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Muss ich trotz Rechtsschutzversicherung Reisekosten des Anwalts zahlen?

gefragt von Darmstadt am 12.11.2007 um 22:16 Uhr

Meine Rechtsschutzversicherung erteilte volle Kostenzusage. Trotzdem stellt mir mein Anwalt nun Reisekosten in Rechnung. Muss ich zahlen? Mein Anwalt beruft sich auf Nr 7003 und 7005 VV RVG???


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Reply


bitmap
beantwortet von bitmap am 12. November 2007 22:43
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Wieso Reisekosten? Wie kamen die denn zustande?

Kommentar von Darmstadt am 12. November 2007 22:50

Die mündliche Verhandlung fand in einer anderen Stadt statt. Deshalb macht nun der Anwalt Reisekosten und Abwesenheitsgeld geltend.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 12. November 2007 23:19

Es kommt wohl drauf an was im Rechtsschutz enthalten ist. http://kuerzer.de/YBye0KogP (evtl. mal im Vertrag nachschauen)


Frank Richter
beantwortet von Frank Richter am 21. November 2007 13:45
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Meist übernimmt eine RSV nur sehr begrenzt Fahrtkosten des Anwalts. Hier am besten die Versicherung fragen. Und was die RSV nicht zahlt, muss eben der Mandant zahlen.


koira1975
beantwortet von koira1975 am 12. November 2007 23:44
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Im Zweifelsfall noch einmal in der Rechtschutzversicherung gucken. Es ist aber tatsächlich oft so, dass diese Kosten nicht getragen werden,da die Rechtsschutzversicherung diese anwaltlichen Reisekosten dann als "nicht notwendige" Verfahrenskosten einstuft, ist die Verfahrensweise in Ordnung. Wäre ein Anwalt am Gerichtsort beauftragt worden, hätten diese Reisekosten nicht geltend gemacht werden können. Hier greift der kostenrechtliche Grundsatz der ökonomischen Prozessführung.


Samml
beantwortet von Samml am 13. November 2007 09:30
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Die RS V. zahlt für gewöhnlich in solchen Fällen einen Korrespondenzanwalt, wenn die Verhandlung nicht in Deiner Heimatstadt stattfindet.

Kommentar von Rizzo am 18. November 2007 03:22

Allerdings machen viele Gesellschaften die Übernahme eines Korrespondenzanwaltes von einer bestimmten Entfernung (z. B. ARAG: 100 km oder generell Ausland) abhängig. Bis 100 km ist im Inland in diesem Beispiel ein Anwalt am Ort des Gerichts zu wählen oder die Reisekosten aus eigener Tasche zu zahlen!


Mathias Schulz
beantwortet von Mathias Schulz am 13. November 2007 12:27
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Im "Normalfall" wird für Verfahren in anderen Städten ein Anwalt vor Ort des Gerichtes gestellt der alles regelt. Bei Dir zuhause wird wird ein Korrespondensanwat gezahlt.

Es gibt aber auch Tarife in modernen Versicherungen die in solch einen Fall die Reisekosten des Anwalts übernehmen (z.B. DAS Rechtsschutz Tarif OPTIMAL) Das verhindert natürlich das "stille Post Spiel"





Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 23. November 2007 17:50
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Die Reisekosten-Erstattung steht dem Anwalt zweifelsohne zu, und ist vom Mandanten zu zahlen !

Das gilt nicht für Anwälte die am Ort des Gerichtes Ihre Kanzlei betreiben !

Eddy21


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 13. Januar 2008 16:32
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Wenn die Verhandlung außerhalb deines Kammer Bezirkes statt fand, musst Du in jedem Fall bezahlen !




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