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Muss ich trotz gültigem Anwohnerparkausweis Bußgeld bezahlen?

gefragt von korona1 am 17.05.2009 um 13:15 Uhr

Ich besitze einen gültigen Anwohnerparkausweis, der mir während der Fahrt zweimal vom Armaturenbrett in den Fußraum rutschte, ohne dass ich dies beim Abstellen des Fahrzeugs abends bemerkt hatte. Am jeweils nächsten Tag hing ein Strafzettel an meiner Windschutzscheibe. Muss ich bezahlen oder handelt es sich hierbei um Beamtenwillkür? Letzteres drängt sich mir als Verdacht auf, da ich mein Fahrzeug unter eder Woche nur sehr, sehr selten Ortsverändere.


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Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 17. Mai 2009 13:18
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geh mit dem Ausweis zur Bußgeldstelle und leg ihn vor. Beamtenwillkür ist es keine, der Ausweis war ja nicht da wo er sein sollte.


Rhagai
beantwortet von Rhagai am 17. Mai 2009 13:18
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Als Willkür würde ich das nicht bezeichnen. Polizisten schauen in der Regel nur darauf, ob das Auto einen gültigen Parkausweis hat. Es kann ja sein, dass da jemand mit demselben Auto wie du parkt. Ruf am besten auf der Polizeiwache an oder geh vorbei, um das Missverständnis zu klären. Bleib aber sachlich und werd nicht wütend über die ungerechte Strafe. Du würdest dir damit nur Chancen nehmen.


valentine41
beantwortet von valentine41 am 17. Mai 2009 13:18
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Das solltest du mit der Polizei klären. Auch würde ich dafür sorgen, dass der Ausweis besser befestigt ist und nicht wegrutschen kann, dann hast du das Problem nicht mehr.


Jaunty
beantwortet von Jaunty am 17. Mai 2009 13:21
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Da wirst Du um das Bußgeld nicht drumrum kommen. Es steht übrigens auf dem Ausweis drauf daß man ihn gut sichtbar anbringen muss.


anonym
beantwortet von tutenuggel am 17. Mai 2009 13:23
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der kernsatz ist glaube ich das ein solcher Ausweis "gut sichtbar"positioniert werden muß. Man kann von den Ordnungshütern nun nicht erwarten das Sie auf die Suche gehen nach solchen Papieren. Also kein böser vorsatz im spiel und wenn Du den Ausweis sehen läst..sollte man Dir sicher das Busgeld erlassen..


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 17. Mai 2009 19:43
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Warum denn Willkür? Du hast dort geparkt und Dein Anwohnerparkausweis war nicht sichtbar angebracht. Woher sollten die Mitarbeiter vom Ordnungsamt also wissen, dass Du grundsätzlich berechtigt bist dort zu parken?

Dir steht nun frei, gegen die beiden Strafzettel Widerspruch einzulegen sofern die Frist noch nicht vorüber ist. Ob der Widerspruch erfolgreich ist, hängt davon ab, wieviel Mitleid das Ordnungsamt mit Dir hat. Wenn ohne sichtbaren Parkausweis geparkt wird, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, egal ob das Ding im Handschuhfach liegt oder gar nicht vorhanden ist. Vielleicht hast Du ja trotzdem Glück...


dschinghi
beantwortet von dschinghi am 5. Juli 2009 20:28
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Nein - mußtt du nix bezahlen - geh zur Bußgeldstelle und zeige deinen Ausweis vor - dann hat sich das erübrigt.


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