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muss ich Steuern zahlen bei Mieteinnahmen?

gefragt von ronftl am 12.05.2009 um 23:32 Uhr

Ich möchte mir ein Zweifamilienhaus kaufen eine hälfte bewohne ich.... die andere hälfte sollte mein Bruder einziehen ohne miete klappt aber nicht nun will ich vermieten muss ich da Steuern zahlen wenn ich Mieteinnahmen habe..... wer kann Helfen.


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Idnalb
beantwortet von Idnalb am 12. Mai 2009 23:34
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Wenn du vermietest hast du Einkünfte, die du in der Einkommensteuererklärung angeben musst. Diese werden dann versteuert! Aber auch cool: Wenn du renovierst, sind das Ausgaben, die du gegenrechnen kannst!


anonym
beantwortet von Lissa am 12. Mai 2009 23:34
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Mieteinnahmen sind steuerpflichtig. Die Besteuerung erfolgt bei der Einkommensteuer in der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung". Allerdings unterliegen nicht die reinen Mieteinnahmen der Einkommensteuer, sondern der Gewinn aus der Vermietung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Das heisst, dass von den Mieteinnahmen auch die Ausgaben abgezogen werden können. Diese Ausgaben bezeichnet man, so weit das Haus oder die Wohnung im Privatvermögen liegt, auch als Werbungskosten. Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Die gesetzliche Definition findet sich in § 9 Einkommensteuergesetz.

http://www.steuerberater-dorn-berlin.de/content_steuer/einkommensteuer-vermietun...

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 12. Mai 2009 23:43

Auch die Abschreibung des vermieteten Teils gehört zu den Ausgaben und anteilig die Zinsen.


ZweiMeter
beantwortet von ZweiMeter am 12. Mai 2009 23:33
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was muss in deutschland nicht versteuert werden?

Kommentar von Maya1998 am 12. Mai 2009 23:41

Kacken gehen. Wobei: Abwassergebühren?

Kommentar von spung am 8. Juni 2009 18:30

Eine ganze Menge: es gibt zahlreiche Vergünstigungen zum Beispiel für Landwirte, Unternehmer, Selbstständige.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 12. Mai 2009 23:35
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Die Mieteinnahmen zählen zu den Einkunftsarten. Du kannst da ebenfalls die Ausgaben abziehen und der Rest wird zu Deinen anderen Einkünften zugerechnet und entsprechend dem persönlichem Steuersatz versteuert.


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 12. Mai 2009 23:40
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Ja musst Du leider!


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 12. Mai 2009 23:45
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Mach doch mal eine Stunde Gespräch mit dem Steuerberater aus (vorher fragen, was es kostet) und lass Dich dort schlau machen.


anonym
beantwortet von vlavielle am 15. Mai 2009 14:43
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Natürlich du hast dann Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. LG


WernerPlaten
beantwortet von WernerPlaten am 28. September 2009 02:11
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Du erzielst dadurch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die selbstverständlich neben deinen anderen Einkünften zu versteuern sind. Selbst dann wenn dein Bruder eventuell kostenlos in deinem Haus wohnt, wird ein Mietwert ermittelt.


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