gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Muss ich trotz FOS Kurs und Kind meinen Wehrdienst ableisten?!

gefragt von kuemmelkuemmel am 19.01.2008 um 13:45 Uhr

Guten Tag. Ich habe heute meine einberufung zum Wehrdienst zum 1.4.08 erhalten. ich hatte mich vor 2 Jahren freiwillig zum Wehrdienst gemeldet aber erst heute wieder von denen gehört. Mittlerweile hat sich aber viel geändert. Ich bin Papa geworden und musste meine damalige Tätigkeit abbrechen und hole nun schon seit fast einem Jahr meine mittlere Reife nach und in 5 Monaten hätte ich sie (mit super Noten) in der Tasche. Dies müsste ich nun abbrechen und um unsere kleine könnte ich mich auch nicht mehr mit kümmern, habe ich die möglichkeit durch das Kind jetzt noch den Wehrdienst zu verweigern oder weigstens um 2 Monate zu verschieben???


Reply


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 19. Januar 2008 13:55
2x
Thumb_up

Man kann den Wehrdienst nicht verweigern.

Man kann den Kriegsdienst verweigern und wenn das aus Gewissensgründen erfolgt, ist das auch ehrenwert. Sonst nicht.

Anerkannte Kriegsdienstverweigerer werden nich zum Wehrdienst einberufen und müssen grundsätzlich einen zivilen Ersatzdienst leisten.

Angesichts Deiner Verhältnisse hast Du aber sehr gute Chancen, freigestellt zu werden.

Eine Zurückstellung bis zum Ende Deiner Ausbildung ist vollkommen unproblematisch.

Du mußt aber innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch gegen die Einberufung einlegen, sonst wird sie rechtskräftig. Das kannst Du auch mündlich zur Niederschrift bei Deinem zuständigen Kreiswehrersatzamt machen. Ich würde Dir ohnehin empfehlen, Dich mit diesem in Verbindung zu setzen. Die sind gar nicht so.

Kommentar von 9fb1f50749b0857491bfc09041ffda37smallkuemmel am 19. Januar 2008 14:11

lässt sich der wehrdienst auch verschieben für einen FOS kurs der VHS?

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 19. Januar 2008 14:15

Wenn er anerkannt ist, sollte das kein Problem sein. Das Kreiswehrersatzamt erteilt wirklich gerne Auskunft.


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 19. Januar 2008 13:50
1x
Thumb_up

die änderungen in deinen lebensumständen hättest du melden müssen.

geh an die stelle woher der brief gekommen ist und lege deine situation dar, dann wirst du sicherlich verschont bleiben.


regideur
beantwortet von regideur am 19. Januar 2008 13:54
1x
Thumb_up

Geh zum Kreiswehrersatzamt. Es gibt bestimmt eine vernünftige Lösung für Dein Problem.


anonym
beantwortet von rama25 am 19. Januar 2008 14:21
0x
Thumb_up

Du kannst den Wehrdienst nicht verweigern, sondern nur frei- oder zurückgestellt werden. Dürfte aber in Deinem Falle kein großes Problem werden, da Du Dich ja in Aus- bzw. Weiterbildung befindest. Also umgehend Widerspruch gegen die Einberufung einlegen mit der Begründung, daß Du Dich in Ausbildung befindest (evtl. mußt Du das mit einer Schulbesuchsbestätigung nachweisen, aber die vom Kreiswehrersatzamt sagen Dir dann schon, welche Unterlagen sie zur Freistellung von Dir benötigen). Es spielt allerdings in diesem Falle keine Rolle, daß Du Dich vor zwei Jahren freiwillig zur Absolvierung Deines Wehrdienstes gemeldet hast.


anonym
beantwortet von loewehans am 19. Januar 2008 18:13
0x
Thumb_up

setze dich mit dem amt in verbindung, oder besser gehe gleich hin, dann kannst du das mit sicherheit lösen. der kopf wird dir bestimmt nicht abgerissen.





anonym
beantwortet von sambaHB am 19. Januar 2008 18:22
0x
Thumb_up

Falls Du in Berlin oder Umgebung wohnst, kannst Du zur Beratung bei der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär gehen: http://www.kampagne.de/ oder dort per Mail eine Beratungsstelle in Deiner Nähe erfragen.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.