grundsätzlich steht deiner Frau wohl nur unterhalt zu, wenn sie eure gemeinsamen kinder betreut und auf grund des Alters der Kinder nicht arbeiten gehen kann. So habe ich es zumindest bei bekannten erfahren. ansonsten ist es unabhängig von deiner Privatinsolvenz


nero070
beantwortet von nero070 am 2. März 2009 11:03
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Ich denke, dass Du da nicht leistungsfähig sein wirst. Dein SB ggü. Deiner Ex-Frau beträgt 1000 Euro. Wieso klagt sie in drei Wochen?


pepe33
beantwortet von pepe33 am 2. März 2009 11:02
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Ehelicher Unterhalt vermutlich nicht. Was auf jeden Fall einklagbar ist, das ist Kindesunterhalt.


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