Ich möchte mir ein Zweifamilienhaus kaufen eine hälfte bewohne ich.... die andere hälfte sollte mein Bruder einziehen ohne miete klappt aber nicht nun will ich vermieten muss ich da Steuern zahlen wenn ich Mieteinnahmen habe..... wer kann Helfen.
Wenn du vermietest hast du Einkünfte, die du in der Einkommensteuererklärung angeben musst. Diese werden dann versteuert! Aber auch cool: Wenn du renovierst, sind das Ausgaben, die du gegenrechnen kannst!
Mieteinnahmen sind steuerpflichtig. Die Besteuerung erfolgt bei der Einkommensteuer in der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung". Allerdings unterliegen nicht die reinen Mieteinnahmen der Einkommensteuer, sondern der Gewinn aus der Vermietung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Das heisst, dass von den Mieteinnahmen auch die Ausgaben abgezogen werden können. Diese Ausgaben bezeichnet man, so weit das Haus oder die Wohnung im Privatvermögen liegt, auch als Werbungskosten. Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Die gesetzliche Definition findet sich in § 9 Einkommensteuergesetz.
http://www.steuerberater-dorn-berlin.de/content_steuer/einkommensteuer-vermietun...
JoWaKu am 12. Mai 2009 23:43 Auch die Abschreibung des vermieteten Teils gehört zu den Ausgaben und anteilig die Zinsen.

Die Mieteinnahmen zählen zu den Einkunftsarten. Du kannst da ebenfalls die Ausgaben abziehen und der Rest wird zu Deinen anderen Einkünften zugerechnet und entsprechend dem persönlichem Steuersatz versteuert.

Mach doch mal eine Stunde Gespräch mit dem Steuerberater aus (vorher fragen, was es kostet) und lass Dich dort schlau machen.
Natürlich du hast dann Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. LG
Du erzielst dadurch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die selbstverständlich neben deinen anderen Einkünften zu versteuern sind. Selbst dann wenn dein Bruder eventuell kostenlos in deinem Haus wohnt, wird ein Mietwert ermittelt.